Informationsbogen für den Einleger Musterklauseln

Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der Bank sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 Sicherungsobergrenze: 100.000,00 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden “aufaddiert” und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 Euro. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger.3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten4 Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Postanschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (gesetzliche Vertreter des Einlegers): Eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich. Sie bestätigen den Empfang mit Ihrer Unterschrift auf den Kontoeröffnungsunterlagen. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den Fußnoten auf der folgenden Seite. 1Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000,00 Euro erstattet. 2Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 Euro pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 Euro auf einem Sparkonto und 20.000,00 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 Euro erstattet. 3Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 Euro für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000,00 Euro allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers b...
Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der European Bank for Financial Services GmbH sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH1 Sicherungsobergrenze: 100.000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut2 Die folgenden Marken sind Teil der European Bank for Financial Services GmbH: finvesto, fintego Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „auf- addiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 Euro2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000 Euro gilt jeden einzelnen Einleger3
Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei der Bausparkasse Mainz AG sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (1) Sicherungsobergrenze: 100.000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 Euro (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage (4) Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx Telefon: +00 00 00 00 00 000 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxx.xxx-xxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den Einleger: Sie bestätigen uns den Erhalt des „Informationsbogens für den Einleger“ mit der Empfangsbestätigung auf dem Kontoeröffnungs- antrag.
Informationsbogen für den Einleger. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, mit dem „Informationsbogen für den Einleger“ unterrichten wir Sie gemäß § 23a Abs. 1 Satz 3 KWG über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter folgender Adresse: xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxx.
Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei Xxx Xxxxx. Sutor oHG (Sutor Bank) sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1) Sicherungsobergrenze: 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR 2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage 4) Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 Postanschrift: 00000 Xxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00 Xxxxxxxxxxx 00000 Xxxxxx Telefon: +00 (0)00 00 00 00 960 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxx.xx Weitere Informationen: xxx.xxx-xxxxxx.xx (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von In Anlehnung an Bank-Verlag GmbH 40.210 (12/17) Stand: 16.12.2017 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.
Informationsbogen für den Einleger. Die nachfolgenden Informationen ergeben sich aus § 23a KWG und der EU-Einlagensicherungsrichtlinie. Danach müssen alle Kreditinstitute ihre Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung und jeweils einmal jährlich informieren. Die Informationen beziehen sich auf die Zugehörigkeit zum gesetzlich anerkannten Einlagensicherungssystem sowie die Verankerung des Rechtsanspruch zum Schutz von derzeit 100.000 EUR pro Einleger. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen, durch welche der Entschädigungsfall insgesamt vermieden werden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden fortgeführt werden soll. X X ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN: Weitere wichtige Informationen: Wird von der S Broker AG & Co. KG ausgefüllt
Informationsbogen für den Einleger. SEPA Lastschriftmandat Schritt für Schritt zum Abschluss.
Informationsbogen für den Einleger. Einlagen bei Volksbank Dreiländereck eG sind geschützt durch: BVR Institutssicherung GmbH (1) Sicherungsobergrenze: 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR. (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger. (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage (4) Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: BVR Institutssicherung GmbH Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Telefon: +49 (030) 20 21-0 E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen: xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Empfangsbestätigung durch den Einleger: Für Bestandskunden nicht erforderlich
Informationsbogen für den Einleger. Persönliche Daten
Informationsbogen für den Einleger. (gesetzliches Einlagensicherungssystem)