Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014) Die Invalidität muss • innerhalb von 24 Monaten eingetreten und • innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein. Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014) Die Invalidität muss • innerhalb von 24 15 Monaten eingetreten und • innerhalb von 36 18 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein. Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet. Grundlage für den Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs- bedingungen (AUB 2014) und, soweit vereinbart, die Besonderen Bedin- gungen zur Unfallversicherung (BBU Einfach Gut).
I. Abweichungen zu den AUB 2014
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 AUB 2014) Die Invalidität muss • innerhalb von 24 18 Monaten eingetreten und • innerhalb von 36 24 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein. Die Fristen beginnen vom Unfalltag an gerechnet.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Invaliditäts-Anmeldung und ärztliche Feststellung. (zu Ziffer 2.1.1 2.1.1.2 AUB 2014) )
1. Die Invalidität muss • innerhalb von 24 Monaten eingetreten und • innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht, sowie ärztlich festge- stellt sein.
2. Die Fristen beginnen Frist zur Geltendmachung und zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität wird abweichend von Ziffer 2.1.1.2 AUB 2014 auf 30 Monate, vom Unfalltag an gerechnet, verlängert.
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Samples: Unfallversicherung