Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Musterklauseln

Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten. Der wirtschaftlich Berechtigte ist anhand einer Personalausweiskopie zu legitimieren. hnung von: sches Amt auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene (z. B. Regie- der bin ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekann- der nationalen Ebene in der Regel nur dann als wichtig, wenn deren politische ch erkläre wie folgt: inkünften. Datum Unterschrift/Signatur des/der Beitretenden bzw. des/der gesetzl. Vertreter/s Nur für „politisch exponierte Personen“ Nur von politisch exponierten Personen (PEP) auszufüllen. Ich bin eine politisch exponierte Person, d.h. ich üb(t)e ein wichtiges politi rungschef, Minister, Botschafter, Mitglied eines obersten Gerichts, etc.) aus o termaßen nahestehende Person (hierbei gelten öffentliche Ämter unterhalb Bedeutung mit ähnlichen Positionen auf nationaler Ebene vergleichbar ist). I Das anzulegende Geld stammt aus angesparten laufenden beruflichen E Das anzulegende Geld stammt aus: Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine Person, die wichtige öffentliche Ämter ausübt oder ausgeübt hat sowie Personen im unmitttelbaren Umfeld dieser /s Person / Politikers. Bspw. Minister, Botschafter oder deren Ehepartner, Kinder, Geschwister, enge Geschäftspartner etc. 15.07.2024 x Xxx Xxxxxxxxxx Stand: Juli 2024 Datum Unterschrift/Signatur Vermittler/in (außer bei POSTIDENT) Ich bestätige die Identifizierung des/der Beitretenden bzw. des/der gesetzlichen Vertreter/s nach § 11 Abs. 4 GwG und §§ 12,13 GwG (angemessene Prüfung des/der mir vorgelegten und in Kopie beigefügten gültigen amtlichen Ausweisdokumente/s sowie aller weiterer ggf. erforderlicher Unterlagen). 15.07.2024 x Xxxx Xxxxx - Juristische Person / Personengesellschaft - Firma bzw. Name des/der Beitretenden Musterfirma GmbH Die unten genannte natürliche Person ist wirtschaftlich Berechtigter der oben genannten juristischen Person / Personengesell- schaft, weil (ggf. treffen a) und b) gleichzeitig zu)
Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten. Ich handle bei Abgabe der Beitrittserklärung auf eigene Rechnung. Ich handle bei Abgabe der Beitrittserklärung für einen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 GwG*: *Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person steht. Hierzu zählt jede Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% der Kapitalanteile an einer juristischen Person hält, mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. In diesem Fall ist den Zeichnungsunterlagen eine Gesellschafterliste beizufügen. Ich übe derzeit ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene (z.B. als Regierungschef, Minister, Botschafter, Mitglied eines obersten Gerichts etc.) oder unterhalb der nationalen Ebene ein Amt mit vergleichbarer politischer Bedeutung aus oder habe ein solches in der Vergangenheit ausgeübt. Ich bin ein naher Angehöriger einer politisch exponierten Person (Ehepartner und Ehepartnern gleichgestellte Partner, Kinder und deren Partner sowie Eltern) oder stehe einer solchen Person bekanntermaßen nahe (z.B. bei persönlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen oder sonstigen engen Geschäftsbeziehungen mit dem PEP). * Bei politisch exponierten Personen muss vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Zustimmung der Geschäftsleitung der Gesellschaft und der Treuhänderin eingeholt werden. Bei einer „PEP“: Das anzulegende Geld stammt aus angesparten laufenden beruflichen Einkünften. Das anzulegende Geld stammt aus Ort, Datum Unterschrift des/der Anlegers*in Der / Die Vermittler*in / Berater*in bestätigt, die Identifizierung des / der vor ihm / ihr anwesenden Anlegers*in durch Einsicht in das unter Ziffer 1. aufgeführte amtliche Dokument oder – im Falle des Beitritts einer juristischen Person – durch Einsicht in das Handels- sowie das Tranzparenzregister vorgenommen zu haben. Der / Die Vermittler*in / Berater*in bestätigt zudem, dass der / die Anleger*in die Beitrittserklärung in Gegenwart des / der Vermittlers*in / Beraters*in vor Unterschriftsleistung gelesen und selbst unterzeichnet hat und über die Angaben im Verkaufsprospekt und in der Beitrittserklärung hinaus keine Zusicherungen gegeben oder Nebenabreden getroffen wurden. Name in Druckbuchstaben Unterschrift des/der Vermittlers*in / Beraters*in Der / die Anleger*in wird darauf hingewiesen, dass er / sie nach § 11 Abs. 6 S. 2 Geldwäschegesetz verpflichtet ist, alle Änderunge...

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.