Common use of Jahresmehr- und Jahresmindermengen Clause in Contracts

Jahresmehr- und Jahresmindermengen. 8.1 Differenzmengen zwischen der bei Standard-Lastprofilkunden gemessenen bzw. auf sonstige Weise ermittelten und über alle Kunden des Lieferanten saldierte elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit (Jahresmehr- und Jahresmindermen- ge) gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Last- profilen zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmen- ge). Im umgekehrten Fall liegt ein negativer Differenzwert (ungewollte Mindermenge) vor. 8.2 Ergibt sich ein positiver Differenzwert, so erfasst der Netzbetreiber für den Lieferanten diese un- gewollte Mehrmenge zum Zweck der Vergütung. Bei einem negativen Differenzwert erfasst der Netzbetreiber die ungewollte Mindermenge, um sie dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Die entsprechenden Preisregelungen ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 2), dessen jeweilige Fassung auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist. 8.3 Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag, Lieferantenrahmenvertrag

Jahresmehr- und Jahresmindermengen. 8.1 6.1 Differenzmengen zwischen der bei Standard-Lastprofilkunden gemessenen bzw. auf sonstige Weise ermittelten und über alle Kunden des Lieferanten saldierte elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden erge- benden Arbeit (Jahresmehr- und Jahresmindermen- geJahresmindermenge) gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Last- profilen Lastprofilen zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmen- geMehrmenge). Im umgekehrten Fall liegt ein negativer Differenzwert (ungewollte Mindermenge) vor. 8.2 6.2 Ergibt sich ein positiver Differenzwert, so erfasst der Netzbetreiber für den Lieferanten Netznutzer diese un- gewollte ungewollte Mehrmenge zum Zweck der Vergütung. Bei einem negativen Differenzwert erfasst der Netzbetreiber die ungewollte Mindermenge, um sie dem Lieferanten Netznutzer in Rechnung zu stellen. Die entsprechenden Preisregelungen ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 2)Preisblatt, dessen jeweilige Fassung Fas- sung auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist. 8.3 6.3 Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte. Einzelheiten bezüglich der Ermittlung der Differenzmengen ergeben sich aus der Anlage „Regelungen zur Anwendung von Lastprofilen“.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Jahresmehr- und Jahresmindermengen. 8.1 6.1 Differenzmengen zwischen der bei Standard-Lastprofilkunden gemessenen dem nach Lastprofilverfahren belieferten Netznutzer ge- messenen bzw. auf sonstige Weise ermittelten und über alle Kunden des Lieferanten saldierte elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten prog- nostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit (Jahresmehr- und Jahresmindermen- geJahresmindermenge) gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum Zeit- raum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Last- profilen Lastprofilen zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmen- geMehrmenge). Im umgekehrten Fall liegt ein negativer Differenzwert (ungewollte Mindermenge) vor. 8.2 6.2 Ergibt sich ein positiver Differenzwert, so erfasst der Netzbetreiber für den Lieferanten Netznutzer diese un- gewollte ungewollte Mehrmenge zum Zweck der Vergütung. Bei einem negativen Differenzwert erfasst der Netzbetreiber die ungewollte Mindermenge, um sie dem Lieferanten Netznutzer in Rechnung zu stellenstel- len. Die entsprechenden Preisregelungen ergeben sich aus dem Preisblatt (der Anlage 2)„Preisblatt“, dessen jeweilige Fassung auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist. 8.3 6.3 Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen jeweili- gen Abrechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Jahresmehr- und Jahresmindermengen. 8.1 Differenzmengen (1) Jahresmehr- und Jahresmindermengen zwischen der bei StandardKundenentnahmestellen ohne registrierende ¼-h-Lastprofilkunden Lastgangzählung (SLP-/TLP-Entnahmestellen) gemessenen bzw. auf sonstige sons- tige Weise ermittelten und über alle Kunden des Lieferanten saldierte verbrauchten elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit (Jahresmehr- und Jahresmindermen- ge) gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. . (2) Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten verbrauchten elektrischen Arbeit Ar- beit die Summe der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit, die den bilanzierten Last- profilen zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmen- geMehrmenge). Im umgekehrten Fall liegt ein negativer Differenzwert Dif- ferenzwert (ungewollte Mindermenge) vor. 8.2 Ergibt sich ein positiver Differenzwert, so erfasst (3) Ungewollte Mehrmengen werden dem Lieferanten vom Netzbetreiber vergütet; ungewollte Mindermengen stellt der Netzbetreiber für den Lieferanten diese un- gewollte Mehrmenge zum Zweck der Vergütung. Bei einem negativen Differenzwert erfasst der Netzbetreiber die ungewollte Mindermenge, um sie dem Lieferanten in Rechnung zu stellenRechnung. Die entsprechenden Preisregelungen ergeben sich aus dem Preisblatt (Es gilt der gem. Anlage 2), dessen jeweilige Fassung auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist3 Nr. 15 in Verbindung mit § 13 StromNZV ermittelte und im Internet veröffentlichte Preis. Nähe- res regelt Ziff. 9 Abs. 8. 8.3 Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Zur Netznutzung Sowie Zur Belieferung Von Kunden

Jahresmehr- und Jahresmindermengen. 8.1 6.1 Differenzmengen zwischen der bei Standard-Lastprofilkunden gemessenen bzw. auf sonstige Weise ermittelten und über alle Kunden des Lieferanten saldierte elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit (Jahresmehr- und Jahresmindermen- geJahresmindermenge) gelten als vom Netzbetreiber geliefert bzw. abgenommen. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Last- profilen Lastprofilen zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmen- geMehrmenge). Im umgekehrten Fall liegt ein negativer Differenzwert (ungewollte Mindermenge) vor. 8.2 6.2 Ergibt sich ein positiver Differenzwert, so erfasst der Netzbetreiber für den Lieferanten Netznutzer diese un- gewollte unge wollte Mehrmenge zum Zweck der Vergütung. Bei einem negativen Differenzwert erfasst der Netzbetreiber die ungewollte Mindermenge, um sie dem Lieferanten Netznutzer in Rechnung zu stellen. Die entsprechenden Preisregelungen ergeben sich aus dem Preisblatt (der Anlage 2)„Preisblatt“, dessen jeweilige Fassung auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht ist. 8.3 6.3 Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Jahresmehr- und Jahresmindermengen. 8.1 Differenzmengen zwischen der bei Standard-Lastprofilkunden gemessenen bzw. auf sonstige Weise Wei- se ermittelten und über alle Kunden des Lieferanten saldierte elektrischen Arbeit und der sich aus den prognostizierten Lastprofilen ergebenden Arbeit (Jahresmehr- und Jahresmindermen- geJahresmindermenge) gelten gemäß § 13 StromNZV als vom Netzbetreiber Netz- betreiber geliefert bzw. abgenommen. Unterschreitet die Summe der in einem Zeitraum ermittelten elektrischen Arbeit die Summe der Arbeit, die den bilanzierten Last- profilen Lastprofilen zugrunde gelegt worden ist, ergibt sich ein positiver Differenzwert (ungewollte Mehrmen- geMehrmenge). Im umgekehrten Fall liegt ein negativer Differenzwert (ungewollte Mindermenge) vor. 8.2 Ergibt sich ein positiver Differenzwert, so erfasst der Netzbetreiber für den Lieferanten diese un- gewollte unge- wollte Mehrmenge zum Zweck der Vergütung. Bei einem negativen Differenzwert erfasst der Netzbetreiber Netz- betreiber die ungewollte Mindermenge, um sie dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Die entsprechenden Preisregelungen ergeben sich aus dem Preisblatt (Anlage 2), dessen jeweilige Fassung Der Netz- betreiber berechnet für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen Preis. Dieser Preis wird auf der jeweiligen Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht istNetz- betreibers veröffentlicht. Der Netzbetreiber stellt dem Lieferanten den jeweils veröffentlichten Preis in Rechnung. 8.3 Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres Ab- rechnungsjahres nach Eingang der letzten erforderlichen Zählwerte.. Stand: 22.09.2008 6

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Samples: Lieferanten Rahmenvertrag