Common use of Initialkosten Clause in Contracts

Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell­ schaft in der Gründungs­ und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun­ gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal­ tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.

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Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell­ schaft in der Gründungs­ und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungsbetrags belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun­ gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal­ tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.

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Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell­ Investmentgesell- schaft in der Gründungs­ Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen über- nommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun­ gen Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal­ tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 10 dieser Anlagebedingungen möglich.

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Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell­ Investmentgesell- schaft in der Gründungs­ Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,50 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun­ gen entsprechend Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal­ tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.

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