Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.
Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
Allgemeine Informationen Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Name und Anschrift der Bank: Union Investment Service Bank AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Gesetzlich Vertretungsberechtigter der Bank ist der Vorstand: Xxxx Xxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx Xxxxx Eintragung Register: Registergericht Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 54979 Steuer- beziehungsweise Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE813491899 Gegenstand des Unternehmens der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) ist der Betrieb von Geschäften, die darauf gerichtet sind, Wertpapiere für andere zu verwalten und zu verwahren sowie Finanzinstrumente im Wege des Kommissionsgeschäfts zu erwerben und zu veräußern. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx beziehungsweise Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt, (im Internet unter: xxx.xxxxx.xx). Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Anleger während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Gemäß Ziffer 20.2 der Bedingungen für UnionDepots gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Anleger und der USB deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel für Anleger, die nicht Kaufmann, nicht juristische Person des öffentlichen Rechts und nicht öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Für die zuvor genannten Personen gibt es eine Gerichtsstandklausel unter Ziffer 20.3 und Ziffer 20.4 der Bedingungen für UnionDepots. Die USB ist der Siche- rungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) und der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ange- schlossen (vergleiche Ziffer 18 der Bedingungen für UnionDepots). Beschwerdestelle der USB: Union Investment Service Bank AG Kundenservice Xxxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: 000 00000-0000 Telefax: 069 58998-9000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx Ombudsmannverfahren bei der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Darüber hinaus können Verbraucher für die Beilegung von Streitigkeiten mit der USB von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesver- band Investment und Asset Management e. V. anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an das Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Xxxxx xxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx, zu richten. Bei Streitigkeiten nach Maßgabe des § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), zum Beispiel aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Telefon: 000 0000-0000 oder -1906, Telefax: 000 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsver- trägen können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (Euro- päische Union) wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Hierbei kann folgende E-Mail- Adresse der USB angegeben werden: xxxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?
Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.
Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.
Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.
Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.