Insolvenz des Auftragnehmers Musterklauseln

Insolvenz des Auftragnehmers. 15.1. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auf- tragnehmers, ist Segula Technologies Austria unabhängig von den sonst getroffenen Vereinbarungen (z.B.: Auftragsbestätigung, Zahlungsbedingungen) berechtigt, die Er- bringung einer Sicherstellung der vereinbarten Leistung einzufordern.
Insolvenz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (Konkurs, Ausgleich oder ähnliches) sowie im Falle der Abweisung eines Konkursantrages mangels kostende- ckenden Vermögens umgehend davon in Kenntnis zu setzen und sämtliche für die Geltendmachung der Aussonderungsrechte ge- genüber uns notwendigen und hilfreichen Maßnahmen zu ergreifen. Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenz- verfahren über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt oder eröffnet, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zu- rückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.
Insolvenz des Auftragnehmers. Wird über das Vermögen des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt, so hat er uns diesen Umstand unverzüglich mitzuteilen. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt im Falle einer wesentlichen Vermögensverschlechterung.
Insolvenz des Auftragnehmers. 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von einem Antrag auf Insolvenz, einer Insolvenzeröffnung oder sonstigen rechtserheblichen Ereignissen, welche die Rechte des Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Leistungserfüllung beeinträchtigen könnten, unverzüglich zu benachrichtigen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.