Common use of Inhaltliche Vorgaben Clause in Contracts

Inhaltliche Vorgaben. Für die erforderlichen Angaben und den geforderten Inhalt des Abschlussberichts gilt der gesonderte Leitfaden in Anhang C, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Bewil- ligungsschreiben oder diesen Verwendungsrichtlinien ergibt. Dem Abschlussbericht an die DFG ist eine allgemeinverständliche, für Zwecke der Öf- fentlichkeitsarbeit geeignete Zusammenfassung von höchstens 400 Wörtern auf deut- scher und englischer Sprache voranzustellen. Diese Zusammenfassung soll auch der Pressestelle der Bewilligungsempfängerin bzw. des Bewilligungsempfängers zur Verfü- gung gestellt werden.

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