Möglichkeit. Vertrag, der auf eine anfänglich und objektiv unmögliche Leistung gerichtet ist, ist gemäss Art. 20 I OR nichtig • evtl. Teilnichtigkeit (Art. 20 II OR) • rechtspolitisch umstritten!
Möglichkeit. Nach Einschätzung der Mitarbeiter/innen der Drogenhilfe liegen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes vor. Die betreuende Drogenhilfe- einrichtung versucht, den Kontakt zu den Eltern aufrecht zu erhalten. Die Verantwortung über die weitere Vorgehensweise liegt bei der Drogenhilfe- einrichtung. Kontakt zu den Eltern halten. Weitere Motivation zur Zusammenarbeit. 2. Möglichkeit: Nach Einschätzung der Mitarbeiter/innen der Drogenhilfe liegen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes vor. Die betreuende Drogenhilfe- einrichtung sucht den Kontakt mit den Eltern. Parallel wird das Jugendamt informiert. Die weitere Vorgehensweise wird abgesprochen. Die Fallverantwortung für das Kind geht auf das Jugendamt über. Sicherung des Kindeswohls. Erneuter Versuch, die Eltern zur Zusammenarbeit zu motivieren. Weitere Hilfen für die Eltern werden initiiert. Vermeidung des Kontakt- abbruchs der Eltern.
Möglichkeit. Eine akute Gefährdung des Kindes liegt nach Beurteilung des Jugendamtes nicht vor. Das Jugendamt hält weiterhin Kontakt zur Familie, um ggfs. angemessene Unterstützungsleistungen zu initiieren. Kontakt zu den Eltern behalten. Unterstützung der Familie. Wohlergehen des Kindes.
Möglichkeit. Eine Gefährdung des Kindes liegt nach Einschätzung des Jugendamtes vor. Es erfolgt ggfs. eine Unterbringung des Kindes. Notfalls auch ohne Zustimmung der Eltern. Sicherung des Kindeswohls. Im Anschluss daran wird ein Hilfeplanverfahren eingeleitet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Absprache mit den Personensorgeberechtigten zu erreichen. Eltern zur Inanspruchnahme weiterer Hilfen motivieren. Kontakt zu den Eltern halten, Im weiteren Hilfeverlauf weitere werden die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen Kooperationspartner nach initiieren. Bedarf einbezogen.
Möglichkeit. (Güter oder Dienstleitungen müssen existieren bzw. machbar sein) stillschweigend Angebot
Möglichkeit. Eine Gefährdung des Kindes liegt nach Einschätzung der MitarbeiterIn der Drogenhilfe nicht vor. 2.
Möglichkeit. Eine Gefährdung des Kindes liegt nach Einschätzung der MitarbeiterIn der Drogenhilfe vor.
Möglichkeit. Eine Gefährdung des Kindes liegt nach Beurteilung der Jugendhilfe nicht vor. 2.
Möglichkeit. Eine Gefährdung des Kindes liegt nach Einschätzung der Jugendhilfe vor. Liegt die Verantwortung für den Kontakt zur Mutter/Vater weiter alleine bei der Jugend- hilfe, werden Hausbesuche durchgeführt. Es erfolgt ggf. eine Unter- bringung des Kindes im Rahmen der Inobhutnahme. Das Hilfeplanverfahren wird eingeleitet mit dem Ziel der Gewährung der Hilfen zur Erziehung. Erfolgt keine Zustimmung der Eltern zur im Fachgespräch festgestellten notwendigen Hilfe, wird ein Familienge- richtsverfahren eingeleitet. Weiterer Versuch, die Mut- ter/den Vater zur Zusammen- arbeit mit der Jugendhilfe oder anderen Institutionen zu motivieren. Kontakt zu Mutter/Vater/Kind behalten. Wohlergehen des Kindes. Kontakt zum Hilfesystem vermitteln.
Möglichkeit. Die Rückgabe Sie wollen ein neues Auto?