Inkassovergütung Musterklauseln

Inkassovergütung. Gegenstands- wert € Geschäftsge- bühr € max. Gegenstands- wert € Einigungsgebühr € nicht anhängig anhängig Gegenstands- wert € Vollstreckungs- gebühr € bis 2.500 73,50 49,00 5.000,00 132,00 88,00 7.500,00 190,50 127,00 10.000,00 249,00 166,00 15.000,00 333,00 222,00 20.000,00 417,00 278,00 25.000,00 501,00 334,00 30.000,00 585,00 390,00 35.000,00 669,00 446,00 40.000,00 753,00 502,00 45.000,00 837,00 558,00 50.000,00 921,00 614,00 65.000,00 999,00 666,00 80.000,00 1.077,00 718,00 95.000,00 1.155,00 770,00 100.000,00 1.233,00 822,00 Die tabellarisch dargestellten Inkassovergütungen sind Nettobeträge. Die aktuell gültige Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die aufgelisteten Gebühren beinhalten – mit Ausnahme der Einigungsgebühr – jeweils pauschalierte Auslagen für Post und Telekommunikationsdienstleistungen von 20 % der Gebühr, höchstens 20,00 Euro. LEGIAL AG – ein Unternehmen der ERGO Versicherung AG, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx FM0603/2101
Inkassovergütung a) Regelvergütung ( 1,3 Geschäftsgebühr gemäß § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG) Mit der Auftragserteilung schuldet der Auftraggeber dem IKU nach der Gesamtsumme der einzuzie- henden Forderung (Hauptforderung, Zinsen, Mahnauslagen) bei entsprechender Tätigkeit folgende Regelvergütung, zzgl. Auslagen gemäß § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 RVG und geltender gesetzlicher Umsatzsteuer in Anlehnung an das VV RVG: Wert bis (in EURO) 1,0 fache Regelvergütung Auslagen- pauschale Mehrwertsteuer Brutto-Vergütung 50,00 15,00 (0,5 Gebühr) 3,00 3,42 21,42 100,00 24,50 (0,5 Gebühr) 4,90 5,59 34,99 500,00 49,00 9,80 11,17 69,97 1.000,00 88,00 17,60 20,06 125,66 1.500,00 127,00 20,00 27,93 174,93 2.000,00 166,00 20,00 35,34 221,34 3.000,00 222,00 20,00 45,98 287,98 4.000,00 278,00 20,00 56,62 354,62 5.000,00 284,00 20,00 57,76 361,76 6.000,00 295,00 20,00 59,85 374,85 7.000,00 306,00 20,00 61,94 387,94 8.000,00 317,00 20,00 64,03 401,03 (Bei Forderungen über 8.000,00 Euro Regelvergütung auf Anfrage)
Inkassovergütung. Für die Mandatsbearbeitung erhält DELTA eine Bearbeitungsvergütung gemäß jeweils bei Auftragserteilung aktuell gültiger Vergütungs- tabelle zzgl. Auslagenpauschale. Diese Kosten werden dem Schuldner gegenüber im Namen des Auftraggebers als Verzugsschaden (§ 286 BGB) geltend gemacht und bis zum Ende der Bearbeitung gestundet. Im Nichterfolgsfall verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anspruch auf Erstattung der gestundeten Bearbeitungsvergütung und Ausla- genpauschale gegen den Schuldner in der verbleibenden Höhe an DELTA abzutreten. Von DELTA und deren Vertragsanwälten vorveraus- lagte Barauslagen werden vom Auftraggeber ersetzt; im Überwachungsverfahren trägt DELTA das Kostenrisiko.

Related to Inkassovergütung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.