Jugendhilfe Musterklauseln

Jugendhilfe. Die dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe für den Monat September und mit einer Fälligkeit vor dem 03.09.2011 werden durch den Landkreis Südvorpommern anerkannt und im Folgemonat rückwirkend im Zuge der Kostenerstattung unter Beachtung der für September 2011 beim Landkreis Demmin vor dem 03.09.2011 eingegangenen Landeszuweisungen und -erstattungen ausgeglichen.
Jugendhilfe. Ausgangssituation Die Jugendhilfe hat Kontakt zu Klientin/Klienten mit Kind durch Information - des Krankenhauses - der Drogenhilfe - der Betroffenen selbst - sonstiger Personen - sonstiger Institutionen Handlungsempfehlung Im Rahmen der ersten Kon- takte werden die Mutter/der Vater über den Kooperations- verbund (siehe Punkt. 5.1), dessen Zielsetzung und über die Hilfsangebote der Ju- gendhilfe informiert. Die Basiskriterien werden der Mutter/dem Vater erklärt. Im Rahmen des Erst- oder weiteren Kontaktes wird ein Unterstützungsbedarf fest- gestellt. Die Jugendhilfe lädt zur Hel- ferInnenkonferenz ein. Teil- nehmende: alle aktuell an der Betreuung der Mutter/des Vaters betei- ligten Institutionen und die Mutter/der Vater selbst. Die Situation von Mutter und Kind wird anhand der Basis- kriterien analysiert, Hilfsmaß- nahmen werden festgelegt. Ebenso wird die Institution benannt, die für die weitere Einberufung der HelferInnen- konferenz zuständig ist. Ziel Vertrauensbildung durch In- formation und Klarheit über die Erwartungen an die Ziel- gruppe zur Zusammenarbeit. Angstabbau durch Transpa- renz der Erwartungen seitens der Jugendhilfe an die Mut- ter/den Vater bezüglich der Versorgung des Kindes. Klarheit über die weitere Per- spektive des Kindes. Gegenseitige Transparenz über den Entscheidungspro- zeß. Information der Mutter/des Vaters über die Erwartungen der beteiligten Institutionen an die Zusammenarbeit. Festlegung der Aufgaben und Absprachen der jeweiligen Institutionen und die der Mutter/des Vaters. Ausgangssituation Folgesituation a: Die Mutter/der Vater sind mit der Inanspruchnahme der in der HelferInnenkonferenz festgelegten Hilfen / Ab- sprachen einverstanden und sind zur Zusammenarbeit bereit.
Jugendhilfe. Soziale Dienste des öffentlichen Trägers und der freien Xxxxxx
Jugendhilfe. Die Koalitionspartner haben das Ziel, eine wirksame Jugendhilfestruktur flächendeckend im Landkreis Gießen zu erhalten und weiter zu entwickeln, die die jeweiligen individuellen Bedarfe der jungen Menschen und ihrer Familien an Beratung, Unterstützung und Hilfeangeboten berücksichtigt, um ein gelingendes Aufwachsen und eine positive soziale Entwicklung in unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Die auf der Grundlage eines externen Gutachtens eingeleiteten Veränderungen in der Organisation des Jugendamtes werden von den Koalitionspartner befürwortet. Im Kern werden die Bereiche Beistandschaften, Unterhaltsvorschusskasse, Jugendgerichtshilfe und Pflegekinder zentralisiert. Es verbleiben drei Regionalteams mit Allgemeinem Sozialdienst und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Die Außenstelle Grünberg bleibt erhalten. Im Rahmen der Planungsverantwortung des Landkreises als öffentlichem Jugendhilfeträger soll eine Bedarfseinschätzung vorgenommen, der Bestand an Einrichtungen und Diensten festgestellt und eine Planung von notwendigen Vorhaben der vielfältigen Aufgabenfelder der Jugendhilfe im Rahmen des Pilotprojektes „Strategischer Planungsbericht der Jugendhilfe 2016 – 2021“, in Zusammenarbeit mit dem Stab Demografie und Soziale Teilhabe, erfolgen, sowie weitere notwendige Vorhaben empfohlen werden. Vor dem Hintergrund der sich verändernden Bevölkerungs- und Bedarfsstruktur wird die Unterstützung des weiteren Ausbaus von Familienzentren in den Städten und Gemeinden des Landkreises angestrebt.
Jugendhilfe. 1. Es wird eine bessere Nutzung der vorhandenen Ressourcen erzielt durch ein Schnittstellenmanagement von Jugendamt-Gesundheitsamt-Sozialamt-Jobcenter-Schule bei komplexen Problemlagen wie bei der Betreuung psychisch kranker Eltern sowie durch die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen oder Familienhäuser. Das Motto lautet „Gemeinsame Verantwortung statt Zuständigkeit“. Die Einbeziehung der Stadt Göttingen bei übergreifenden Themen wird dabei stattfinden. 2. Der Jugendhilfeplan wird fortgeschrieben und daraus ein Handlungskonzept erarbeitet, u.a. mit dem Ziel mehr Vernetzung und systematische Unterstützung auch im KiTa-Bereich zu erzielen. 3. Die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung wird fortgesetzt: Integrative Kitas; Horte, Krippen, aber auch eine eigene Tagesstätten-Gruppe für schwerstbehinderte Kinder werden erhalten, Angebote freier Xxxxxx sind zu berücksichtigen. 4. Der Ausbau der Kindertagespflege wird gemeinsam mit den Gemeinden vorangetrieben, um den Rechtsanspruch ab 2013 zu erfüllen. Ob der Landkreis die Aufgabe wieder auf einen Verein übertragen wird oder selbst ausführt, wird ergebnisoffen geprüft. 5. Die freien Xxxxxx der Jugendhilfe und der Jugendarbeit sollen stärker vernetzt und unterstützt werden. Die Verbände und Jugendringe werden ebenfalls unterstützt.
Jugendhilfe. Die Vertragspartner verständigen sich auf folgende Ziele, Maßnahmen und Projekte:
Jugendhilfe. ♦ Vereine und Initiativen gern. § 11 (2) KJHG ♦ kreisangehörige Ämter, Städte und Gemeinden muß innerhalb der im Zuwendungsbescheid genannten Frist eingereicht werden und muß folgende Unterlagen enthalten: ♦ Beschreibung der Maßnahme ♦ Kosten- und Finanzierungsplan ♦Originalbelege in Höhe der Zuwendung, für Ausgaben darüber hinaus Belege in Kopie erfolgt bei einer jährlichen Zuwendungshöhe von über 1.500,- DM nach diesem Richtlinienpunkt durch den Jugendhilfeausschuß. Gleiches gilt für eine Nachbewilligung (Erhöhung der Jahresfördersumme auf Antrag) von über 1.500,- DM nach diesem Richtlinienpunkt zum bereits erfolgten Beschluß des Jugendhilfeausschusses. Alle übrigen Bewilligungs­ entscheidungen trifft die Verwaltung des Jugendam- tes.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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