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OTHER INFORMATION Musterklauseln

OTHER INFORMATION. Interest of natural and legal persons involved in the issue/offer Conditions of the offer, Offeror and Issue Date of the Securities
OTHER INFORMATION. Interest of natural and legal persons involved in the issue/offer Conditions of the offer, Offeror and Issue Date of the Securities Listing and Trading Frankfurt Stock Exchange Stuttgart Stock Exchange Issue Price, Fees and Commissions Non-exempt offer in the European Economic Area (EEA)
OTHER INFORMATION. Interest of natural and legal persons involved in the issue/offer Conditions of the offer, Offeror and Issue Date of the Securities Swiss Withdrawal Right pursuant to Article 63 para 5 FinSO
OTHER INFORMATION. Interest of natural and legal persons involved in the issue/offer Conditions of the offer, Offeror and Issue Date of the Securities Listing and Trading Frankfurt Stock Exchange Stuttgart Stock Exchange Issue Price, Fees and Commissions
OTHER INFORMATION. Interest of natural and legal persons involved in the issue/offer Conditions of the offer, Offeror and Issue Date of the Securities Listing and Trading Issue Price, Fees and Commissions Yield to maturity Non-exempt offer in the European Economic Area (EEA)
OTHER INFORMATION. From the date of publication of this notice, subscription or conversion orders to the Merged Sub-Fund will no longer be accepted from new investors.
OTHER INFORMATION. So long as any amount is available under this Agreement or the Loan Facility or any part thereof remains outstanding or any other sum is payable pursuant to this Agreement, the Borrower will promptly provide to the Facility Agent: (a) all notices or other documents in relation to the financial condition or business of the Borrower that are made publicly available; (b) details of any material litigation, arbitration or administrative proceedings, which affect the Borrower as soon as the same are instituted to the knowledge of the Borrower; and (c) copies of all licences, permits and approvals of all governmental authorities in relation to the Project or parts of the Project (i.e. concerning a phase of construction) and the operation of the Mill. In addition to (a) and (b) above, the Borrower shall inform the Facility Agent during the Construction Period on a monthly basis about the development of the works related to the Project and adherence to the time schedule set out in the Banking Case, in particular, the Borrower shall inform the Facility Agent, if a substantial delay or obstacle or an event, which might result in Construction Cost Overruns, occurs or threatens to occur.

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  • Informationspflicht Vor Beginn der Kurzarbeit, spätestens jedoch mit der Vorlage dieser Vereinbarung zur Unterfertigung, ist von dem/der ArbeitgeberIn eine schriftliche Begründung über die wirt- schaftliche Notwendigkeit der Kurzarbeit jeder zuständigen Gewerkschaft zu übermitteln. Auf Aufforderung der zuständigen Gewerkschaft ist nach Beendigung der Kurzarbeit vom Betrieb eine schriftliche Information über die tatsächliche Inanspruchnahme bzw Ausschöp- fung der Kurzarbeit an diese zu übermitteln. Die Information hat jedenfalls die in Abschnitt I Punkt 1-4 dieser Vereinbarung genannten Punkte zu enthalten. Eine Kopie ist der/den zuständigen Betriebsratskörperschaft/en zuzustellen.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.