Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: www.regiobus.com, www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: www.regiobus.com, download.transdev.de, sw-weimar.de
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden (= „relevanten“) Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: www.vlexx.de, www.tbne.de
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer ei- ner im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet ge- rechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: www.vhb-info.de
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende fol- gende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: www.start-unterelbe.de
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:
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Samples: www.evb-elbe-weser.de
Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:: Beförderungsbedingungen des VMT Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr | Seite 77 bei Zugverspätungen, Zugausfällen und resultierenden Anschlussversäumnissen (PBefAusglV)
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