Common use of Kauf von Optionen Clause in Contracts

Kauf von Optionen. Damit ist der Kauf (Opening = Kauf zur Eröffnung, Longposition) von Calls (Kaufoptionen) oder Puts (Verkaufsoptionen) gemeint, mit denen Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme des zugrunde liegenden Xxxxx erwerben bzw., sollte dies wie bei Indexoptionen ausgeschlossen sein, den Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrags, der sich aus einer positiven Differenz zwischen dem beim Erwerb des Optionsrechts zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs bei Ausübung errechnet. Die Ausübung dieses Rechts ist bei Optionen amerikanischer Art während der gesamten vereinbarten Laufzeit, bei Optionen europäischer Art am Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Für die Einräumung des Optionsrechts zahlen Sie den Optionspreis (Stillhalterprämie), wobei sich bei einer Kursänderung gegen Ihre mit dem Kauf der Option verbundenen Erwartungen der Wert Ihres Optionsrechts bis zur vollständigen Wertlosigkeit am Ende der vereinbarten Laufzeit verringern kann. Ihr Verlustrisiko liegt daher in dem für das Optionsrecht gezahlten Preis. Darunter versteht man den Verkauf (Opening = Verkauf zur Eröffnung, Shortposition) eines Calls (Kaufoption), mit dem Sie die Verpflichtung übernehmen, den zugrunde liegenden Wert zu einem festgelegten Preis jederzeit während (bei Kaufoptionen amerikanischer Art) oder am Ende der vereinbarten Laufzeit (bei Kaufoptionen europäischer Art) zu liefern. Für die Übernahme dieser Verpflichtung erhalten Sie den Optionspreis. Bei steigenden Kursen müssen Sie damit rechnen, dass Sie wie vereinbart die zugrunde liegenden Werte zu dem vereinbarten Preis liefern müssen, wobei aber der Marktpreis erheblich über diesem Preis liegen kann. In dieser Differenz liegt auch Ihr nicht im Vorhinein bestimmbares und grundsätzlich unbegrenztes Verlustrisiko. Sollten sich die zugrunde liegenden Werte nicht in Ihrem Besitz befinden (ungedeckte Shortposition), so müssen Sie diese zum Zeitpunkt der Lieferung am Kassamarkt erwerben (Eindeckungsgeschäft) und Ihr Verlustrisiko ist in diesem Fall nicht im Vorhinein bestimmbar. Befinden sich die zugrunde liegenden Werte in Ihrem Besitz, so sind Sie vor Eindeckungsverlusten geschützt und auch in der Lage, prompt zu liefern. Da diese Werte aber während der Laufzeit Ihres Optionsgeschäfts gesperrt gehalten werden müssen, können Sie während dieses Zeitraums nicht darüber verfügen und sich folglich auch nicht durch Verkauf gegen fallende Kurse schützen. Hier handelt es sich um den Verkauf (Opening = Verkauf zur Eröffnung, Shortposition) eines Puts (Verkaufsposition), mit dem Sie die Verpflichtung übernehmen, den zugrunde liegenden Wert zu einem festgelegten Preis jederzeit während (bei Verkaufsoptionen amerikanischer Art) oder am Ende der vereinbarten Laufzeit (bei Verkaufsoptionen europäischer Art) abzunehmen. Für die Übernahme dieser Verpflichtung erhalten Sie den Optionspreis. Bei fallenden Kursen müssen Sie damit rechnen, dass Sie wie vereinbart die zugrunde liegenden Werte zum vereinbarten Preis abnehmen müssen, wobei aber der Marktpreis erheblich unter diesem Preis liegen kann. In dieser Differenz liegt auch Ihr nicht im Vorhinein bestimmbares und grundsätzliches Verlustrisiko, das sich aus dem Ausübungspreis abzüglich der Stillhalterprämie ergibt. Eine sofortige Veräußerung der Werte wird nur unter Verlusten möglich sein. Sollten Sie aber nicht an den sofortigen Verkauf der Werte denken und sie in Ihrem Besitz behalten wollen, so müssen Sie den Aufwand der dafür erforderlichen finanziellen Mittel berücksichtigen.

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Kauf von Optionen. Damit ist der Kauf (Opening = Kauf zur Eröffnung, Longposition) von Calls (Kaufoptionen) oder Puts (Verkaufsoptionen) gemeint, mit denen Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme des zugrunde liegenden Xxxxx Wertes erwerben bzw., sollte dies wie bei Indexoptionen ausgeschlossen sein, den Anspruch auf Zahlung eines GeldbetragsGeldbetrages, der sich aus einer positiven Differenz zwischen zwi- schen dem beim Erwerb des Optionsrechts zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs bei Ausübung errechnet. Die Ausübung dieses Rechts ist bei Optionen amerikanischer Art während der gesamten vereinbarten Laufzeit, bei Optionen europäischer Art am Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Für die Einräumung des Optionsrechts zahlen Sie den Optionspreis (StillhalterprämieStillhalterprä- mie), wobei sich bei einer Kursänderung gegen Ihre mit dem Kauf der Option verbundenen Erwartungen der Wert Ihres Optionsrechts Options- rechts bis zur vollständigen Wertlosigkeit am Ende der vereinbarten vereinbar- ten Laufzeit verringern kann. Ihr Verlustrisiko liegt daher in dem für das Optionsrecht gezahlten Preis. Darunter versteht man den Verkauf (Opening = Verkauf zur EröffnungEröff- nung, Shortposition) eines Calls (Kaufoption), mit dem Sie die Verpflichtung übernehmen, den zugrunde liegenden Wert zu einem festgelegten Preis jederzeit während (bei Kaufoptionen amerikanischer Art) oder am Ende der vereinbarten Laufzeit (bei Kaufoptionen europäischer Art) zu liefern. Für die Übernahme dieser Verpflichtung erhalten Sie den Optionspreis. Bei steigenden stei- genden Kursen müssen Sie damit rechnen, dass Sie wie vereinbart verein- bart die zugrunde liegenden Werte zu dem vereinbarten Preis liefern müssen, wobei aber der Marktpreis erheblich über diesem Preis liegen kann. In dieser Differenz liegt auch Ihr nicht im Vorhinein nicht bestimmbares und grundsätzlich unbegrenztes VerlustrisikoVerlustri- siko. Sollten sich die zugrunde liegenden Werte nicht in Ihrem Besitz befinden (ungedeckte Shortposition), so müssen Sie diese zum Zeitpunkt der Lieferung am Kassamarkt erwerben (EindeckungsgeschäftEinde- ckungsgeschäft) und Ihr Verlustrisiko ist in diesem Fall nicht im Vorhinein bestimmbar. Befinden sich die zugrunde liegenden Werte in Ihrem Besitz, so sind Sie vor Eindeckungsverlusten geschützt und auch in der Lage, Lage prompt zu liefern. Da diese Werte aber während der Laufzeit Ihres Optionsgeschäfts Optionsgeschäftes gesperrt gehalten werden müssen, können Sie während dieses Zeitraums Zeitraumes nicht darüber verfügen und sich folglich auch nicht durch Verkauf gegen fallende Kurse schützen. Hier handelt es sich um den Verkauf (Opening = Verkauf zur Eröffnung, Shortposition) eines Puts (VerkaufspositionVerkaufsoption), mit dem Sie die Verpflichtung übernehmen, den zugrunde liegenden Wert zu einem festgelegten Preis jederzeit während (bei Verkaufsoptionen Verkaufs- optionen amerikanischer Art) oder am Ende der vereinbarten Laufzeit (bei Verkaufsoptionen europäischer Art) abzunehmen. Für die Übernahme dieser Verpflichtung erhalten Sie den OptionspreisOpti- onspreis. Bei fallenden Kursen müssen Sie damit rechnen, dass Sie wie vereinbart die zugrunde liegenden Werte zum vereinbarten zu dem verein- barten Preis abnehmen müssen, wobei aber der Marktpreis erheblich unter diesem Preis liegen kann. In dieser Differenz liegt auch Ihr nicht im Vorhinein nicht bestimmbares und grundsätzliches Verlustrisiko, das sich aus dem Ausübungspreis abzüglich der Stillhalterprämie ergibt. Eine sofortige Veräußerung der Werte wird nur unter Verlusten möglich sein. Sollten Sie aber nicht an den sofortigen Verkauf der Werte denken und sie in Ihrem Besitz behalten wollen, so müssen Sie den Aufwand der dafür erforderlichen erforder- lichen finanziellen Mittel berücksichtigen.

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