Inhalt nationaler Aktionsprogramme Musterklauseln

Inhalt nationaler Aktionsprogramme. 1. Im Einklang mit Artikel 10 des Übereinkommens liegt die Betonung bei der allgemeinen Strategie nationaler Aktionsprogramme auf integrierten Programmen der örtlichen Entwicklung für betroffene Gebiete auf der Grundlage beteiligungsori- entierter Mechanismen sowie der Einbindung von Strategien zur Beseitigung der Armut in Bemühungen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zur Milderung von Dürrefolgen. Die Programme zielen darauf ab, die Fähigkeiten örtlicher Behörden zu stärken und die aktive Beteiligung örtlicher Bevölkerungsgruppen, Gemeinschaf- ten und Gruppen sicherzustellen, wobei der Schwerpunkt auf den Bereichen Bildung und Ausbildung, Mobilisierung nichtstaatlicher Organisationen mit erwiesener Sachkenntnis und Stärkung dezentralisierter staatlicher Strukturen liegt.
Inhalt nationaler Aktionsprogramme. Die Vertragsparteien der Region, die betroffene Länder sind, können unter Berück- sichtigung ihrer Lage nach Artikel 5 des Übereinkommens bei der Entwicklung ihrer nationalen Strategien zur Bekämpfung der Wüstenbildung und/oder zur Milderung von Dürrefolgen unter anderem folgende Themen berücksichtigen:
Inhalt nationaler Aktionsprogramme. Die Vertragsparteien der Region, die betroffene Lander sind, können in ihre nationa- len Aktionsprogramme Massnahmen aufnehmen, die sich auf folgendes beziehen: