Common use of Informationen zur Überschussbeteiligung Clause in Contracts

Informationen zur Überschussbeteiligung. Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrags ist die Entwicklung des Anlagestocks (Sondervermögen, das gesondert von unserem sonstigen Vermögen geführt und in Anteileinheiten von Investmentfonds angelegt wird), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus beteiligen wir Ihren Vertrag und die Verträge der anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG an den Überschüssen. Bei der fondsgebundenen Versicherung fallen in der Aufschubzeit keine Bewertungsreserven an. Nach Beginn der Rentenzahlung berücksichtigen wir eine Beteiligung an den Bewertungsreserven bei der Deklaration der jährlichen Überschussbeteiligung.

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Informationen zur Überschussbeteiligung. Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrags ist die Entwicklung des Anlagestocks (Sondervermögen, das gesondert von unserem sonstigen Vermögen geführt und in Anteileinheiten von Investmentfonds angelegt wird), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus beteiligen wir Ihren Vertrag Sie und die Verträge der anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG an den Überschüssen. Bei der fondsgebundenen Versicherung fallen in der Aufschubzeit keine Bewertungsreserven an. Nach Beginn der Rentenzahlung berücksichtigen wir eine Beteiligung an den Bewertungsreserven bei der Deklaration der jährlichen Überschussbeteiligung.

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