IT-Systeme Musterklauseln

IT-Systeme. AGROLA verpflichtet sich die nötigen Systeme, wie Backend-, Abrechnungs- und andere IT-Systeme für die Erbringung der Betriebsdienstleistungen zu betreiben oder durch eine Drittfirma betreiben zu lassen.
IT-Systeme. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Funktion des Be- triebs der IT-Systeme auf die Firma PROJECT Beteiligungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx übertragen. Weitere Auslagerungen sind im Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospektes nicht vorgesehen. Die Auslagerung von Aufgaben der Kapitalverwaltungsge- sellschaft ist der BaFin anzuzeigen, bevor die Auslagerungs- vereinbarung in Kraft tritt. Da zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft als Auf- traggeberin und den vorgenannten Auslagerungsunterneh- men für die Übernahme des Datenschutzes und der Internen Revision weder kapitalmäßige noch gesellschaftsrechtliche Verflechtungen bestehen, resultieren nach Auttassung der Kapitalverwaltungsgesellschaft keine Interessenskonflikte aus der jeweiligen Aufgabenübertragung. Die PROJECT Beteiligungen AG, Auslagerungsunternehmen für die Funktion des Betriebs der IT-Systeme, ist die Mutter- gesellschaft der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Aufgrund der Übertragung der vorstehenden Funktion auf die Mutter- gesellschaft könnte die Kapitalverwaltungsgesellschaft un- ter Umständen daran gehindert sein, ihre laufenden Überwa- chungs- und Kontrollpflichten sowie ihre Kündigungs- und Weisungsbefugnisse gegenüber der PROJECT Beteiligun- gen AG wie gegenüber einem fremden Dritten vollumfäng- lich auszuüben. Zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung und Beobachtung solcher Interessenskonflikte hat die Kapitalverwaltungsge- sellschaft organisatorische Vorkehrungen und administrative Maßnahmen getrotten und diese in einer Richtlinie zusam- mengefasst. Diese Interessenkonfliktmanagement-Richt- linie ist für alle Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesell- schaft sowie relevante Personen verbindlich. Zu möglichen Interessenkonflikten im Übrigen vgl. Punkte »6.9 Interes- senkonflikte, sowie »8.2 Wesentliche Risiken«, dort »Inter- essenkonfliktrisiko.“

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.