Common use of Interventionelle und operative Koronarrevaskularisation Clause in Contracts

Interventionelle und operative Koronarrevaskularisation. Vorrangig sollten unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtbildes, der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen nur solche invasiven Therapiemaßnahmen erwogen werden, deren Nutzen und Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der in Ziffer 1.3 genannten Therapieziele insbesondere in randomisierten und kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter Einbeziehung von evidenzbasierten Leitlinien oder Studien jeweils der besten verfügbaren Evidenz zu berücksichtigen, denn sowohl die interventionelle wie die chirurgische Therapie der KHK sind – ebenso wie die medikamentöse Therapie – einem ständigen Wandel unterworfen. Vor der Durchführung von invasiven Therapiemaßnahmen ist eine individuelle Nutzen- Risikoabwägung durchzuführen. Insbesondere ist die hämodynamische und funktionelle Relevanz der festgestellten Gefäßveränderungen zu prüfen. Die für den jeweiligen Patienten und die jeweilige Patientin optimale Therapie (PCI, Bypass- OP oder konservativ) sollte interdisziplinär zwischen Kardiologen, Herzchirurgen und Hausärzten in Abhängigkeit vom Koronarbefund, Komorbidität und Kontextfaktoren abgestimmt werden.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms

Interventionelle und operative Koronarrevaskularisation. Vorrangig sollten unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtbildes, der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen nur solche invasiven Therapiemaßnahmen erwogen werden, deren Nutzen und Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der in Ziffer Nummer 1.3 genannten Therapieziele insbesondere in randomisierten und kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter Einbeziehung von evidenzbasierten Leitlinien oder Studien jeweils der besten verfügbaren Evidenz zu berücksichtigen, denn sowohl die interventionelle wie die chirurgische Therapie der KHK sind - ebenso wie die medikamentöse Therapie - einem ständigen Wandel unterworfen. Vor der Durchführung von invasiven Therapiemaßnahmen ist eine individuelle Nutzen- Risikoabwägung durchzuführen. Insbesondere ist die hämodynamische und funktionelle Relevanz der festgestellten Gefäßveränderungen zu prüfen. Die für den jeweiligen Patienten und die jeweilige Patientin optimale Therapie (PCI, Bypass- Bypass-OP oder konservativ) sollte interdisziplinär zwischen Kardiologen, Herzchirurgen und Hausärzten in Abhängigkeit vom Koronarbefund, Komorbidität und Kontextfaktoren abgestimmt werden.

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Samples: www.kvberlin.de

Interventionelle und operative Koronarrevaskularisation. Vorrangig sollten unter Berücksichtigung des klinischen GesamtbildesGesamt- bildes, der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen nur solche invasiven Therapiemaßnahmen erwogen werden, deren Nutzen und Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der in Ziffer 1.3 genannten Therapieziele insbesondere in randomisierten randomi- sierten und kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei Da- bei ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter un- ter Einbeziehung von evidenzbasierten Leitlinien oder Studien jeweils der besten verfügbaren Evidenz zu berücksichtigen, denn sowohl die interventionelle wie die chirurgische Therapie der KHK sind – ebenso wie die medikamentöse Therapie – einem ständigen Wandel unterworfen. Vor der Durchführung von invasiven Therapiemaßnahmen ist eine individuelle Nutzen- Nutzen-Risikoabwägung durchzuführen. Insbesondere Ins- besondere ist die hämodynamische und funktionelle Relevanz der festgestellten Gefäßveränderungen zu prüfen. Die für den jeweiligen Patienten und die jeweilige Patientin optimale op- timale Therapie (PCI, Bypass- Bypass-OP oder konservativ) sollte interdisziplinär inter- disziplinär zwischen Kardiologen, Herzchirurgen und Hausärzten Hausärz- ten in Abhängigkeit vom Koronarbefund, Komorbidität und Kontextfaktoren abgestimmt werden.

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Samples: www.aekno.de

Interventionelle und operative Koronarrevaskularisation. Vorrangig sollten unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtbildes, der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen nur solche invasiven Therapiemaßnahmen erwogen werden, deren Nutzen und Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der in Ziffer 1.3 genannten Therapieziele insbesondere in randomisierten und kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. Dabei ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter Einbeziehung von evidenzbasierten Leitlinien oder Studien jeweils der besten verfügbaren Evidenz zu berücksichtigen, denn sowohl die interventionelle wie die chirurgische Therapie der KHK sind – ebenso -ebenso wie die medikamentöse Therapie - einem ständigen Wandel unterworfen. Vor der Durchführung von invasiven Therapiemaßnahmen ist eine individuelle Nutzen- Risikoabwägung durchzuführen. Insbesondere ist die hämodynamische und funktionelle Relevanz der festgestellten Gefäßveränderungen zu prüfen. Die für den jeweiligen Patienten und die jeweilige Patientin optimale Therapie (PCI, Bypass- Bypass-OP oder konservativ) sollte interdisziplinär zwischen Kardiologen, Herzchirurgen und Hausärzten in Abhängigkeit vom Koronarbefund, Komorbidität und Kontextfaktoren abgestimmt werden.

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Samples: www.aok.de