Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014) Die Invalidität muss • innerhalb von 15 Monaten eingetreten und • innerhalb von 18 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein. Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet. Grundlage für den Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs- bedingungen (AUB 2014) und, soweit vereinbart, die Besonderen Bedin- gungen zur Unfallversicherung (BBU Einfach Gut).
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Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014) Die Invalidität muss • innerhalb von 15 18 Monaten eingetreten und • innerhalb von 18 24 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein. Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet. Grundlage für den Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs- bedingungen (AUB 2014) und, soweit vereinbart, die Besonderen Bedin- gungen zur Unfallversicherung (BBU Einfach Gut).
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Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014) Die Invalidität muss • innerhalb von 15 24 Monaten eingetreten und • innerhalb von 18 36 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein. Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet. Grundlage für den Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs- bedingungen (AUB 2014) und, soweit vereinbart, die Besonderen Bedin- gungen zur Unfallversicherung (BBU Einfach Gut).
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