Interimsversorgung bei Reparatur, Wartung und Überprüfung. Sofern eine Reparatur (gemäß Ziffer 5.7.7.1), Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung erforderlich ist und diese nicht sofort von dem Leistungserbringer vor Ort beim Versicherten durchgeführt werden kann, ist dem Versicherten das gleiche Hilfsmittel (aus dem Sicherheitsbestand) mindestens aber ein gleichwertiges zur Interimsversorgung geeignetes Hilfsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt zeitgleich im Austausch mit dem vorhandenen Hilfsmittel. Grundsätzlich sind alle Kosten dieser Interimsversorgung, der Abho- lung des Hilfsmittels beim Versicherten und der Rückgabe des Hilfsmittels an den Versicherten nach der Durchführung der Wartung, sicherheitstechnische Kontrolle oder Überprüfung im ver- einbarten Betrag enthalten.
Appears in 4 contracts
Samples: Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung