Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäu- deteilen. 3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitig- keiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführ- ten Baurisikostreitigkeiten. 3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. 3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben). 3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft). 3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reak- tion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalender- jahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine verein- barte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines an- geblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet. 3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht. 3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit 3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Le- bens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung, 3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung, 3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finan- zierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds- anteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), nicht mitversichert. 3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Rohstoffe, Edelmetalle u. ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge. 3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesell- schaft bürgerlichen Rechts. 3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxxx. 3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen. 3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. 3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof). 3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder er- öffnet werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs in- folge Ihres Insolvenzantrags). a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Ins- gesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Ver- braucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren. 3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. 3.2.16 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander. 3.2.17 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unter- einander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft beendet ist. 3.2.18 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mitver- sicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist. 3.2.19 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.) 3.2.20 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit Versicherungsfällen, die vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden. 3.2.21 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind. 3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen. 3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen. 3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht. 3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe). 3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen. 3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräußerung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung. a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden. b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kein Versicherungsschutz.
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Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: C.2.1 Ausschluss besonderer Risiken: Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen C.2.1.1 Krieg (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäu- deteilen.
3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – Ausnahme: Schäden infolge der Explosion eines Bombenblind- gängers aus dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll2. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten Weltkrieg bleiben im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten BaurisikostreitigkeitenRahmen vereinbarter Leis- tungsarten versichert), feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unru- hen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EURC.2.1.2 Nuklear- und genetischen Schäden. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitig- keiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführ- ten Baurisikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen Ausnahme: Nuklear- und Betrieben).
3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reak- tion auf eine Abmahnunggeneti- sche Schäden, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalender- jahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine verein- barte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines an- geblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Le- bens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung,
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finan- zierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds- anteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), nicht mitversichert.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Rohstoffe, Edelmetalle u. ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesell- schaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxxx.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).
3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder er- öffnet werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs in- folge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Ins- gesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Ver- braucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
3.2.16 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.17 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unter- einander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft beendet ist.
3.2.18 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mitver- sicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist.
3.2.19 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.20 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit Versicherungsfällen, die vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden.
3.2.21 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplantenmedizini- schen Behandlung stehen, ausgeübten bleiben versichert) C.2.2 Ausschluss bestimmter Rechtsangelegenheiten: C.2.2.1 Sie wollen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen unser Unternehmen oder beendeten gewerblichendas für unser Unternehmen tätige Schadenabwick- lungsunternehmen vorgehen. C.2.2.2 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte sondern im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollenRahmen der Haftpflichtversicherung versichert.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertrags- verletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Scha- denersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist auf Grund des Mietvertrags über den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ver- sichert.) C.2.2.3 Streitigkeiten, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung Darstellungen stehen. Dies gilt nur, soweit diese durch Sie vorgenommen oder veranlasst wurden beziehungsweise vorgenom- men oder veranlasst worden sein sollen. C.2.3 Ausschluss bestimmter Verfahren: C.2.3.1 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen vor Verfassungsgerichten wahr. C.2.3.2 Sie nehmen Ihre Interessen vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (Beispiel: Europäischer Gerichtshof) wahr. C.2.3.3 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerbeinem Insolvenzverfahren stehen, der Installation, dem Betrieb und der Veräußerung einer thermischen Solar- das über Ihr Ver- mögen eröffnet wurde oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung.
aeröffnet werden soll. (Beispiel: Zwangs- versteigerung des Fahrzeugs) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die C.2.3.4 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- Rahmen eines Ordnungs- widrigkeiten- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem Verwaltungsverfahrens wegen eines Halt- oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befindenPark- verstoßes wahr.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kein Versicherungsschutz.
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Samples: Verkehrs Rechtsschutzversicherung
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: C.2.1 Ausschluss besonderer Risiken: Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – C.2.1.1 Krieg (Ausnahme: Schäden infolge der Explosion eines Bombenblind- gängers aus dem 2. Weltkrieg bleiben im Rahmen vereinbarter Leis- tungsarten versichert), feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben. C.2.1.2 Nuklear- und genetischen Schäden. (Ausnahme: Nuklear- und geneti- sche Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit einer medizini- schen Behandlung stehen, bleiben versichert); C.2.1.3 Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund auf Grund von berg- baubedingten bergbaubeding- ten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäu- deteilenGebäudeteilen. (Solche Einwirkungen sind zum Beispiel Erschütterungen.
3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitig- keiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführ- ten Baurisikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.C.2.2 Ausschluss bestimmter Rechtsangelegenheiten: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reak- tion auf eine Abmahnung, die C.2.2.1 Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalender- jahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine verein- barte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines an- geblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Le- bens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung,
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finan- zierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds- anteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), nicht mitversichert.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Rohstoffe, Edelmetalle u. ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge.
3.2.9 Streitigkeiten wollen aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesell- schaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxxx.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen uns unser Unternehmen oder das für uns unser Unternehmen tätige SchadenabwicklungsunternehmenSchaden- abwicklungsunternehmen vorgehen. C.2.2.2 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.
3.2.12 Streitigkeiten ) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertrags- verletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxx- ersatz wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- verspäteter Rückgabe. Dies ist auf Grund des Mietvertrags über den Rechtsschutz im Vertrags- und sonstiger AnliegerabgabenSachenrecht versichert.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).
3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder er- öffnet werden soll (z. B.: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs in- folge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Ins- gesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Ver- braucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – AngelegenheitenC.2.2.3 Streitigkeiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
3.2.16 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.17 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) unter- einander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft beendet ist.
3.2.18 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mitver- sicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall bereits eingetreten ist.
3.2.19 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege kauft ein Fahr- zeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.20 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit Versicherungsfällen, die vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen zurückgezahlt werden.
3.2.21 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit (z. X. Xxxxx oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräußerung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) Darstellungen stehen. Dies gilt nur, soweit sich die Anlage in Ihrem diese durch Sie vorgenommen oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- veranlasst wurden beziehungsweise vorgenom- men oder Zweifamilienhaus befindenveranlasst worden sein sollen.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kein Versicherungsschutz.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit – Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten bergbaubedingten Immissionen (das sind EinwirkungenEinwirkun- gen, wie z. z.B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden Ge- bäuden oder Gebäu- deteilenGebäudeteilen.
3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit – dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten ge- nannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend abwei- chend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch Bera- tungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Zusammen- hang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeitenaufgeführten Baurisiko- streitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche Bera- tungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung Selbstbetei- ligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz Ver- sicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines ei- nes in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitig- keiten Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführ- ten aufgeführten Baurisikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen.
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang ursächli- chem Zusammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht Dienst- recht (z. z.B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
3.2.5 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urhe- ber-Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/GebrauchsmusterrechtenGeschmacksmuster-/Gebrauchsmus- terrechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten Rech- ten aus geistigem Eigentum.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reak- tion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalender- jahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine verein- barte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines an- geblichen Urheberrechtsverstoßes im InternetZiffer 2.2.14.1.2 bleibt hiervon unberührt.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- Kar- tell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben ver- geben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Le- bens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,;
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an KapitalanlagemodellenWiderrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, stillen Gesellschaf- tenLe- bens- und Rentenversicherungsverträgen.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, GenossenschaftenLebens- und Rentenversicherungs- verträgen mitversichert, Gesellschaften bürgerlichen Rechtssoweit diese Verträge erst nach Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusam- menhang mit Widerrufen von und deren Finanzierung,Widersprüchen gegen Darlehens-, Lebens- und Rentenversicherungsverträ- gen, unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses, nicht mitversichert.
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxxz.B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. z.B. Schuldver- schreibungenSchuld- verschreibungen), – Beteiligungen (z.B. an Kapitalanlagen, stillen Gesell- schaften, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerli- chen Rechts) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finan- zierung Finanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds- anteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen)gleichstehen, sowie Be- teiligungen, mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Versiche- rungsfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres einge- treten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusam- menhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Ver- waltung und der Finanzierung von Wertpapieren und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen, sowie Be- teiligungen, nicht mitversichert.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung Fi- nanzierung von sonstigen Kapitalanlagen (z. z.B. Gemälde, Oldtimer, Rohstoffe, Edelmetalle u. ä.und ähnliches). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und TagesgeldkontenTagesgeld- konten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge, – Kapital-Lebensversicherungen, – festverzinsliche Staatsanleihen, Bundesschatz-, Pfand-, Kommunalbriefe, – Güter zum eigenen Ge- und Verbrauch, – Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sol- len.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem ursächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaftHandelsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesell- schaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- Lebenspart- nerschafts- und XxxxxxxxxErbrechts.
3.2.11 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden Gebäu- den oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
3.2.13 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).Gerichtshöfen
3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder er- öffnet eröffnet werden soll (z. B.: z.B. Zwangsversteigerung des Fahrzeugs in- folge infolge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend abwei- chend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch Bera- tungsgespräch und die darüber hinausgehende Tätig- keit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängtRestschuldbe- freiungsverfahren. Ins- gesamt Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen er- forderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet1.000 EUR je Insolvenzver- fahren.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts Ver- sicherungsschutz in privaten Ver- braucherinsolvenz- Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-AngelegenheitenAngelegen- heiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
3.2.16 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben desselben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.17 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen GeschlechtsGe- schlechts) unter- einanderuntereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang ur- sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft Partnerschaft beendet ist.
3.2.18 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mitver- sicherte mit- versicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte mitversicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall Ver- sicherungsfall bereits eingetreten ist.
3.2.19 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht gel- tend gemacht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten Verbindlichkei- ten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege Ar- beitskollege kauft ein Fahr- zeugFahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag Darle- hensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.20 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Es besteht in ursächlichem Zu- sammenhang den Rechtsbereichen nach den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.8 ein ursächlicher Zusammenhang mit Versicherungsfällen, die einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeitbe- gangenen Straftat. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen Leistun- gen zurückgezahlt werden.
3.2.21 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichenge- werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit nichtselbst- ständiger Tätigkeit (z. X. Xxxxx z.B. Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte Ein- künfte aus Rente sind.
3.2.22 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten Teilnut- zungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit der Vergabe von Studienplätzen, soweit nicht nach Ziffer 2.2.14.7 mitversichert.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Asyl-, Ausländer- Asyl- und/oder StaatsangehörigkeitsrechtAusländerrecht.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.27 3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb und der Veräußerung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage Photovoltaik- anlage und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- Woh- nungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch je- doch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Erwerb, der Installa- tion Installation und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehenPhotovoltaikanlage ste- hen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb Eigen- tumserwerb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen befind- lichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus Zwei- familienhaus befinden.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den ErwerbEr- werb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz.
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Inhaltliche Ausschlüsse. 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen hang mit – Bergbauschäden Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Auf ruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erd beben, – Nuklearschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg- baubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z. B. Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäu- deteilengenetischen Schäden. Dieser Aus schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit – dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das von Ihnen oder einer mitversicherten Person nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt wird oder genutzt werden soll. Auch bei der Finanzierung eines der unter Ziffer 3.2.2 genannten Vorhaben besteht kein Versicherungsschutz.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 auf- geführten Baurisikostreitigkeiten. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforder- lichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteili- gung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei Rechtsstreitig- keiten im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3.2.2 aufgeführ- ten Baurisikostreitigkeiten.
3.2.3 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. (z.B.: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schaden- ersatz von Ihnen.) Ausnahme: Der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (z.B.: Der Vermieter des Mietfahrzeugs verlangt Xxxxxxxxxxxxx wegen verspäteter Rückgabe.)
3.2.4 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B. das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).
3.2.5 3.2.3 Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (z. B.: z.B. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).
3.2.6 3.2.4 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-Patent, Urhe- ber-Urheber, Marken-Marken, Geschmacksmuster-/GebrauchsmusterrechtenGeschmacksmuster/Gebrauchsmuster rechten, Arbeitnehmererfindungen oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reak- tion auf eine Abmahnung, die Sie oder eine mitversicherte Person als Privatperson wegen eines angeblichen Urheber- rechtsverstoßes im Internet erhalten haben, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Insgesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalender- jahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine verein- barte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts wegen eines an- geblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet.
3.2.7 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.
3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit
3.2.8.1 einem Darlehen, das Sie nicht an Privatpersonen vergeben haben, – Widerrufen von und Widersprüchen gegen Darlehens-, Le- bens- und Rentenversicherungsverträgen, – Spiel- oder Wettverträgen, – Gewinnzusagen, – Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften und deren Finanzierung,
3.2.8.2 Beteiligungen (z. B. an Kapitalanlagemodellen, stillen Gesellschaf- ten, Genossenschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und deren Finanzierung,
3.2.8.3 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung von – Wertpapieren (z. X. Xxxxxx, Rentenwerte, Fondsanteile), – Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldver- schreibungen) und deren Finanzierung.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs ist jedoch die Wahrneh- mung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Fi- nanzierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fondsanteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), mitversichert. Die Kosten tragen wir bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR für alle Rechts- schutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finan- zierung von Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds- anteile) und Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen (z. B. Schuldverschreibungen), nicht mitversichert.
3.2.8.4 dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzie- rung von sonstigen Kapitalanlagen (z. B. Gemälde, Oldtimer, Rohstoffe, Edelmetalle u. ä.). – Geldanlagen auf Giro-, Spar-, Festgeld- und Tagesgeldkonten, – Anlagen aus vermögenswirksamen Leistungen, – steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, – Bausparverträge.
3.2.9 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, in ur- sächlichem Zusammenhang mit einer Beteiligung an einer Han- delsgesellschaft, einer stillen Gesellschaft oder einer Gesell- schaft bürgerlichen Rechts.
3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxxx.
3.2.11 3.2.5 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Rechts- schutzversicherungsvertrag Rechtsschutzversicherungsvertrag gegen uns oder das für uns tätige Schadenabwicklungsunternehmen.
3.2.12 Streitigkeiten wegen – der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, – Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
3.2.13 3.2.6 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen – vor Verfassungsgerichten oder – vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (z. B. dem Europäischen Gerichtshof).Gerichtshöfen
3.2.14 3.2.7 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen hang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen oder das Vermögen einer mitversicherten Person eröffnet wurde oder er- öffnet eröffnet werden soll (z. B.: z.B. Zwangsversteigerung des Fahrzeugs in- folge infolge Ihres Insolvenzantrags).
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht abweichend hierzu Versicherungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebühren- pflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängt. Ins- gesamt übernehmen wir für alle Beratungsgespräche eines Kalenderjahres die erforderlichen Kosten bis zu 500 EUR. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht angerechnet.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht kein Versiche- rungsschutz für ein erstes Beratungsgespräch eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Ver- braucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.
3.2.15 3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit – Enteignung, – Planfeststellungs- und Flurbereinigungs-Angelegenheiten, – Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sindeinem Ordnungswidrigkeiten bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt oder Parkverstoßes.
3.2.16 3.2.9 Es bestehen Streitigkeiten – zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern dessel- ben desselben Versicherungsvertrags, – von Mitversicherten gegen Sie, – von Mitversicherten untereinander.
3.2.17 3.2.10 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen GeschlechtsGe- schlechts) unter- einanderuntereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammen- hang ur sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Part- nerschaft Partnerschaft beendet ist.
3.2.18 3.2.11 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie oder mitver- sicherte mit versicherte Personen übertragen oder sind auf Sie oder mitver- sicherte mitversicherte Personen übergegangen, nachdem ein Versicherungs- fall Ver sicherungsfall bereits eingetreten ist. (z.B.: Ihr Arbeitskol- lege hat einen Verkehrsunfall und überträgt seine Scha- denersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegenüber dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.)
3.2.19 3.2.12 Wenn Ansprüche eines anderen im eigenen Namen geltend ge- macht gel tend gemacht werden sollen oder wenn für Verbindlichkeiten Verbindlichkei ten eines anderen eingestanden werden soll. (z.B.: Ihr Arbeitskollege Ar- beitskollege kauft ein Fahr- zeugFahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag Darle- hensvertrag mit dem Autoverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.)
3.2.20 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 3.2.13 Es besteht in ursächlichem Zu- sammenhang den Rechtsbereichen nach den Ziffern 2.2.1 bis 2.2.6 ein ursächlicher Zusammenhang mit Versicherungsfällen, die einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeitbe gangenen Straftat. Wird ein solcher Zusammenhang erst später bekannt, müssen die von uns erbrachten Leistungen Leistun gen zurückgezahlt werden.
3.2.21 3.2.14 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen hang mit einer geplanten, ausgeübten oder beendeten gewerblichenge werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätig- keit nichtselbst ständiger Tätigkeit (z. X. Xxxxx z.B. Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte Ein künfte aus Rente sind.
3.2.22 3.2.15 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an: – Grundstücken, – Gebäuden, – Gebäudeteilen.
3.2.23 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen.
3.2.24 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit dem Asyl-, Ausländer- und/oder Staatsangehörigkeitsrecht.
3.2.25 Jede Interessenwahrnehmung aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung für Arbeit- suchende/Sozialhilfe).
3.2.26 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang Zusammen hang mit rassistischen, extremistischen, pornographischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellungen.
3.2.27 Jede Interessenwahrnehmung 3.2.16 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installation, dem Betrieb Wider rufen von und der Veräußerung einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage und deren FinanzierungWidersprüchen gegen Darlehensverträgen.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs und des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes besteht jedoch abweichend Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb, der Installa- tion und dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaik- anlage mit einer Anlagenleistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) stehen, soweit sich die Anlage in Ihrem oder im Eigentum einer mitversicherten Person befindet bzw. der Eigentumser- werb nicht nur vorübergehend bezweckt ist. Die Anlage muss sich auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen und von Ihnen selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus befinden.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht für den Erwerb, die Installation und den Betrieb einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage kein Versicherungsschutz.
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Samples: Verkehrs Rechtsschutzversicherung