Informationsfrist und Abwicklungszeitraum Musterklauseln

Informationsfrist und Abwicklungszeitraum. (1) Der Dienst „Informationszeitraum“ (information period) ermöglicht es dem Nebensystem, seine Verrechnungsbanken über die Liquidität zu informieren, die für eine erfolgreiche Abwicklung erforderlich ist. Dieser optionale Dienst ermöglicht es dem Nebensystem einen Zeitraum festzulegen bevor die Abwicklung der Nebensystem-Übertragungsaufträge beginnt. Während dieses Zeitraums kann das Nebensystem auf Antrag der Verrechnungsbank entweder einzelne Nebensystem- Übertragungsaufträge (im Rahmen des RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahrens E) oder Dateien (im Rahmen der RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren A und B) widerrufen. Das Nebensystem kann zudem die Bank ersuchen, diesen Widerruf in seinem Auftrag vorzunehmen. (2) Wenn ein Nebensystem oder die Bank im Auftrag des Nebensystems einzelne Nebensystem- Übertragungsaufträge (im Rahmen des RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahrens E) oder Dateien (im Rahmen der RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren A und B) während des „Informationszeitraums“ widerruft, wird die Verarbeitung der Nebensystem-Übertragungsaufträge storniert. (3) Der Dienst „Abwicklungszeitraum“ (settlement period) ermöglicht es dem Nebensystem, eine Frist festzulegen, bis zu der die Abwicklung der Nebensystem-Übertragungsaufträge erfolgen kann. Dieser Dienst ist eine Voraussetzung für die Nutzung eines Garantiekontos und optional für die Nutzung technischer Nebensystemkonten. (4) Während des „Abwicklungszeitraums“ kann das Nebensystem oder die Bank im Auftrag des Nebensystems entweder einzelne Nebensystem-Übertragungsaufträge (im Rahmen des RTGS- Nebensystem-Abwicklungsverfahrens E) oder Dateien (im Rahmen der RTGS-Nebensystem- Abwicklungsverfahren A und B) widerrufen, die keinen endgültigen Status haben; dabei gilt Folgendes: a) Bei Nutzung des RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahrens E für die bilaterale Abwicklung werden die betreffenden Nebensystem-Übertragungsaufträge rückgängig gemacht. b) Wird das RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren E nicht für die bilaterale Abwicklung genutzt oder schlägt die gesamte Abwicklung im Rahmen des RTGS-Nebensystem- Abwicklungsverfahrens A fehl, werden alle in der Datei enthaltenen abgewickelten Nebensystem-Übertragungsaufträge rückgängig gemacht und alle Verrechnungsbanken und das Nebensystem mittels einer Broadcast-Nachricht informiert. c) Wird das RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren B genutzt, ist die gesamte Abwicklung fehlgeschlagen und alle Verrechnungsbanken und das Nebensystem werden mittels einer Broadcas...

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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

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