Vertrauliche Informationen (a) Das Vervielfältigen Vertraulicher Informationen in beliebiger Form ist untersagt, es sei denn, es erfolgt im Rahmen des nach diesem Vertrag Erlaubten. Die Empfangende Partei unternimmt alle vertretbaren Maßnahmen, um alle Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln; offenbart Vertrauliche Informationen keinen anderen Personen als ihren Vertretern, die an der Durchführung dieses Vertrags mitwirken oder anderweitig zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags durch die Parteien Kenntnis über die Vertraulichen Informationen benötigen; und offenbart keiner anderen Person (außer ihren Vertretern) Informationen über diesen Vertrag. Im Sinne dieses Vertrags sind „Vertreter“ (i) Mitarbeiter der Empfangenden Partei und ihrer Verbundenen Unternehmen; (ii) Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie (iii) Mitarbeiter von Unternehmen, die direkt an der Vertragsdurchführung beteiligt sind. Die Empfangende Partei haftet für jeden eigenen Verstoß und Verstöße ihrer Vertreter gegen diesen Vertrag wie für eigene. Die oben beschriebenen Beschränkungen der Nutzung oder Offenlegung der Vertraulichen Informationen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die (i) von der Empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der Offenbarenden Partei unabhängig entwickelt wurden; (ii) rechtmäßig und ohne Einschränkungen von einem Dritten erworben wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen; (iii) ohne Vertragsverletzung allgemein öffentlich zugänglich geworden sind; (iv) der Empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren; oder (v) nach schriftlicher Zustimmung der Offenbarenden Partei frei von solchen Beschränkungen sind. (b) Sind die Empfangende Partei oder Vertreter von ihr nach geltendem Recht, durch geltende Bestimmungen oder auf gerichtlichem Wege zur Offenlegung Vertraulicher Informationen aufgefordert oder verpflichtet, informiert die Empfangende Partei die Offenbarende Partei unverzüglich über diese Aufforderung oder Anforderung, so dass die Offenbarende Partei in die Lage versetzt wird, (i) angemessenen Rechtsschutz zu ersuchen oder ein Rechtsmittel einzulegen, (ii) sich mit der Empfangenden Partei bezüglich eventueller Schritte der Offenbarenden Partei zum Zurückhalten von Informationen oder das Ausmaß der Offenlegung im Rahmen dieser Aufforderung oder des gerichtlichen Verfahrens zu beraten oder (iii) auf die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags ganz oder teilweise zu verzichten. Ist es nicht möglich, Rechtsschutz zu erwirken oder ein anderes Rechtsmittel rechtzeitig einzulegen, legt die Empfangende Partei oder ihre Vertreter nach wirtschaftlich vertretbaren Kräften nur den Teil der Vertraulichen Informationen offen, der rechtlich offenzulegen ist, und verlangt, dass alle so offengelegten Vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden. Die Haftung des Lizenzgebers und des Partners für einen Verstoß gegen die vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen nicht der Haftungsbeschränkung, die im Rahmen dieses Vertrags vereinbart ist. (c) Der Partner darf die Bedingungen dieses Vertrags sowie die darin enthaltene Preisgestaltung Dritten gegenüber nicht offenlegen. Keine der Parteien verwendet den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Genehmigung in öffentlichkeitswirksamen, Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten, ausgenommen, der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber den Namen des Partners in Kundenlisten oder zu für beide Parteien annehmbaren Zeitpunkten als Teil der Marketing-Aktivitäten des Lizenzgebers (u. a. Referenzkundentelefonate und Erfolgsgeschichten von Referenzkunden, in der Presse wiedergegebene Kundenmeinungen, Kundenbesuche, Teilnahme an der SAPPHIRE) verwendet. Der Lizenzgeber unternimmt alle angemessenen Schritte, um zu verhindern, dass die Referenzaktivitäten die Geschäftstätigkeit des Partners in unzumutbarer Weise beeinträchtigen.
Datensicherheit 1. Die auf unseren Systemen gespeicherten Daten werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden redundant auf verschiedenen Rechnern abgelegt. Es werden Sicherungskopien der letzten 14 Tage aufbewahrt. Diese Sicherungen sind Systemsicherung zu verstehen und dienen nicht zur Versionierung der Kundendaten. Insbesondere ist es nicht möglich, gezielt eine Wiederherstellung für einen Kunden auf einen bestimmten Datenbestand in der Vergangenheit durchzuführen. 2. Der Kunde hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, insbesondere solche, die auf unseren Servern gespeichert werden, mindestens einmal täglich durch Kopien auf den eigenen Systemen gesichert werden, da diese zum Beispiel bei Schulungen, Reparatur-, Installations- und sonstigen Eingriffen verloren gehen können. Datensicherung auf unseren Servern ist nicht ausreichend, um diese Obliegenheit zu erfüllen. 3. Auf Anforderung des Kunden werden wir während der Vertragslaufzeit eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf unserem Datenserver abgelegt sind, abweichend hiervon in einem zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Datenformat. 4. Nach Vertragsbeendigung – gleich aus welchem Grund – werden wir die gespeicherten Daten im Interesse des Kunden noch ein Jahr lang speichern (»Karenzzeit«), damit der Kunde die Möglichkeit der Übernahme der Daten auf ein anderes System hat. Nach Ablauf dieser Karenzzeit werden die Daten automatisch gelöscht. Hierauf wird der Provider bei Vertragsbeendigung besonders hinweisen. 5. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik Vertraulichkeit nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass wir auf die Inhalte der Dienste und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten jederzeit einsehen könnten. Wir verpflichten uns jedoch, dies nur zu tun, wenn der Kunde uns hierzu schriftlich auffordert und dies zur Sicherung der technischen Funktion unserer Dienste erforderlich ist. Datenschutzbestimmungen werden durch uns unbedingt eingehalten. Soweit aber auch andere Nutzer des Internets unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, auf Kundendaten zuzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren, liegt dies außerhalb unserer Verantwortung. 6. Für die Sicherheit, der von ihm ins Internet übermittelten und bei uns gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Gegen Aufpreis, der individual vereinbart werden muss, können wir gesicherte Verbindungen zur Verfügung stellen.
Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).