Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, – Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäude- teilen. 3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden kann. – dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. – der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäude- teils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitznahme dieses Gebäudes oder Ge- bäudeteils beabsichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon aus- genommen. – der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitz- nahme dieses Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils be- absichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon ausgenommen. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführten Bau- risikostreitigkeiten. 3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (z. B.: Sie haben ei- nen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen). Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Ver- tragsverletzung (z. B.: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxxxxxxxx wegen verspäteter Rückgabe). 3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben). 3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft). 3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Re- aktion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt über- nehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet. 3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht. 3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit 3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung, 3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung, 3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen), nicht mitversichert. 3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Roh- stoffe, Edelmetalle u.ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge. 3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. 3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxxx. 3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen. 3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. 3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof). 3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröff- net werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags). a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insge- samt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalen- derjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine ver- einbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsol- venz- und Restschuldbefreiungsverfahren. 3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. 3.2.16 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Ord- nungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes. 3.2.17 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander. 3.2.18 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unterei- nander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft beendet ist. 3.2.19 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mit- versicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist. (z. B.: Ihr Arbeitskollege hat einen Ver- kehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.) 3.2.20 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.) 3.2.21 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit Versicherungsfällen, die vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden. 3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. 3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen. 3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen. 3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht. 3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe). 3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. 3.2.28 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräuße- rung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photo- voltaikanlage kein Versicherungsschutz.
Appears in 1 contract
Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
a) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – • Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung Aussper- rung oder Erdbeben, – • Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, – Behandlung oder die im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stehen. • Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäude- teilenGebäudeteilen.
3.2.2 b) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – • dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden kann. – soll, • dem Kauf oder Verkauf eines von Ihnen nicht ausschlieftlich selbst zu nutzenden bzw. genutzten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. – • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäude- teils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitznahme dieses Gebäudes oder Ge- bäudeteils beabsichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon aus- genommen. – der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder aber im Eigentum das Sie erwerben oder in Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches giltnehmen möchten, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitz- nahme dieses • der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils be- absichtigenGebäudeteiles. Einbauküchen bleiben hiervon ausgenommenDieses Grundstück, Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es oder ihn erwerben oder in Besitz nehmen. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 Nr. 2 b) genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeitenhaben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführten Bau- risikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (z. B.Schadenersatzansprüche: Sie haben ei- nen Verkehrsunfall z. B. einen Ver- kehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen)verlangt Schadenersatz. Dies ist im Rahmen einer Haft- pflicht-Versicherung gedeckt. Vertragsverletzung: z. B. Der Vermieter des Miet- fahrzeugs verlangt Xxxxxxx- ersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz im Lebensbereich Verkehr versi- chert.
c) Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Ver- tragsverletzung (Vertragsverletzung. z. B.: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxxxxxxxx wegen verspäteter Rückgabe).B. Mitbestimmungsrecht in Betrieben
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit d) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 e) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetz- licher Vertreter juristischer Personen
f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem EigentumEigentum Ausnahme: Im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes bei privaten Urheberrechtsverstöften im Inter- net (siehe § 42 Nr. 3 r)) gilt dieser Ausschluss teilweise nicht.
ag) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Re- aktion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt über- nehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit aus dem Kartell- oder sonstigem sonstigen Wettbewerbsrecht.
3.2.8 h) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung,
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der VeräußerungVeräufterung, der Verwaltung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen Ausgenommen hiervon sind: • Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch • Geld- und Vermögensanlagen, soweit Lebens- und Rentenversicherungen sowie Sparverträge betroffen sind, sowie • Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen • Werkverträge mit Handwerkern und der Fi- nanzierung von Wertpapieren Dienstleistungsvertrag mit der Hausverwaltung (z. B. AktienBestel- lung nach Wohnungseigentumsgesetz) bezüglich vermieteter Wohneinheiten, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sindwenn Sie insge- samt nicht mehr als 10 Wohneinheiten vermieten.
bi) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb• der Vergabe von Darlehen, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Wertpapieren durch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder fortdauernde Erwerbsquelle geschaffen oder genutzt wird (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungenErtrag über Marktzins), nicht mitversichert• Spiel- oder Wettverträgen, • Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und • Gewinnzusagen.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Roh- stoffe, Edelmetalle u.ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 k) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxxx. Ausnahme: Sie haben die Beratung nach § 42 Nr. 3 l) vereinbart. Dieser Ausschluss betrifft nur ROLAND. Wenn Sie gegen die Gothaer vorgehen wollen, ist dies versichert.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag l) Sie wollen gegen uns oder das für uns tätige SchadenabwicklungsunternehmenSchadenabwicklungsunternehmen vorgehen. Sie wol- len gegen den Versicherungsvermittler wegen der Vermittlung des Versicherungsvertrags und der Beratung darüber vorgehen.
3.2.12 m) Streitigkeiten wegen – • der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- Gebäudeteilen • Erschlieftungs- und sonstiger AnliegerabgabenAnliegerabgaben Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher n) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen – wahr • vor Verfassungsgerichten oder – z. B. vor dem Europäischen Gerichtshof • vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (Gerichtshöfen. Ausnahme: Sie nehmen Ihre Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. z. B. dem Europäischen Gerichtshof).Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Verbraucherinsolvenz-Antrags
3.2.14 o) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll. Das gilt ebenfalls für das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröff- net werden soll (z. B.Person. Ausnahme: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMALDas gilt nicht, soweit Sie den Beratungs-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängtRestschuldbefreiungs-Verfahren (siehe § 42 Nr. Insge- samt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalen- derjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine ver- einbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet3 p)) in Anspruch nehmen wollen.
bp) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines Streitigkeiten • in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsol- venz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – EnteignungEnteignungs-, – Planfeststellungs- und Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten sowie • in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Das heiftt, dass Ihnen als Halter des Kraftfahrzeugs von der Behörde Kosten auferlegt werden, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
3.2.16 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Ord- nungswidrigkeiten- q) Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder ParkverstoßesPark- verstoftes geführt, das mit einer Einstellung mit der Kostenfolge gemäft § 25 a Straftenverkehrs- gesetz (StVG) endet. In diesen Fällen müssen Sie die bis dahin von uns geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Auch das Rechtsbehelfsverfahren nach § 25 a Absatz 3 StVG ist vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen.
3.2.17 r) Es bestehen Streitigkeiten – • zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben desselben Versicherungsvertrags, – • von Mitversicherten gegen Sie, – • von Mitversicherten untereinander.
3.2.18 s) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche ehelicher und nicht eingetragene eingetragener Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unterei- nanderuntereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft Partnerschaft beendet ist.
3.2.19 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mit- versicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist. (z. B.Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche Schadener- satzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
3.2.20 Wenn t) Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht oder Verbindlichkeiten werden sollen auf Sie übertragen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden sollsind auf Sie übergegangen, nach- dem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (z.B.Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeugFahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag Darlehensver- trag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.21 Für u) Sie wollen die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit VersicherungsfällenAnsprüche eines anderen geltend machen. Oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. Dies gilt z. B., die wenn Sie eine Straftat vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werdenund rechtswidrig begangen haben oder wenn Sie bei Abschluss eines Vertrags vorsätzlich und rechtswidrig falsche Angaben gemacht haben.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht.
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.28 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräuße- rung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photo- voltaikanlage kein Versicherungsschutz.
Appears in 1 contract
Samples: Heim&haus Versicherung
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungs- schutz
1) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – − Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, – − Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen BehandlungBehandlung und nicht für Schäden, – die im Zusammenhang mit Ih- rem Arbeitsverhältnis stehen. − Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudetei- len aufgrund von Fracking oder von durch dieses Verfahren verursachten Emissionen, − Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) bergbaubedingten Immissio- nen an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäude- teilenGe- bäudeteilen.
3.2.2 2) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – − dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden kann. – soll, − dem Kauf oder Verkauf eines von Ihnen nicht ausschließlich selbst zu nutzenden bzw. ge- nutzten Grundstücks, Gebäudes oder GebäudeteilsGe- bäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. – − der Planung oder Errichtung eines Gebäu- des oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Ei- gentum oder Besitz befindet oder das Sie er- werben oder in Besitz nehmen möchten, − der genehmigungspflichtigen baulichen Ver- änderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäude- teilsGebäudeteils. Dieses Grundstück, das Ge- bäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum Sie möchten es oder ihn erwerben oder in Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitznahme dieses Gebäudes oder Ge- bäudeteils beabsichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon aus- genommen. – der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitz- nahme dieses Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils be- absichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon ausgenommennehmen. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 Xxxxxx 2) genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutzhaben Sie keinen Versi- cherungsschutz.
a3) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführten Bau- risikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (z. B.: Sie haben ei- nen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen)wollen Schadenersatzansprüche abwehren. Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Ver- tragsverletzung (z. B.: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxxxxxxxx wegen verspäteter Rückgabe)Vertragsverletzung.
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit 4) Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben)Dienstrecht.
3.2.5 5) Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesell- schaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher ge- setzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft)Personen.
3.2.6 6) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen Geschmacks- muster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen sonsti- gen Rechten aus geistigem Eigentum.
a7) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Re- aktion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt über- nehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung,
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung Verwal- tung oder der Finanzierung von Kapitalanlagen aller Art. Hierzu zählen auch Direktinvestments. Dabei handelt es sich um Anlageprodukte, bei denen Sie (Teil-) Eigentümer von Investitionsgü- tern werden zur Einnahme von Mietzins oder Pacht und ggfs. von späterem Resterlös durch vorab vereinbarten Rückverkauf der Investitions- güter. − Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch, − Geld- und Vermögensanlagen, soweit Le- bens- und Rentenversicherungen sowie Sparverträge betroffen sind, − Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen, − Werkverträge mit Handwerkern und der Fi- nanzierung von Wertpapieren Dienstleistungsvertrag mit der Hausverwal- tung (z. B. AktienBestellung nach Wohnungseigentums- gesetz) bezüglich vermieteter Wohneinhei- ten, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sindwenn Sie insgesamt nicht mehr als 10 Wohneinheiten vermieten.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 8) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb− der Vergabe von Xxxxxxxx, der Veräußerungdurch die eine einmalige Erwerbsmöglichkeit oder fortdau- ernde Erwerbsquelle geschaffen − oder genutzt wird, der Verwaltung − Spiel- oder Wettverträgen, − Termin- oder vergleichbaren Spekulations- geschäften und der Finanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen), nicht mitversichert− Gewinnzusagen.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Roh- stoffe, Edelmetalle u.ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 9) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxxx. Sie haben die Beratung im Familien-, Lebens- partnerschafts- und Erbrechts vereinbart.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag 10) Sie wollen gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmenunser Schadenab- wicklungsunternehmen vorgehen. Sie wollen ge- gen den Versicherungsvermittler wegen der Ver- mittlung dieses Vertrags und der Beratung dar- über vorgehen.
3.2.12 11) Streitigkeiten wegen – − der steuerlichen Bewertung von GrundstückenGrundstü- cken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – − Erschließungs- und sonstiger AnliegerabgabenAnliegerabga- ben. Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher 12) Streitigkeiten im Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Platt- formen, deren Verfasser Sie oder eine mitversi- cherte Person sind.
13) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen – wahr − vor Verfassungsgerichten oder – − vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen Ge- richtshöfen (z. z.B. dem Europäischen Gerichtshof)Ge- richtshof) Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bediensteter internationaler oder supranationa- ler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.
3.2.14 14) Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröff- net er- öffnet werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMALsoll. Das gilt nicht, soweit Sie den Beratungs-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts Rechts- schutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insge- samt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalen- derjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine ver- einbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnetRestschuldbefreiungs-Verfahren in Anspruch nehmen wollen.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsol- venz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
3.2.16 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Ord- nungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
3.2.17 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.18 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unterei- nander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft beendet ist.
3.2.19 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mit- versicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist. (z. B.: Ihr Arbeitskollege hat einen Ver- kehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
3.2.20 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.21 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit Versicherungsfällen, die vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht.
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.28 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräuße- rung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photo- voltaikanlage kein Versicherungsschutz.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit – Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, – Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss Aus- schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten bergbaubedingten Immissionen (das sind EinwirkungenEinwirkun- gen, wie z. z.B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden Ge- bäuden oder Gebäude- teilenGebäudeteilen.
3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit – dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden kann. – dem Kauf zu Bauzwecken bestimm- ten Grundstücks oder Verkauf eines vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwe- cken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. – der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäude- teilsGe- bäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicher- ten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitz- nahme dieses Gebäudes oder Gebäudeteils beabsich- tigen. Einbauküchen bleiben hiervon ausgenommen. – der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Ver- änderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäu- deteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte mit- versicherte Person den Erwerb oder die Inbesitznahme dieses Gebäudes oder Ge- bäudeteils beabsichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon aus- genommen. – der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitz- nahme dieses Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils be- absichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon ausgenommenausgenom- men. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten ge- nannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend abwei- chend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch Be- ratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusammen- hang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeitenaufgeführten Baurisiko- streitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche Be- ratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung Selbst- beteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz Ver- sicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführten Bau- risikostreitigkeitenBaurisikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (z. z.B.: Sie haben ei- nen einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz Schaden- ersatz von Ihnen). Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Ver- tragsverletzung Vertragsverletzung (z. z.B.: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxxxxxxxx wegen verspäteter Rückgabe).
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang ursächli- chem Zusammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht Dienst- recht (z. z.B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/GebrauchsmusterrechtenGeschmacksmuster-/Gebrauchsmuster- rechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Re- aktion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt über- nehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im InternetZiffer 2.2.14.1.2 bleibt hiervon unberührt.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben ver- geben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,;
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an KapitalanlagemodellenWiderrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, stillen Gesellschaf- tenLebens- und Rentenversicherungsverträgen.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Widerrufen von und Widersprü- chen gegen Darlehens-, GenossenschaftenLebens- und Rentenversiche- rungsverträgen mitversichert, Gesellschaften bürgerlichen Rechtssoweit diese Verträge erst nach Beginn der Rechtsschutzversicherung ab- geschlossen worden sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusam- menhang mit Widerrufen von und deren Finanzierung,Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungs- verträgen, unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlus- ses, nicht mitversichert.
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxxz.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. z.B. Schuldver- schreibungenSchuld- verschreibungen), – Beteiligungen (z.B. an Kapitalanlagen, stillen Gesell- schaften, Genossenschaften, Gesellschaften bürger- lichen Rechts) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen)gleichstehen, so- wie Beteiligungen, mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Versicherungsfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusam- menhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Ver- waltung und der Finanzierung von Wertpapieren und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, sowie Be- teiligungen, nicht mitversichert.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung Finanzierung von sonstigen Kapitalanlagen (z. z.B. Gemälde, Oldtimer, Roh- stoffeRohstoffe, Edelmetalle u.ä.und ähnliches). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und TagesgeldkontenTagesgeld- konten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge, – Kapital-Lebensversicherungen, – festverzinsliche Staatsanleihen, Bundesschatz-, Pfand-, Kommunalbriefe, – Güter zum eigenen Ge- und Verbrauch, – Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sollen.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem ursächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaftHandelsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- Lebenspart- nerschafts- und XxxxxxxxxErbrechts.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden Gebäu- den oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).Gerichtshöfen
3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen Ver- mögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröff- net eröffnet werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung z.B. Zwangsver- steigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend abwei- chend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch Be- ratungsgespräch und die darüber hinausgehende Tä- tigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts Rechtsan- walts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängtRestschuld- befreiungsverfahren. Insge- samt Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalen- derjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine ver- einbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet1.000 EUR je Insolvenz- verfahren.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts Ver- sicherungsschutz in privaten Verbraucherinsol- venz- Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-AngelegenheitenAngelegen- heiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
3.2.16 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Ord- nungswidrigkeiten- Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abwei- chend hierzu Versicherungsschutz, wenn die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) für den Halt- oder Parkverstoß einen Eintrag von Punkten in das Ver- kehrszentralregister vorsieht (Punktesystem).
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn die deutsche Buß- geldkatalog-Verordnung (BKatV) für den Halt- oder Parkverstoß einen Eintrag von Punkten in das Ver- kehrszentralregister vorsieht (Punktesystem).
3.2.17 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben desselben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.18 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen GeschlechtsGe- schlechts) unterei- nanderuntereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang ur- sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft Partnerschaft beendet ist.
3.2.19 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mit- versicherte mitversicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte mitversicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall Ver- sicherungsfall bereits eingetreten ist. (z. z.B.: Ihr Arbeitskollege Bekannter hat einen Ver- kehrsunfall Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche Schaden- ersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
3.2.20 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht gel- tend gemacht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten Verbindlich- keiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeugFahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag Dar- lehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.21 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Es besteht in ursächlichem Zu- sammenhang den Rechtsbereichen nach den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 ein ursächlicher Zusammenhang mit Versicherungsfällen, die einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeitbe- gangenen Straftat. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen Leistun- gen zurückgezahlt werden.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten beende- ten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen selbst- ständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit nichtselbst- ständiger Tätigkeit (z. X. Xxxxx z.B. Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte Ein- künfte aus Rente sind.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten Teil- nutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit der Vergabe von Studienplätzen, soweit nicht nach Ziffer 2.2.14.7 mitversichert.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Asyl-, Ausländer- Asyl- und/oder StaatsangehörigkeitsrechtAusländerrecht.
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen pornographi- schen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.28 3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräuße- rung Veräußerung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage Photo- voltaikanlage und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- Woh- nungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch je- doch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Erwerb, der Installa- tion Installation und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) Photovoltaikan- lage stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb Eigentumserwerb nicht nur vorübergehend bezweckt be- zweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten bewohn- ten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen thermi- schen Solar- oder Photo- voltaikanlage Photovoltaikanlage kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz.
Appears in 1 contract
Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Inhaltliche Ausschlüsse. In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – • Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, – • Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen BehandlungBehandlung und nicht für Schäden, – die im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis stehen. • Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, Einwirkungen wie z. B. zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäude- teilenGebäudeteilen.
3.2.2 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – • dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden kann. – soll, • dem Kauf oder Verkauf eines von Ihnen nicht ausschließlich selbst zu nutzenden bzw. genutzten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. – • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäude- teils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder aber im Eigentum oder Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitznahme dieses Gebäudes oder Ge- bäudeteils beabsichtigen. Einbauküchen bleiben hiervon aus- genommen. – der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder aber im Eigentum das Sie erwerben oder in Besitz einer mitversicherten Person befindet. Gleiches gilt, wenn Sie oder eine mitversicherte Person den Erwerb oder die Inbesitz- nahme dieses nehmen möchten • der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils be- absichtigenGebäudeteils. Einbauküchen bleiben hiervon ausgenommenDieses Grundstück, Gebäude oder dieser Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es oder ihn erwerben oder in Besitz nehmen. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten Vorhaben besteht kein haben Sie keinen Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten BaurisikostreitigkeitenSie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführten Bau- risikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (z. B.Beispiel: Sie haben ei- nen einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen). Dies ist nicht durch die Rechtsschutz- Versicherung, sondern im Rahmen der Haftpflicht-Versicherung versichert.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Ver- tragsverletzung Vertragsverletzung. Ausnahmen: • Im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz beruht der Schadenersatzanspruch auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (z. B.: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxxxxxxxx AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen verspäteter Rückgabe).
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. • Im StrafrechtPlus Gewerbe und Betrieben).
3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz StrafrechtPlus für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Re- aktion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes Steuerberater wird der Schadenersatzanspruch im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängtRahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht. Insgesamt über- nehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS• Im Mindestlohn-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung,
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen), nicht mitversichert.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Roh- stoffe, Edelmetalle u.ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxxx.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).
3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder eröff- net werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insge- samt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalen- derjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine ver- einbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutsch- land zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsol- venz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
3.2.16 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit einem Ord- nungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes.
3.2.17 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.18 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unterei- nander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft beendet ist.
3.2.19 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mit- versicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist. (z. B.: Ihr Arbeitskollege hat einen Ver- kehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese Rechtsschutz wollen Sie gegenüber einen Schadenersatzanspruch nach dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichertMindestlohngesetz (MiLoG) abwehren.)
3.2.20 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.21 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit Versicherungsfällen, die vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht.
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.28 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräuße- rung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photo- voltaikanlage kein Versicherungsschutz.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement