Common use of Informationsmedien Clause in Contracts

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte Anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen: i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen iii. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen iv. verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien

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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte Anspruchsbegründenden anspruchsbegründenden (= „relevanten“) Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen: i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen iii. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen iv. verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien

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Samples: Beförderungsbestimmungen

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer im Sinne dieser Fahrgastrechte Anspruchsbegründenden anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet werden muss, insbesondere folgende fol- gende Medien zu berücksichtigen: i. 1. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in den Stationen ii2. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in den Zügen und Stationen iii3. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen iv4. verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien.

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Samples: Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen

Informationsmedien. Der Fahrgast hat als Basis für eine Prognoseentscheidung, ob vernünftigerweise mit einer ei- ner im Sinne dieser Fahrgastrechte Anspruchsbegründenden anspruchsbegründenden Verspätung am Zielort gerechnet ge- rechnet werden muss, insbesondere folgende Medien zu berücksichtigen: i. Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Stationen ii. elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen iii. Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen iv. verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien

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Samples: Beförderungsbedingungen