Informationen über Kosten und Nebenkosten Musterklauseln

Informationen über Kosten und Nebenkosten. Wir berechnen unseren Kunden eine Kombination aus Gebühren, Provisio- nen und Fremdkosten, deren Höhe von Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen abhängt. Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihnen in- dividuell detaillierte Informationen über Kosten und Nebenkosten zur Verfü- gung. Unser ausführliches Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie auf unserer Homepage xxx.xxxxxxxxxx.xx im Bereich Kundenservice. Die aktuell geltenden Courtagen, Transaktionsentgelte und Orderentgelte der jeweiligen Börsen sowie anfallende Clearing- und Settlementgebühren können den jeweiligen Internetseiten der Börsen entnommen oder bei der Bank erfragt werden.
Informationen über Kosten und Nebenkosten. Der Gesamtpreis für die Kapitalanlage setzt sich aus dem vom Anleger gewählten Kapitalanteil und dem Ausgabeaufschlag (Agio) zusammen, der bis zu 5 % des Kapitalanteils betragen kann. Der Kapitalanteil beträgt für jeden Anleger, dessen Einlageverpflichtung vereinbarungsgemäß durch Einmalzahlung erfüllt werden muss (Anteilsklasse 1), mindestens 5.000,00 €, und für jeden Anleger, dessen Einlageverpflichtung vereinbarungsgemäß in sechs gleichen Teilzahlungen erfüllt werden muss (Anteilsklasse 2), mindestens 18.000,00 €. Im Falle von höheren Einlagebeträgen muss der Differenzbetrag zwischen der Mindesteinlage und der höheren Einlageverpflichtung jeweils ganzzahlig durch 100 teilbar sein. Im Folgenden werden diejenigen Kosten und Nebenkosten, die nicht durch ein zugrunde liegendes Marktrisiko verursacht werden, in zusammengefasster Weise dargestellt. Beispielanleger mit einem Kapitalanteil von: 00.000 € Nominale Angabe in € (brutto) 1 Prozentuale Angabe in % Kosten der Wertpapierdienstleistungen und 1.900 € 9,5 % Nebendienstleistungen zzgl. Agio bis zu 1.000 € 2 zzgl. Agio bis zu 5 % 2 davon Zuwendungen 3 bis zu 0.000 € bis zu 8 % Kosten des Finanzinstruments 4 3.720 € 18,6 % Gesamtkosten 5 5.620 € 28,1 % Gesamtkosten inkl. 5 % Agio 6.620 € 33,1 %
Informationen über Kosten und Nebenkosten. Grundsätzlich fallen neben dem mit dem Kunden vereinbarten Entgelt (Agio, Ausgabeaufschlag) für den Kunden, im Rahmen eines abgeschlossenen Wertpapiergeschäftes, bankübliche Kosten und Spesen der Ausführungs- und Depot-/Lagerstelle und der Transaktionsbanken und -brokers für An- und Verkauf an. Diese Konditionen sind dem an den Kunden ausgefolgten Konditionenblatt der Vertragspartnerbanken für Depotführung und Beschaffung zu entnehmen. Änderungen derselben sind auf der Website der jeweiligen Ausführungs- und Depot-/Lagerstelle oder der Partnerbanken ersichtlich oder liegen in deren Geschäftsräumen zur Einsicht auf. Die Berechnung der Provisionen erfolgt folgendermaßen: Die nachstehenden Kostenausweise zeigen die zu erwartenden Kosten (inkl. USt), die sich für einen Kunden bei einem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds über die Plattform der Schelhammer Capital Bank AG zu dem jeweils angegeben Anlagebetrag ergeben. Bei Verkauf entspricht der Punkt Ausstiegskosten gesamt den gesamten Kosten der Transaktion. Bei einem Kauf/Verkauf über eine andere Depotbank als die Plattform - eine Marke der Schelhammer Capital Bank AG (z. B. Hello bank! - BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft) können geringfügige Abweichungen bei den Gebühren der Bank (Depotgebühr, Verrechnungskontoentgelt, Kosten bei Veräußerung, …) entstehen. Die Hauptbestandteile wie Einstiegskosten (Effektenprovision) und die laufenden Fondskosten richten sich nach den ausgewählten Fonds und nicht nach der ausgewählten Depotbank.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.