Qualitätsmanagement, Verfahren, Prozesse Musterklauseln

Qualitätsmanagement, Verfahren, Prozesse. Wir arbeiten systemisch orientiert mit großer Methodenvielfalt, auf jeden Fall lösungsori- entiert mit Zielvorgaben.
Qualitätsmanagement, Verfahren, Prozesse. Die Einrichtungsleitung verfolgt übergreifend die Arbeit des Teams, begleitet es anhand regelmäßiger, strukturierter Gespräche und fachlicher Inputs für alle Mitarbeiter*innen. Sie selber wird durch einen externen Supervisor mit einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe beraten. Im Rahmen ihrer geschäftsführenden Tätigkeit erfolgt eine Unterstützung durch einen Unternehmens- und Steuerberater. Die Leitung ist auch unmittelbar dafür verantwortlich, dass Handbücher und ähnliche orientierende Texte zur Verfügung stehen, revidiert und angepasst werden, aber auch die alltägliche Praxis bestimmen. D e r Teamentwicklung wird viel Bedeutung beigemessen, sodass dieser Prozess regelmäßig dreimal jährlich durch externe Supervision professionell begleitet wird. Die Mitarbeiter*innen erhalten zudem viermal im Jahr leitungsfreie externe Supervision. Es findet in regelmäßigen Abständen ein strukturierter pädagogischer Diskurs statt, um die f a c h l i c h e n S t a n d a r d s i m T e a m weiterzuentwickeln und diese im Handbuch niederzulegen. Zur Sicherung einer hochwertigen pädagogisch- therapeutischen Arbeit ist eine Fortbildung der Mitarbeiter*innen unabdingbar. Ihnen werden zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt, um sich einschlägig weiter zu qualifizieren (z. B. im systemischen Bereich, zu Elterntrainings etc.). Verpflichtend ist für die Mitarbeiter*innen eine Fortbildung zur Thematik der sexualisierten Gewalt. Zudem finden immer wieder Fortbildungen für das gesamte Team statt, z. B. zu den Themen Burnout, Medienpädagogik etc.
Qualitätsmanagement, Verfahren, Prozesse. Regelmäßige Rückmeldung der Bewohner an die Leitung in Wohngruppensitzungen, eine weitere interne Evaluation findet mittels Fragebögen statt. Eine wissenschaftliche Begleitfor- schung (externe Qualitätssicherung) durch die Universität Göttingen ist geplant. Die Ergeb- nisse der Hilfeplangespräche (Abweichungen zu vereinbarten Vorgaben) und der Ra- tingskalen werden regelmäßig ausgewertet, mit den Betroffenen durchgesprochen, ggf. neue Vereinbarungen geschlossen und die Umsetzung überprüft. Eine Zertifizierung nach DIN ISO ist angestrebt. Die Qualitätssicherung dient u. a. der Wahrung der Rechte der Jugendlichen. In die Qualitätsentwicklung fließen fortlaufend die Erkenntnisse des Beteiligungs- und Be- schwerdeverfahrens ein. Des Weiteren wird die Anwendung des Präventions- und Schutz- konzeptes vor Gewalt zusätzlich durch das Qualitätsmanagement überprüft. Die Pädagogische Betreuung der Jugendlichen erfolgt immer im Hinblick auf die vereinbar- ten Ziele und die allgemeine Verselbstständigung der Jugendlichen. Die Einrichtung wird die Empfehlungen zu den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen in Einrich- tungen umsetzen (Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaub- niserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe BAG der LJÄ). Die Jugendlichen werden in der Auswahl der Freizeitangebote aktiv einbezogen wie auch in alle anderen wichtigen Entscheidungen. Wöchentlich findet eine Sitzung aller Mitbewohnerin- nen und Betreuerinnen statt, in der wichtige Themen des Zusammenlebens besprochen wer- den. Auch an allen Gesprächen und Hilfeplangesprächen sind die Jugendlichen beteiligt. Die Jugendlichen werden regelmäßig über Ihre Rechte informiert. Es wird eine Interessenvertre- tung installiert. Für die Wohngemeinschaft wird von den Jugendlichen aus den Reihen der Jugendlichen eine Sprecherin gewählt sowie eine Vertrauenserzieherin. Beide werden zu- sätzlich die Belange der Jugendlichen bei der Gestaltung des Alltags vertreten. Des Weiteren werden die Jugendlichen aktiv motiviert Hausregeln sowie ein funktionieren- des Partizipations- und Beschwerdeverfahren zu etablieren. Die doppelte Interessenvertretung fungiert im Rahmen des Beschwerdemanagements als wichtiger Ansprechpartner für die Jugendlichen. Bei der Bearbeitung der Beschwerden wer- den sie in festgelegter Form mit einbezogen. Zudem werden die Jugendlichen bei Einzug über die verschiedenen Ebenen einer möglichen Beschwerde informiert. Beschwerden können mündlich, per ...
Qualitätsmanagement, Verfahren, Prozesse. Wir arbeiten systemisch orientiert mit großer Methodenvielfalt, auf jeden Fall lösungs- orientiert mit Zielvorgaben. • Regelmäßige Supervision (Team und Einzel) für alle MitarbeiterInnen • Fort- und Weiterbildung (extern/intern) zu allen wesentlichen pädagogischen Frage- stellungen • Selbstevaluation durch MitarbeiterInnen und Leitung • Personalentwicklung

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.