Common use of Internetnutzung und Datenaustausch Clause in Contracts

Internetnutzung und Datenaustausch. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter- netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe- cken. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall - abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 - stellt dieser Betrag zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres dar. In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs- fälle eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru- hen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass Sie - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver- schaffen - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).

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Samples: www.sparkassenversicherung.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Internetnutzung und Datenaustausch. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter- netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe- cken. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 EUR je Versicherungsfall - abweichend Versicherungsfall. Abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 - stellt dieser Betrag zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres dar. In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs- fälle eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru- hen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass Sie - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver- schaffen - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).

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Internetnutzung und Datenaustausch. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.20 - die Inter- netnutzung und der elektronische Datenaustausch zu privaten Zwe- cken. Die Höchstersatzleistung beträgt 10.000.000 1.000.000 EUR je Versicherungsfall - abweichend Versicherungsfall. Abweichend von Abschnitt A Ziffer 6.1.2 - stellt dieser Betrag zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres dar. In Ergänzung zu Abschnitt A Ziffer 6.1.3 gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungs- fälle Versicherungsfäl- le eingetreten ist, wenn diese auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beru- hen. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden aus dem elektronischen Datenaustausch, die dadurch entstehen, dass Sie - widerrechtlich in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreifen (z. B. Hacker-Attacken) oder sich Daten widerrechtlich ver- schaffen - Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software Viren, Trojanische Pferde, Würmer).

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