Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell schaft in der Gründungs und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell schaft in der Gründungs und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen Zeichnungsbetrages Zeichnungsbetrags belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell Investmentgesell- schaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,5 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen über- nommenen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen Abschlagszahlungen entsprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 10 dieser Anlagebedingungen möglich.
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Initialkosten. Neben dem durch den Anleger an den Vertriebspartner zu zahlenden Ausgabeaufschlag werden der Investmentgesell Investmentgesell- schaft in der Gründungs Gründungs- und Platzierungsphase einmalige Kosten i. H. v. bis zu 1,5 5,50 % des von dem jeweiligen Anleger übernommenen übernomme- nen Zeichnungsbetrages belastet (Initialkosten). Die Initialkosten Initial- kosten sind spätestens beim Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft Invest- mentgesellschaft fällig. Anteilige Abschlagszahlun gen entsprechend Abschlagszahlungen ent- sprechend dem Platzierungsfortschritt sind möglich. Eine anteilige Erstattung von Initialkosten durch die Verwal tungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft ist unter den Bedingungen des § 7 Ziffer 11 dieser Anlagebedingungen möglich.
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