Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
I. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen
II. Elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen
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Samples: Beförderungsbedingungen
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen
ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen
iii. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
iv. verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien
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Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:: Beförderungsbedingungen des VMT Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr | Seite 77 bei Zugverspätungen, Zugausfällen und resultierenden Anschlussversäumnissen (PBefAusglV)
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Samples: VMT Fahrgastinformation
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
I. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen
II. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen
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Samples: VMT Fahrgastinformation