Informationspflicht des Arbeitgebers Musterklauseln

Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Versicherungsnehmer hat die versicherte Person im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über das Übertrittsrecht und die Übertrittsfrist zu informieren.
Informationspflicht des Arbeitgebers. Beendet eine versicherte Person ihr Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber, wird der Arbeitgeber dies der neue leben Pensionsverwaltung AG unverzüg- lich mitteilen. Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch die Zahlung eines Zuschusses bei dem Aufbau der Altersvorsorge unterstützt hat und die Ansprüche des Arbeitnehmers noch verfallbar sind, wird der Arbeitgeber der neue leben Pensionsverwaltung AG in diesem Zusammenhang auch die Höhe und den Zeitraum der gezahlten Zuschüsse mitteilen. Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer über alle das Versicherungsverhältnis wichtigen Umstände informieren und Schriftstücke, die für den Arbeitneh- mer bestimmt sind, unverzüglich an diesen weiterleiten. Kopien von Zahlungserinnerungen oder Mahnungen werden dem Arbeitnehmer durch die neue leben Pensionsverwaltung AG direkt zugesendet. Der Arbeitnehmer erteilt die Einwilligung zum Abschluss eines Pensionskassenvertrages auf das eigene Leben bei der neue leben Pensionskasse AG. Bitte beachten Sie, dass Sie uns eine Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des § 203 StGB unterliegen, abgeben.
Informationspflicht des Arbeitgebers. Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, die Arbeitnehmenden bei Stellenantritt und auf Anfrage umfassend über ihren Versicherungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Niederkunft und Unfall zu informieren und auf Wunsch zu dokumentieren.
Informationspflicht des Arbeitgebers. Einmal jährlich unterrichten wir den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer über die Entwicklung der Versicherung. Außerdem unter- richten wir den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer über einen Fondswechsel, wenn er durchgeführt werden muss, weil ein Fonds geschlossen oder aus unserer Auswahl entfernt wird. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, diese Schreiben an den Arbeitnehmer weiterzuleiten.

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