Insekten Musterklauseln

Insekten. Weder SJ noch die Hauseigentümer können für Insektenbefall im oder um das Haus haftbar gemacht werden.
Insekten. Aufgrund von Behauptungen von Windkraftindustrie und Behörden, dass Insekten durch Windkraft- anlagen nicht beeinträchtigt würden, dies schon deshalb, weil Insekten bei Windgeschwindigkeiten, in denen WKAs in Betrieb sind, nicht flögen und jedenfalls nie in Rotorhöhe gelängen, wurden Untersu- chungen zum Einfluss von WKAs auf flugfähige Insekten im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen unterbunden (ZINKE 2019). Die an den Rotorblättern anhaftenden Insektenleichen führen zu erheblichen Leistungsminderungen der WKAs, weshalb der Windkraftindustrie die Tötung von Insekten durch WKAs jedenfalls bekannt sein muss (siehe Abb. 10). Auch gibt es zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen zu diesem Thema (z.B. CORTEN 2001, XXXXXX & XXXXXXXX 2001, XXXXXXX et al. 2011, BAI et al. 2014). Eine Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zum Einfluss von Windkraftanlagen auf flugfähige Insekten (TRIEB 2018) belegt: • Insekten fliegen bei hohen Windgeschwindigkeiten. • Insekten fliegen in Höhen des gesamten Rotorbereichs (auch bei modernen Großanlagen, untersucht wurde der Höhenbereich bis 220 m über dem Boden). • Insekten fliegen insbesondere kurz vor der Eiablage in großen Schwärmen in die Höhe, um sich mit den dort gegebenen Luftströmungen zu weit entfernten Brutplätzen tragen zu lassen. Diese Tötung unmittelbar vor der Reproduktion wirkt sich besonders negativ auf die In- sektenpopulationen und damit auch auf die Nahrungskette aus. • Der Anteil der durch WKAs getöteten Insekten beträgt mindestens fünf Prozent der po- tentiell gefährdeten flugfähigen Insekten. Das bedeutet bei dem in Europa bereits stark re- duzierten Insektenbestand (siehe z.B. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2017, BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, BAU UND REAKTORSICHERHEIT 2017, HALLMANN et al. 2017, SÁN- CHEZ-BAYO & WYCKHUYS 2019, BENDER et al. 2020), dass pro Tag fünf Milliarden Insekten durch WKAs allein in Deutschland in der relevanten warmen Jahreszeit (200 Tage pro Jahr) getötet werden, was einer durch die WKAs in Deutschland reduzierten Insektenbio- masse von mindestens 1.200 Tonnen pro Jahr entspricht. • Die massenhafte Tötung von Insekten durch WKAs wirkt einer Erholung der Insekten- bestände entgegen und ist jedenfalls erheblich. • Der dramatische Rückgang des Insektenbestand korreliert zeitlich mit dem massiven Ausbau der Windkraft. • Bislang wurden von TRIEB (2018) nur die an den Rotorblättern der WKAs anhaftenden Insek- tenleichen bei der Berechnung der getöteten Ins...
Insekten. Leider passiert immer wieder, dass Haustiere Flöhe in unsere Ferienhäuser mitbringen. Der letzte Mieter, der Haustiere mitgebracht hat, wird daher für evtl. Flöhe verantwortlich gemacht, und muss die Unkosten zur Beseitigung derselben tragen. Falls Sie Flöhe in Ihrem Ferienhaus feststellen, sollten Sie es sofort NetFerie mitteilen, und das Haus wird sofort mit einem effektiven Flohmittel behandelt. Dieses Mittel ist von den dänischen Behörden genehmigt. Bereits nach zwei Stunden kann das Haus, nach kräftigem durchlüften benutzt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass NetFerie nicht verpflichtet ist, ein anderes Haus zur Verfügung zu stellen, falls im Haus Flöhe gefunden werden. Je nach Jahreszeit können in Ihrem Feriengebiet Insekten, wie z.B. Mücken, Fliegen, Spinnen, Ohrenkriecher, und Asseln vorkommen. Denken Sie bitte daran, dass die Ferienhäuser in Naturgebieten liegen, und daher ist es nicht möglich zu verhindern, dass diese Insekten ins Haus kommen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

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