Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte Musterklauseln

Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Struktur in der Einrichtung für die Entwicklung und Definition von Standards und Prozeduren Die Standards ergeben sich aus den Leitli- nien des Trägervereins, dem Konzept, der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsver- einbarung. In Bezug auf die Stellen- und Aufgabenbeschreibung ist jede/r Mitarbei- terIn an der Ablauf- und Organisations- struktur beteiligt. Die konzeptionelle Wei- terentwicklung geschieht auf Leitungs- ebene. Darüber hinaus ist jede/r Mitarbei- terIn beauftragt durch ständige Reflexion der Arbeitsprozesse und Selbstevaluation das Konzept weiter zu entwickeln. Außer- dem gibt es jedes Jahr zwei bis drei Te- amtag, an denen gemeinsam die geleistete Arbeit evaluiert wird und neue fachliche Standards festgelegt werden. 4.2.5.2 Besprechungsstruktur Bei jedem Dienstwechsel findet eine halb- stündige Übergabe statt. Einmal wöchentliche findet die Teamsit- zung statt und zwar mittwochs von 09.00 bis 13.30 Uhr. An ihr nehmen alle pädago- gischen Mitarbeiter teil. Bei Bedarf werden auch Personen von außerhalb hinzugezo- gen. Die Teamsitzung wird von der Heim- leitung moderiert. Dokumentiert wird sie in einem Sitzungsprotokoll. Die persönliche Entwicklung jedes Bewoh- ners wird in Kurzform in diesem Protokoll vermerkt. Diese Protokolle dienen z. B. als Hilfe bei der Erstellung des Situationsbe- richts. 4.2.5.3 Interne Dokumentation und Be- richtswesen Sämtliche Dokumentationen erfolgen in Papierform. Alle die Bewohner betreffen- den Dokumente befinden sich entweder in der jeweiligen Bewohnerakte oder in den speziellen Ordnern für Schule/Beruf, ge- sundheitliche Angelegenheiten oder Ta- schen-/Kleidergeld. Der jeweilige Bewohner kann seine per- sönliche Akte nach Absprache mit dem Betreuer im Büro einsehen. Die Dokumentation unterteilt sich in einen täglichen (Tagesberichtsordner), wöchent- lichen (Protokoll Teamsitzung) und einen halbjährlichen (Situationsbericht und Hilfe- plan) Teil. Dokumentiert werden: besonde- re Ereignisse, schulische oder gesundheit- liche Ereignisse, alle den Bewohner betref- fenden finanzielle Vorgänge, gestellte An- träge, Termine, Befindlichkeiten usw. Besondere Begebenheiten werden in Form einer Aktennotiz dokumentiert, die gleich- falls dem jeweilig zuständigen Jugendamt und gegebenenfalls den Sorgeberechtigten ausgehändigt werden.
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Interne Reflexion / fachliche Standards Allen pädagogischen Teams steht gesonderte Supervision zur Verfügung. Die Auswahl der Supervisoren ist Sache der jeweiligen Teams. Die Teilnahme ist verbindlich. Übergreifend steht allen Teams systemische Beratung zur Verfügung. Die Grundsatzentscheidung zur Teilnahme ist freiwillig, dann aber verbindlich. Die Teilnahme an der fachärztlichen Beratung durch die Institutsambulanz ist freiwillig und meist Fall bezogen. 2001 standen 96,5 Stunden Beratung und Supervision zur Verfügung. Sofern wir uns für eine Themen bezogene, übergreifende Fortbildung entscheiden, ist die Teilnahme verpflichtend. Ansonsten legen wir großen Wert auf die Fortbildung aller Mitarbeiter und fördern diese soweit es geht. Heimleitung sowie Gruppenleitung und Team erarbeiten sich Standards für die Selbstorganisation und Selbstregulation eines Kinder- und Jugendheimes. Diese sind für den jeweiligen Bereich verbindlich. Die einzelnen Teams haben ein hohes Maß an Autonomie und Gestaltungsmöglichkeiten. Heimerziehung ist im gesellschaftlichen Kontext zu sehen, sowohl unter pädagogischen wie auch unter wirtschaftlich-en Aspekten. Sie verändert sich ständig. Innovatives En-gagement ausgehend von den Führungskräften ist notwendig. 4.2.5.2 Besprechungsstruktur siehe auch Punkt 4.2.1.3 Neben der Leitungsbesprechung gibt es für jedes Team wöchentlich eine gemeinsame Teamsitzung, welche in der Regel einen Vormittag dauert. Schwerpunkte : Terminabsprachen und organisatorischen Elementen, Erziehungsplanung für die Jugendlichen. Ein gemeinsamer Austausch über den derzeitigen Entwicklungsstand in der Persönlichkeitsentwicklung, der schulischen/beruflichen Perspektive sowie Elternarbeit aber auch die Entscheidung über neu einzuleitende Maßnahmen werden hier vorbereitet und in die Wege geleitet. Ein gemeinsames Verständnis für die Arbeit mit den Jugendlichen im Team wird hergestellt. Die Aufgabe der Gruppenleitung ist die Zusammenfassung aller in der Woche auftretenden Fragen und Besonderheiten, die Klärungswünsche der Mitarbeiter und Jugendlichen mit aufzunehmen und die Teamsitzung zu moderieren. Die Dokumentation findet über ein Protokoll statt, so dass alle abwesenden Kollegen die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Die Protokolle werden in einem Extraordner abgelegt. In regelmäßigen Abständen finden Fallbesprechungen statt, die dann von den Einzelbetreuern vorbereitet wer-den und zur weiteren Erziehungsplanung dienen. Eine Überprüfung der im Hilfe...
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.4.1. Definition fachlicher Standards und Prozeduren Die fachlichen Standards und Prozeduren werden im Qualitätsmanagementsystem der Einrichtung definiert. Dieses hat für alle Maßnahmen und Bereiche der Einrichtung Gültigkeit. Der Qualitätssteuerkreis, der sich aus Einrichtungsleitung, Dienststellenleitung, MAV, Verwaltungsleitung und dem Qualitätsmanagementbeauftragtem zusammensetzt, schlägt die Definition der fachlichen Standards und Prozeduren vor. In Qualitätszirkeln werden Verfahrensabläufe und Prozesse mit den Mitarbeitern besprochen, strukturiert und in Form von Verfahrens- oder Arbeitsanleitungen schriftlich fixiert. Hierzu werden themenzentriert Mitarbeiter aus den einzelnen Bereichen eingebunden. In jedem Bereich der Einrichtung gibt es ein QM-Handbuch. Hier werden die QM relevanten Dokumente, wie Verfahrensanleitung, Arbeitsanleitungen Checklisten, Formblätter gesammelt und somit für jeden Mitarbeiter transparent gemacht. Jeder Mitarbeiter ist an der Gesamtorganisation und der Definition von Arbeitsabläufen und Standards beteiligt. Näheres regeln die Leitlinien im QM-System. Im CJD Rhein-Main/Schloss Hausen gibt es einen Qualitätsmanagement Beauftragten (QMB) der anteilig in allen Maßnahmen tätig ist.
Interne Reflexions- und Qualitätsaspekte. 4.2.5.1 Definition fachlicher Standards und Prozeduren Für alle Betreuungsbereiche der Leppermühle ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Pädagogen, Psychologen, Ärzten und anderen Fachdiensten maßgebend. In direktem Kontakt zu den Kindern sowie in den Teamgesprächen beteiligen sich diese unterschiedlichen Disziplinen an der Förderung der jungen Menschen mit ihren jeweiligen Kompetenzen.
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  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (zum Beispiel Eigentümer oder Mieter) (1) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung, (2) eines Einfamilienhauses (auch Doppelhaushälfte bzw. Reihenhaus) oder eines Zweifamilienhauses, wenn mindestens eine Wohneinheit darin vom Versicherungsnehmer selbst bewohnt wird, Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A4-2.1.1. (3) eines Wochenend-/Ferienhauses oder dauerhaft abgestellten und fest installierten, nicht zugelassenen Wohnwagens, (4) eines Gartenhauses (Laube/Schrebergartenhäuschen), sofern sie ausschließlich zu Wohnzwecken – mit Ausnahme eines vom Versicherungsnehmer genutzten Arbeitszimmers – verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen, Gärten, Swimmingpools und Teiche, (5) eines unbebauten Grundstücks bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 m². Der Versicherungsschutz für die vorgenannten Immobilien gilt innerhalb der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins und Islands. A1-6.3.2 Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in A1-6.3.1 genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht (1) aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft; (2) aus der Vermietung von • nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen. • nicht mehr als einer vermieteten Wohnung. Dies gilt ausschließlich für eine Einliegerwohnung oder eine Wohnung im selbst genutzten Wohnhaus des Versicherungsnehmers gemäß A1-6.3.1 (2) oder für eine Eigentumswohnung des Versi- cherungsnehmers in einem Mehrfamilienhaus, einschließlich Ferienwohnung – nicht jedoch für eine vom Versiche- rungsnehmer selbst gemietete Wohnung, die er an Dritte weiter- oder untervermietet. • nicht mehr als einer Garage bzw. eines Stellplatzes Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erweiterungen siehe A4-2.1.2. Wenn die jeweilige Anzahl der vorgenannten vermieteten Wohn- räume, Wohneinheiten oder Garagen bzw. Stellplätze überschritten wird, entfällt der entsprechende Versicherungsschutz aus diesem Vertrag. (3) als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu ei- ner Bausumme von 000.000 € je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. (4) aus dem Besitz und Betrieb von Solaranlagen (Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen). Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Versorgung von Endverbrauchern sowie Haft- pflichtansprüche des Strombetreibers. (5) aus dem Besitz und Betrieb von Treppenliften und Treppenschrägaufzügen. (6) als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; (7) der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  • Übergang von Nutzen und Gefahr 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. 10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Sorgfalts Und Mitwirkungspflichten Des Karteninhabers 4.1 Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter zur Durchführung von Internet-Zahlungen Zugang zu seinem für das Verfahren genutzten Endgerät er- langt. Die App ist gegen unberechtigte Freigaben – z. B. durch ein sicheres Passwort – zu schützen. Das Endgerät ist vor Verlust und Diebstahl zu sichern. Im Fall von Verlust oder Diebstahl des Endgerätes ist nach Möglichkeit die App per Fernzugriff zu löschen und die SIM-Karte des Endgerätes sperren zu lassen. Zugangsdaten zur App dürfen nicht auf dem Endgerät gespeichert werden. Die App darf nicht auf Endgeräten eingesetzt werden, deren Betriebssystem manipuliert wurde, z. B. durch sogenannte Jailbreaks oder Rooten oder sonstige nicht vom Hersteller des Endgeräts freigegebene Betriebssystemvarianten. Weiter gilt Ziffer 6.4 der Vertrags- bzw. Ziffer 5.4 der Einsatzbedingungen. 4.2 Das Endgerät, das zur Freigabe der Transaktion dient, sollte nicht gleichzeitig für die Internet-Zahlungen genutzt werden (physische Trennung der Kommunikationska- näle). 4.3 Der Karteninhaber hat die Übereinstimmung der von der Bank dem Nutzer über- mittelten Transaktionsdaten mit den von ihm für die Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten ist die Transaktion abzubrechen und die Bank zu informieren. 4.4 Der Karteninhaber hat die App nur aus offiziellen App-Stores (Apple App Store oder Google Play Store) herunterzuladen und die für die App vorgesehenen Updates regelmäßig zu installieren.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.