Informationspflicht des Arbeitgebers Musterklauseln

Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Versicherungsnehmer hat die versicherte Person im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Übertrittsrecht und die Übertrittsfrist zu informieren. elipsLife gewährt der übertretenden Person im Rahmen der geltenden Bedingungen und Tarife der Einzelversicherung die zum Zeitpunkt des Übertritts versicherten Leistungen. Die Wartefrist beträgt jedoch in jedem Fall mindestens 30 Tage. Die Höhe des Taggeldes beschränkt sich dabei auf den nach dem Übertritt erzielten Xxxx bzw. die Leistung der ALV, im Maximum jedoch auf die bisher versicherten Leistungen bzw. das maximal versicherbare Taggeld der Einzelversiche- rung. Nicht erwerbstätige Personen können sich bis zur Höhe der einfachen AHV-Maximalrente versichern. Für Arbeits- lose im Sinne von Art. 10 AVIG gelten zudem die Bestimmungen von Art. 100 Abs. 2 VVG. Bereits bezogene Leistungen,
Informationspflicht des Arbeitgebers. Einmal jährlich unterrichten wir den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer über die Entwicklung der Versicherung. Außerdem unter- richten wir den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer über einen Fondswechsel, wenn er durchgeführt werden muss, weil ein Fonds geschlossen oder aus unserer Auswahl entfernt wird. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, diese Schreiben an den Arbeitnehmer weiterzuleiten.
Informationspflicht des Arbeitgebers. Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, die Arbeitnehmenden bei Stellenantritt und auf Anfrage umfassend über ihren Versicherungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Niederkunft und Unfall zu informieren und auf Wunsch zu dokumentieren.
Informationspflicht des Arbeitgebers. Beendet eine versicherte Person ihr Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber, wird der Arbeitgeber dies der neue leben Pensionsverwaltung AG unverzüg- lich mitteilen. Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch die Zahlung eines Zuschusses bei dem Aufbau der Altersvorsorge unterstützt hat und die Ansprüche des Arbeitnehmers noch verfallbar sind, wird der Arbeitgeber der neue leben Pensionsverwaltung AG in diesem Zusammenhang auch die Höhe und den Zeitraum der gezahlten Zuschüsse mitteilen. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer über alle das Versicherungsverhältnis wichtigen Umstände informieren und Schriftstücke, die für den Arbeitneh- mer bestimmt sind, unverzüglich an diesen weiterleiten. Kopien von Zahlungserinnerungen oder Mahnungen werden dem Arbeitnehmer durch die neue leben Pensionsverwaltung AG direkt zugesendet. Der Arbeitnehmer erteilt die Einwilligung zum Abschluss eines Pensionskassenvertrages auf das eigene Leben bei der neue leben Pensionskasse AG. Bitte beachten Sie, dass Sie uns eine Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen, abgeben.
Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Versicherungsnehmer hat die versicherte Person im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Übertrittsrecht und die Übertrittsfrist zu informieren. elipsLife gewährt der übertretenden Person im Rahmen der geltenden Bedingungen und Tarife der Einzelversicherung die zum Zeitpunkt des Übertritts versicherten Leistungen. Die Höhe des Taggeldes beschränkt sich auf den nach dem Übertritt erzielten Xxxx bzw. die Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV), im Maximum jedoch auf die bisher versicherten Leistungen bzw. das maximal versicherbare Taggeld der Einzelversicherung. Nicht erwerbstätige Personen können sich bis zur Höhe der einfachen AHV-Maximalrente versichern. Für Arbeitslose im Sinne von Art. 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) gelten zudem die Bestimmungen von Art. 100 Abs. 2 VVG. Bereits bezogene Leistungen,

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.