Common use of Karteninhaber und Vollmacht Clause in Contracts

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.volksbank-mittweida.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt aus- gestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlichverant- wortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen Kas- sen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in BetrachtBe- tracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen abgeschlos- senen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten gespei- cherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.edekabank.de, www.sparda-sw.de, www.sparda-sw.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt aus- gestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlichverant- wortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen Kas- sen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in BetrachtBe- tracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen abge- schlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.cronbank.de, www.cronbank.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr darauf angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hatGirokonto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht eine Vollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht Vollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten Bevoll- mächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben ING zurückgegeben wird. Die Bank ING wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten Bargeldauszahlungen und automatisierten Kassen elektronisch sowie für die Aufladung der GeldKarte elek- tronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatz- anwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank ING kommt nur gegenüber der Bank ING in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank ING abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin zum Verbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten Beträge verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten gespei- cherten Zusatzanwendungen möglich istist weiterhin möglich.

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Samples: www.ing.de, www.ing.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt aus- gestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlichver- antwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten unternehmensgene- rierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert eingespei- chert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit Mög- lichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber ge- genüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber Kon- toinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgege- ben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.volksbank-pur.de, www.vb-mittelhessen.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen sowie für die Aufladung der GeldKarte elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin zum Verbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten Beträge verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen ist weiterhin möglich ist.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de, www.raiba-mittenwald.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine einer Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich istZusatzanwendungen.

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr darauf angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hatKonto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben comdirect zurückgegeben wird. Die Bank comdirect wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen sowie für die Aufladung der GeldKarte elektronisch sperren. Eine Sperrung einer ggf. erfolgten unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen Unter­ nehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank von comdirect kommt nur gegenüber der Bank comdirect in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank comdirect abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht jedoch die Möglichkeit, dass weiterhin sie weiter­ hin zum Verbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten Beträge verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich istist weiterhin möglich.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlichver- antwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten automatisier- ten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten unternehmens- generierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen Unter- nehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls gegebenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen sowie für die Aufladung der GeldKarte elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass sie weiterhin zum Verbrauch der noch in der GeldKarte gespeicherten Beträge verwendet wird. Auch eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich istist weiterhin möglich.

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Samples: www.raiba-wallgau-kruen.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls gege- benenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Kar- teninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers Kon- toinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber Kontoin- haber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlichver- antwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten Geld- automaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung Zusatzanwen- dung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert eingespei- chert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung vorsiehtZusatzanwendung vor- sieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.gls.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hatKonto. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht Konto- vollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat hat, und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen Unterneh- men die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin Auch eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich istist weiterhin möglich.

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Samples: www.santander.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht Konto- vollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zu- rückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen Unter- nehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen Zusatzan- wendungen möglich ist.

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Samples: www.apobank.de

Karteninhaber und Vollmacht. Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto sowie gegebenenfalls für zusätzlich vereinbarte Konten, auf die der Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Kontoinhaber Kontovollmacht erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Kontovollmacht widerruft, ist er dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene Karte an die Bank zurück- gegeben zurückgegeben wird. Die Bank wird die Karte nach Widerruf der Vollmacht für die Nutzung an Geldautomaten und automatisierten Kassen elektronisch sperren. Eine Sperrung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung kommt nur gegenüber dem Unternehmen in Betracht, das die Zusatzan- wendung Zusatzanwendung in den Chip der Karte eingespeichert hat und ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen die Möglichkeit zur Sperrung seiner Zusatzan- wendung Zusatzanwendung vorsieht. Die Sperrung einer bankgenerierten Zusatzanwendung der Bank kommt nur gegenüber der Bank in Betracht und richtet sich nach dem mit der Bank abgeschlossenen Vertrag. Solange die Rückgabe der Karte nicht erfolgt ist, besteht die Möglichkeit, dass weiterhin eine Nutzung der auf der Karte gespeicherten Zusatzanwendungen möglich ist.

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Samples: www.privatbank1891.com