Inhaltliche Vorgaben. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt der gesonderte Leitfaden in Anhang C, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Bewil- ligungsschreiben oder diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Dem Abschlussbericht an die DFG ist eine allgemeinverständliche, für Zwecke der Öf- fentlichkeitsarbeit geeignete Zusammenfassung von höchstens 400 Wörtern auf deut- scher und englischer Sprache voranzustellen. Diese Zusammenfassung soll auch der Pressestelle der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers zur Verfü- gung gestellt werden.
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