Kategorien von Empfängern von Daten Musterklauseln

Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in 2.1, 2.2 und 2.3 beschrieben), geben wir perso- nenbezogene Daten an Unternehmen sowie externe Dienstleister weiter: - Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen - Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss und für die Durchführung des Vertrags sowie zur Provisionsabwicklung - Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte und Beurteilung des Kreditri- sikos - Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Messdienstleister für Belieferung und Abrech- nung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. - Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklung von Zahlungen - IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur - Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehör- den, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) - Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellendaten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleis- ter, setzen wir Sie vorher in Kenntnis.
Kategorien von Empfängern von Daten. (Art. 13 bzw. 14 Abs. 1 lit. e) DSGVO)
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig (wie vorab in A., B. und C. beschrie- ben), geben wir personenbezogene Daten an Unternehmen in unserem Konzern sowie externe Dienstleister weiter: - Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswesen. - Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss, für die Durchführung und nach Beendigung des Ver- trags sowie zur Provisionsabwicklung. - Dienstleister, die wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflich- ten beauftragen, insbesondere Tiefbauunternehmen, Ablese- dienstleister, Logistikunternehmen oder Druckdienstleister. - Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte und zur Beurteilung des Kreditrisikos. - Energieversorger, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und -dienstleister für Belieferung und Abrechnung. Dies gilt auch für wirtschaftlich sensible Informationen im Sinne von § 6a EnWG. - Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen. - IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur. - Telekom oder andere Telekommunikationsanbieter im Zuge der Hausanschlusserstellung, falls die Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe unterzeichnet wurde. - Kommunen oder von diesen beauftragte Stellen im Zuge einer Hausanschlusserstellung oder im Bereich Zählerwesen. - Öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversi- cherungsträger, Finanzbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden). - Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellen- daten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleister, setzen wir Sie vorher über die beabsichtige Übermittlung in Kenntnis. - Akten- und Datenträgerentsorger
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig, geben wir personenbezogene Daten an Unternehmen in unserem Konzern sowie externe Dienstleister weiter: • Konzernunternehmen zur Durchführung Ihres Vertrags und für das Berichtswe- sen • Vertriebspartner und Dienstleister zur gezielten Ansprache, zum Abschluss, für die Durchführung und nach Beendigung des Vertrags sowie zur Provisionsab- wicklung • Verbände für die Ermittlung der Mitgliedschaft als Voraussetzung für einen Ver- tragsabschluss • Auskunfteien und Scoring-Anbieter für Bonitätsauskünfte, Einmeldungen und zur Beurteilung des Kreditrisikos • Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und -dienstleister für Belieferung, Sperrung und Abrechnung • Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen • IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur • öffentliche Stellen in begründeten Fällen (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanz- behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden) • Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und An- sprüche gerichtlich durchzusetzen • Markt- und Meinungsforschungsinstitute zur Verbesserung unserer Produkte und unserer Services • Berater oder Beratungsgesellschaften (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) • dritte Unternehmen zur Abwicklung von Unternehmenskäufen und -verkäufen • Versanddienstleister und Mediaagenturen, um Werbemittel zu erstellen und Ih- nen zukommen zu lassen • Callcenter
Kategorien von Empfängern von Daten. Soweit gesetzlich zulässig, geben wir personenbezogene Daten an externe Dienstleister weiter / erlauben den Zugriff: • Kreditinstitute und Anbieter von Zahlungsdienstleistungen für Abrechnungen sowie Abwicklungen von Zahlungen. • IT-Dienstleister zur Aufrechterhaltung unserer IT-Infrastruktur. • Landeshauptstadt München - Referat für Bildung und Sport, Landeshauptstadt München - Referat für Umwelt und Gesundheit, Regierung von Oberbayern, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus • Steuerberater und Lohnbüro • Bei uns tätige freiberufliche Pädagogen und Berater wie Musik- oder Sportlehrer bzw. Supervisoren • Inkasso-Dienstleister und Rechtsanwälte, um Forderungen einzuziehen und Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Kommt es im Inkassofall zur Übermittlung personenbezogener Daten (Kunden- und Kontaktdaten, Zahlungs-, Verbrauchsstellen daten und Daten zur Forderung) an einen Inkasso-Dienstleister, setzen wir Sie vorher über die beabsichtige Übermittlung in Kenntnis.

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