Inkrafttreten, Laufzeit, Anpassungen, Haushaltsvorbehalt Musterklauseln

Inkrafttreten, Laufzeit, Anpassungen, Haushaltsvorbehalt. Die Zielvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und endet mit Ablauf des „In- novationsbündnisses Hochschule 2013“ zum 31.12.2013. Beide Seiten können aus wichtigem Grund eine Anpassung der Vereinbarung verlan- gen. Insbesondere aufgrund des Zwischenberichts zum 01.06.2011 kann nachgesteuert werden. Die Haushaltsmittel, die ab dem Jahr 2011 in Aussicht gestellt werden, stehen unter dem Vorbehalt, dass die Mittel für den Innovationsfonds durch den Haushaltsgesetzge- ber in bisheriger Höhe auch für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt werden. München, den 20. Juli 2009 …………………………………………. ………………………………………… Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Professor Xx. Xxxxx Xxxxxxxx Bayerischer Staatsminister für Präsident der Hochschule Wissenschaft, Forschung und Kunst für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Regensburg 4.666 (82,4%) 4.625 (83,2%) 4.727 (84,5%) 1. Verfügbares Gesamtbudget (ohne Baumaßnahmen) 2. Zahl der Studierenden 3. Zahl der Absolventen 4. Durchschnittliche Studiendauer 5. Zahl der kooperativ abgeschlossenen Promotionen
Inkrafttreten, Laufzeit, Anpassungen, Haushaltsvorbehalt. Die Zielvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und endet mit Ablauf des „In- novationsbündnisses Hochschule 2013“ zum 31.12.2013. Beide Seiten können aus wichtigem Grund eine Anpassung der Vereinbarung verlan- gen. Insbesondere aufgrund des Zwischenberichts zum 01.06.2011 kann nachgesteuert werden. Die Haushaltsmittel, die ab dem Jahr 2011 in Aussicht gestellt werden, stehen unter dem Vorbehalt, dass die Mittel für den Innovationsfonds durch den Haushaltsgesetzge- ber in bisheriger Höhe auch für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt werden. München, den 20. Juli 2009 …………………………………………. ………………………………………… Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx. Xx. Xxxxx Xxxx Bayerischer Staatsminister für Präsident der Wissenschaft, Forschung und Kunst Hochschule für angewandte Wissen- schaften - Fachhochschule Landshut 1. Verfügbares Gesamtbudget (ohne Baumaßnahmen) 9.153.000 10.479.600 10.530.200 davon Zuschuss des Staates 8.134.700 8.378.500 8.455.700 eigene Einnahmen: ● Studienbeiträge 0 1.202.188 1.872.604 ● Weiterbildung 116.200 48.900 34.200 ● Drittmittel 829.600 597.300 661.700 2. Zahl der Studierenden Gesamtstudierende 0000 0000 0000 davon in der Regelstudienzeit 2026 2098 2401 Studierende im 1. Fachsemester 695 807 999 Studierende im 1. Hochschulsemester 527 642 797 Studierende in dualen Studiengängen 2 2 24 3. Zahl der Absolventen 328 388 380 4. Durchschnittliche Studiendauer 9,52 9,43 9,46 (nur Erststudium) Geistes- und Kulturwissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 9,58 9,37 9,42 Mathematik, Naturwissenschaften 9,81 10,44 10,10 Ingenieurwissenschaften 9,15 9,21 9,27 5. Zahl der kooperativ abgeschlossenen Promotionen 0 1 0 männlich 0 1 0 weiblich 0 0 0

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Vorbemerkungen Die Reisebuchung kommt zwischen Ihnen (im Folgenden „Passagier“, „Kunde“, „Reisender“ oder „Sie“ genannt) und Hurtigruten Global Sales AS (im Folgenden „Hurtigruten“, „Veranstalter“ oder „wir“ genannt), einer in Norwegen unter der Nr. 914 904 633 im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft, geschäftsansässig in Xxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, Xxxxxxxx, zustande. Wenn Sie eine Expeditions-Seereise buchen, unterliegt diese den vorliegenden Buchungsbedingungen (im Folgenden auch die „AGB“ genannt). Grundlage des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages sind die folgenden AGB, die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Hurtigruten, die in den offiziellen Prospekten und auf der Website von Hurtigruten enthaltenen Informationen und/oder alle sonstigen Informationen, die Sie vor Bestätigung Ihrer Buchung durch uns von Hurtigruten erhalten haben. Mit Vornahme einer Buchung akzeptieren Sie die AGB (sowohl in Ihrem eigenen Namen als auch im Namen aller Ihrer Mitreisenden). Außerdem stimmen Sie der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen von Ziffer 15 entsprechend zu und bestätigen, von allen in der Buchung genannten Personen zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten, ggf. auch zur Weitergabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Informationen über Erkrankungen, Behinderungen oder besondere Diätanforderungen) an uns bevollmächtigt worden zu sein. Vorläufige Buchungen können wir nicht akzeptieren. Unter Vorbehalt stehende Buchungen und/oder Sonderwünsche werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns berücksichtigt. Wir versenden sämtliche Unterlagen und sonstigen Informationen an Sie und überlassen es Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass alle Mitreisenden stets vollständig und aktuell informiert sind. Die vorliegenden AGB beruhen auf zwingenden Vorschriften der anwendbaren Gesetze und Vorschriften, darunter des norwegischen Gesetzes Nr. 32 vom 15. Juni 2018 über Pauschalreisen (im Folgenden das „norwegische Pauschalreisegesetz“ genannt), der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (im Folgenden die „EU-Pauschalreiserichtlinie“ genannt), und deren nationalen Entsprechungen, und entsprechen diesen. Sie gelten nicht für Reisen, bei denen es sich nicht um Pauschalreisen gemäß § 2 des norwegischen Pauschalreisegesetzes und Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Pauschalreiserichtlinie handelt; für solche Pauschalreisen gelten statt dessen die Bestimmungen des norwegischen Gesetzes über die Seefahrt (siehe gesonderte AGB). Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf ein anderes Unternehmen übertragen und/oder abtreten, das direkt oder indirekt von unserer obersten Muttergesellschaft, der Hurtigruten Group AS (Handelsregisternummer 914 148 324), kontrolliert wird. Dies wird höchstwahrscheinlich der Fall sein, wenn wir beschließen sollten, eine Reorganisation der Hurtigruten AS durchzuführen. Der Kunde wird über eine solche Abtretung und/oder Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist durch schriftliche Mitteilung im Voraus informiert. Informationen über ihre wichtigsten Rechte gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) finden Sie hier.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Betriebliche Altersversorgung Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentli- chen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvor- sorge-TV-Kommunal – (ATV-K) in ihrer jeweils geltenden Fassung.