Common use of Informationsmedien Clause in Contracts

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:

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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen: I. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen II. Elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen

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Samples: Beförderungsbedingungen

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen: i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen iii. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen iv. verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien

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Samples: Fahrgastrechte Und Entschädigungsbedingungen

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen:: Beförderungsbedingungen des VMT Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr | Seite 77 bei Zugverspätungen, Zugausfällen und resultierenden Anschlussversäumnissen (PBefAusglV)

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Samples: VMT Fahrgastinformation

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünfligerweise vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen: I. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen II. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen

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Samples: VMT Fahrgastinformation