Kosten und Nebenkosten Musterklauseln

Kosten und Nebenkosten. Die mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bank entstehenden Kosten und Nebenkosten können Sie der nachfolgenden Ziff. 2. sowie dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Dienstleistung jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ entnehmen.
Kosten und Nebenkosten. Die bei der Bank anfallenden Kosten und Nebenkosten kann der Kunde den nachfolgenden Ziffern A. II. sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Kosten und Nebenkosten. Die bei der ebase anfallenden Kosten und Nebenkosten sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ersichtlich. Das je- weils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann auch auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen, heruntergela- den, ausgedruckt und gespeichert werden.
Kosten und Nebenkosten. Neben dem mit dem Kunden vereinbarten Entgelt (Agio / Ausgabeaufschlag) können (abhängig vom Abwicklungspartner) im Zuge einer abgeschlossenen Wertpapiertransaktion bankübliche Kosten und Spesen der Abwicklungs- oder Depot führenden Stelle anfallen. Kosten, die bei einem Investmentfonds anfallen können, gliedern sich wie folgt:
Kosten und Nebenkosten. Kosten und Nebenkosten für Geschäfte mit Finanzinstrumenten fal- len im handelsüblichen Rahmen an. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten und Nebenkosten kann auf Nachfrage des Kunden erstellt werden. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der IKB AG im Rahmen des Depotgeschäfts ergeben sich aus dem jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnis. Das jeweils geltende Preis- und Leis- tungsverzeichnis kann der Kunde auf der Webseite der IKB AG unter xxx.xxx.xx einsehen. Aufwendungen oder Erträge können dann entstehen, wenn Kunden ein Produkt vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit auflösen wol- len und sich im Einzelfall mit der IKB AG über eine vorzeitige Been- digung einigen. Die IKB AG behält sich vor, in Ausnahmefällen für aufwändige Dienstleistungen eine Vergütung in Rechnung zu stel- len, deren Erfordernis und Höhe in einem solchen Fall vorab mit ihren Kunden abgestimmt wird.
Kosten und Nebenkosten. Die anfallenden Kosten und Nebenkosten werden individuell den jeweiligen Informationen zum Konto- und Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen im Rahmen der Kontoeröffnung mitgeteilt. Über mögliche laufende Änderungen der Kosten- und Nebenkosten werden Kunden vom Institut direkt informiert. Bei den Unternehmen nach Ziffer 3.1.13 a) bis d) können wir Anteile an Investmentfonds zum Einstandspreis (i.d.R. NAV) ohne das von den Kapitalanlagegesellschaften veröffentlichte Ausgabeaufgeld ordern. Die Konditionen für Transaktionen und Depot- führung sind bei den Unternehmen unterschiedlich und werden bei der Auswahl des geeigneten Unternehmens dargestellt. Die langjährige Verbundpartnerschaft zur VDH GmbH wurde zum 31.05.2010 beendet, so dass lediglich während der Verbundpartnerschaft errichtete Konten bestehen. Die Vergütung für die durch die Sineus Financial Services GmbH (oder durch vertraglich gebundene Vermittler) zu erbringenden Finanzdienstleistungen der Anlageberatung, der Anlagevermittlung und / oder der Abschlussvermittlung wird individuell in Form von Beratungs- und / oder Vermittlungshonoraren vereinbart.
Kosten und Nebenkosten. Die bei Varengold anfallenden Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte den Regelungen des Allgemeinen Preis- und Leistungsverzeichnisses der Varengold.
Kosten und Nebenkosten. Die bei der ebase anfallenden Kosten und Nebenkosten sind im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ersichtlich. Das jeweils aktuell gülti- ge Preis- und Leistungsverzeichnis kann auch auf der Homepage der ebase (xxx.xxxxx.xxx) eingesehen, heruntergeladen, ausgedruckt und gespeichert werden.
Kosten und Nebenkosten. Die Bank informiert den Kunden über Kosten und Nebenkosten sowie alle anderen Gebühren, Provisionen oder Auslagen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Finanzinstrumentes oder der Inanspruchnahme einer Anlagedienstleistung insbesondere in Gebührenbroschüren, die dem Kunden bei Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen überreicht werden.
Kosten und Nebenkosten. Der Nutzer hat für die Nutzung von Schulraum ein Nutzungsentgelt (ggfls. Ausnahme: sie- he Gruppe „D“) nach den in der Anlage 1 aufgeführten Sätzen zu entrichten, das innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung fällig wird. Für die Berechnung der Gesamtkosten gilt neben der reinen Veranstaltungsdauer auch die Zeit der Inanspruchnahme des Nutzungsobjektes im Rahmen der Anlieferung, des Auf- und Abbaus, der Proben sowie der ggf. erforderlichen Reinigung.