Zahlung und Verrechnung. 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen verweigern sowie die Rechte aus § 321 BGB ausüben. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gilt auch, wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag (ab 10% fälligen Forderungen) mindestens drei Wochen in Zahlungsverzug ist, ferner die erhebliche Herabstufung des für ihn bestehenden Limits bei unserer Warenkreditversicherung.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den skontierfähigen Rechnungswert und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
Zahlung und Verrechnung. 1. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis resultieren (insbesondere Mängelansprüche) bzw. unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 €. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Kunde kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung / Zahlungsaufstellung oder Empfang der Leistung in Verzug.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, oder gerät der Kunde mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Dies gilt auch, soweit unsere Leistungspflicht noch nicht fällig ist. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten
Zahlung und Verrechnung. III. Payment and Set-Off
1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
1. Payment shall be made immediately – without cash discounts – in such a way that we can dispose of the sum on the due date. Any payment transfer costs shall be borne by the buyer. Unless otherwise agreed, our invoices are due 14 days after the invoice date. Payment must take place so that the amount invoiced is available to us on the due date at the latest. The buyer will be in default at the latest 10 days after payment is due and without the need for a reminder.
2. Eingeräumte Skontofristen beginnen ab Rechnungsdatum. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. 2. Cash discount periods granted shall begin with the invoice date. Any cash discount agreed to always applies to the value of the invoice excluding freight and has a prerequisite that all amounts due by the buyer have been paid at the time of the cash discount.
3. Rechnungen über Beträge unter 50,00 EUR sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar. 3. Invoices for amounts below EUR 50.00 as well as for assembly, repairs, forms (moulds) and tooling costs are due immediately without deductions.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen des Käufers aus demselben Vertragsverhältnis resultieren und/oder sie den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden.
4. Counterclaims which we have contested or which have not yet been legally determined to be final and conclusive do not entitle buyer to withhold or offset payments. This shall not apply if the counterclaims result from the same contractual relation and/or would entitle the buyer to refuse the fulfilme...
Zahlung und Verrechnung. 1. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen über Beträge unter 100,- € sowie für Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig. Alle Rechnungen sind netto zahlbar. Die Zahlung hat innerhalb dieser Fristen so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis. Gegenrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.
3. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 286 BGB sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der Zinssätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins p.a.. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,- berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnungskosten berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Soweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Käufer ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, alle unsere an ihn gerichteten offenen Rechnungen unabhängig von der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, sofort fällig zu stellen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurück zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug des Kunden überdies vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.
5. Wechselzahlungen werden von uns nicht akzeptiert.
Zahlung und Verrechnung. III. Payment and Set-Off
1. Soweit nichts anderes vereinbart oder auf der Rechnung angegeben ist, ist der Kaufpreis fällig innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung und nach Lieferung. Bei Versendungsverkäufen tritt an die Stelle der Lieferung der Tag, an dem die 1. Unless otherwise agreed or stated on the in- voice, payment shall be made on the 8th day following invoicing and delivery. Where we, in accordance with the contractual terms, deliver to a place other than the place of performance Xxxx auftragsgemäß dem Spediteur, Frachtfüh- rer oder der sonst mit dem Transport beauftrag- ten Person übergeben wurde. Soweit eine Abho- lung der Ware vereinbart ist, tritt an die Stelle der Lieferung der Tag an dem die Versandbereit- schaft angezeigt wurde. (“Versendungskauf”), the goods shall be consid- ered as delivered on the day where we hand them to the carrier or to any other person charged with their transport or when we notify the Buyer of their readiness for loading.
2. Zahlung hat - ohne Skontoabzug - in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Kosten des Zahlungs- verkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungs- recht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprü- che unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder gemäß § 320 BGB im Gegenseitig- keitsverhältnis zueinanderstehen. 2. Payment shall be made without any cash dis- counts so that we can dispose of the sum on the due date. Any payment transfer costs shall be borne by the Buyer. The Buyer may retain or set off any counterclaims only in so far as his claims are undisputed or have become legally binding, or to the extent that such claim and counterclaims are in a mutual relationship according to Xxx. 320 BGB (German Civil Code).
3. Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfül- lungshalber unter Vorbehalt des Eingangs des Gegenwertes an, ohne dass dadurch die Fällig- keit der Rechnung berührt wird. Kosten und Spe- sen sind vom Käufer zu tragen.
Zahlung und Verrechnung. 1. Die Leistungen des Vertragspartners der Boston GmbH sind sofort und im Voraus fällig, es sei denn, im Vertrag selbst sind abweichende Vereinbarungen getroffen. Sollte der Vertragspartner der Boston GmbH seine Leistung nicht im Voraus erbringen, steht der Boston GmbH ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der eigenen Leistung zu.
2. Die Rechnungen der Boston GmbH sind mit Zugang beim Vertragspartner sofort fällig. Die Boston GmbH gewährt dem Vertragspartner 2 % Skonto bei Zahlung binnen 10 Werktagen ab Rechnungsdatum, maßgebend ist der Eingang auf dem Konto der Boston GmbH. Der Vertragspartner der Boston GmbH kommt spätestens 30 Tage nach Rechnungstellung unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
3. Rechnungen über Beträge unter 500,00 EUR (Euro) sowie für Montagen, Reparaturen, Formen und Werkzeugkostenanteile sind jeweils sofort fällig und netto zahlbar.
4. Von der Boston GmbH bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung.
5. Mit Verzugseintritt ist die Boston GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch der Boston GmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird, stehen der Boston GmbH die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu, d.h. die Boston GmbH kann die ihr obliegende Leistung trotz (etwaiger) eigener Vorleistungspflicht verweigern. Die Boston GmbH ist in jenem Falle auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen und die Einziehungsermächtigung gemäß Ziff. VII/5. zu widerrufen. Bei Zahlungsverzug ist die Boston GmbH zudem berechtigt, die Ware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von 2 Wochen zurück zu verlangen sowie die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung gelieferter Ware zu untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
7. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollst...
Zahlung und Verrechnung. 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen.
2. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt ist, werden Forderungen mit Rechnungsstellung fällig und sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Folgen des Zah- lungsverzugs.
3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer darüber hinaus nur zu, wenn seine behaupteten Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle unsere Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Unsicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, sofern diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Zahlung und Verrechnung. III. Pago y compensación
1. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in welcher der Preis in der Rechnung angegeben ist. 1. Los pagos se realizarán en la misma moneda en la que se especifica el precio en factura.
2. Falls nichts Anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. 2. A menos que se acuerde o indique lo contrario en nuestras facturas, el precio de compra vence inmediatamente después de la entrega y sin descuento por pronto pago. Debe ser pagado de tal forma que SHG pueda disponer del importe en la fecha de vencimiento. Esto será de aplicación incluso si los certificados de inspección según DIN EN 00000 xxxxxxxxx xxxx xx xxxxxxx faltasen o llegasen tarde. Cualquier coste originado por las operaciones de pago correrán a cargo del Comprador.
3. Sofern abweichend Skontoabzug vereinbart ist, bezieht sich dieses immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
Zahlung und Verrechnung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks nehmen wir nicht als Erfüllung an; erst mit endgültiger Gutschrift gilt die Zahlung als erfolgt. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist in jedem Fall der Tag des Geldeingangs bzw. der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Zahlung und Verrechnung. 1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach erfolgter Warenlieferung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit einem Abzug von 2 % Skonto und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.
2. Hat der Verkäufer unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, daß die Teillieferung für ihn kein Interesse hat.
3. Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
4. Unbeschadet der vereinbarten Zahlungsweise kann der Verkäufer Vorauszahlung für die Lieferung verlangen, falls
a) nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt oder dem Verkäufer ein Umstand bekannt wird, aus dem sich begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit ergeben, es sei denn, daß die Zahlung in anderer, den Verkäufer sicherstellender Weise (z. B. Bankbürgschaft) gewährleistet wird,
b) der Käufer mit der Annahme, Abnahme oder Bezahlung einer Lieferung in Verzug ist.