Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte Musterklauseln

Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Struktur in der Einrichtung für die Entwicklung und Definition von Standards und Prozeduren Die Standards ergeben sich aus den Leitli- nien des Trägervereins, dem Konzept, der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsver- einbarung. In Bezug auf die Stellen- und Aufgabenbeschreibung ist jede/r Mitarbei- terIn an der Ablauf- und Organisations- struktur beteiligt. Die konzeptionelle Wei- terentwicklung geschieht auf Leitungs- ebene. Darüber hinaus ist jede/r Mitarbei- terIn beauftragt durch ständige Reflexion der Arbeitsprozesse und Selbstevaluation das Konzept weiter zu entwickeln. Außer- dem gibt es jedes Jahr zwei bis drei Te- amtag, an denen gemeinsam die geleistete Arbeit evaluiert wird und neue fachliche Standards festgelegt werden.
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.4.1. Definition fachlicher Standards und Prozeduren Die fachlichen Standards und Prozeduren werden im Qualitätsmanagementsystem der Einrichtung definiert. Dieses hat für alle Maßnahmen und Bereiche der Einrichtung Gültigkeit. Der Qualitätssteuerkreis, der sich aus Einrichtungsleitung, Dienststellenleitung, MAV, Verwaltungsleitung und dem Qualitätsmanagementbeauftragtem zusammensetzt, schlägt die Definition der fachlichen Standards und Prozeduren vor. In Qualitätszirkeln werden Verfahrensabläufe und Prozesse mit den Mitarbeitern besprochen, strukturiert und in Form von Verfahrens- oder Arbeitsanleitungen schriftlich fixiert. Hierzu werden themenzentriert Mitarbeiter aus den einzelnen Bereichen eingebunden. In jedem Bereich der Einrichtung gibt es ein QM-Handbuch. Hier werden die QM relevanten Dokumente, wie Verfahrensanleitung, Arbeitsanleitungen Checklisten, Formblätter gesammelt und somit für jeden Mitarbeiter transparent gemacht. Jeder Mitarbeiter ist an der Gesamtorganisation und der Definition von Arbeitsabläufen und Standards beteiligt. Näheres regeln die Leitlinien im QM-System. Im CJD Rhein-Main/Schloss Hausen gibt es einen Qualitätsmanagement Beauftragten (QMB) der anteilig in allen Maßnahmen tätig ist.
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Definition fachlicher Standards und Proze- duren Pädagogen/innen, Therapeuten/innen und Kinder- und Ju- gendpsychiater/in arbeiten interdisziplinär zusammen. Die übergreifenden Konzepte und Regeln unserer Einrich- tung wurden somit in gemeinsamer Arbeit entwickelt. Dabei spielt der direkte Kontakt der unterschiedlichen Disziplinen zu den Bewohner/innen eine große Rolle.
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Definition fachlicher Standards und Prozeduren Für alle Betreuungsbereiche der Leppermühle ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pädagogen, Psychologen, Ärzten und anderen Fachdiensten maßgebend. In direktem Kontakt zu den Kindern sowie in den Teamgesprächen beteiligen sich diese unterschiedlichen Disziplinen an der Förderung der jungen Menschen mit ihren jeweiligen Kompetenzen.
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Definition fachlicher Standards und Prozeduren Die Arbeit der Einrichtung baut auf Standards auf, die die Einrichtungsleiterin vor dem Hintergrund ihrer 20- jährigen Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe erworben hat. Darüber hinaus bringt sie sowohl die nötige Ausbildung (Systemische Therapeutin und Supervisorin, Kinder- und J u g e n d l i c h e n V e r h a l t e n s t h e r a p e u t i n , Traumaberaterin und -pädagogin) als auch die Erfahrung beim Einsatz der Verfahren mit. Ähnliche Qualifikationen bestehen auch bei der stellvertretenden Leitung. D i e B e s c h r e i b u n g d e r g r u n d l e g e n d e n p ä d a g o g i s c h e n A l l t a g s r o u t i n e n u n d Verfahrensweisen l i e g t i n F o r m e i n e s prozessorientierten Handbuchs vor. Zudem wurden in den letzten Jahren folgende auf die Einrichtung abgestimmte Konzeptionen entwickelt: • Schutz- und Interventionskonzept • Sexualpädagogisches Konzept • Medienpädagogisches Konzept • Beteiligungskonzept • Wege der Beschwerde • H a n d l u n g s l e i t f a d e n b e i g r e n z v e r l e t z e n d e m V e r h a l t e n / sexualisierter Gewalt • Ambulante Module • Rechtekatalog der Kinder/Jugendlichen
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Interne Reflexion / fachliche Standards Allen pädagogischen Teams steht gesonderte Supervision zur Verfügung. Die Auswahl der Supervisoren ist Sache der jeweiligen Teams. Die Teilnahme ist verbindlich. Übergreifend steht allen Teams systemische Beratung zur Verfügung. Die Grundsatzentscheidung zur Teilnahme ist freiwillig, dann aber verbindlich. Die Teilnahme an der fachärztlichen Beratung durch die Institutsambulanz ist freiwillig und meist Fall bezogen. 2001 standen 96,5 Stunden Beratung und Supervision zur Verfügung. Sofern wir uns für eine Themen bezogene, übergreifende Fortbildung entscheiden, ist die Teilnahme verpflichtend. Ansonsten legen wir großen Wert auf die Fortbildung aller Mitarbeiter und fördern diese soweit es geht. Heimleitung sowie Gruppenleitung und Team erarbeiten sich Standards für die Selbstorganisation und Selbstregulation eines Kinder- und Jugendheimes. Diese sind für den jeweiligen Bereich verbindlich. Die einzelnen Teams haben ein hohes Maß an Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten. Heimerziehung ist im gesellschaftlichen Kontext zu sehen, sowohl unter pädagogischen wie auch unter wirtschaftlich-en Aspekten. Sie verändert sich ständig. Innovatives En-gagement ausgehend von den Führungskräften ist notwendig.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und