Optionen Musterklauseln

Optionen. Da die Prämien, die ein Fonds im Zusammenhang mit Optionen zahlt oder erhält, verglichen mit dem Marktwert der Anlage, die den Optionen zugrunde liegt, verhältnismäßig gering sind, könnte der Handel mit Optionen häufigere und stärkere Schwankungen des Nettoinventarwerts des Fonds verursachen, als ohne Nutzung von Optionen auftreten würden. Es kann nicht garantiert werden, dass es einem Fonds möglich sein wird, Positionen zu einem gewünschten Zeitpunkt glattzustellen. Wenn ein Fonds eine Position nicht glattstellen kann, ist es unter Umständen erforderlich, dass der Fonds Vermögenswerte weiterhin halten muss, die er ansonsten veräußert hätte, wodurch er weiterhin einem Marktrisiko in Bezug auf diese Vermögenswerte ausgesetzt wäre und unter Umständen höhere Transaktionskosten, u. a. Maklerprovisionen, anfallen. Zudem unterwerfen Optionen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, einen Fonds Risiken in Bezug auf seinen Kontrahenten, wie beispielsweise einer Insolvenz des Kontrahenten oder dessen Weigerung, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Optionen. Der Gesellschaft können Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und Kauf von Kaufoptionen und/oder Verkaufsoptionen entstehen. Der Verkäufer (Zeichner) einer Kaufoption, die gedeckt ist (d. h. der Verkäufer hält das zugrunde liegende Wertpapier), trägt das Risiko eines Absinkens des Marktpreises des zugrunde liegenden Wertpapiers unter den Kaufpreis des zugrunde liegenden Wertpapiers abzüglich der erhaltenen Prämie und gibt die Gelegenheit für einen Gewinn aus dem zugrunde liegenden Wertpapier über dem Ausübungspreis der Option auf. Der Verkäufer einer ungedeckten Kaufoption trägt das Risiko eines theoretisch unbegrenzten Anstiegs des Marktpreises des zugrunde liegenden Wertpapiers über den Ausübungspreis der Option. Die Wertpapiere, die erforderlich sind, um die Ausübung einer ungedeckten Kaufoption zu bedienen, sind möglicherweise nicht zum Kauf verfügbar, außer zu deutlich höheren Preisen, was den Wert der Prämie verringert oder vernichtet. Der Kauf von Wertpapieren zum Bedienen der Ausübung einer ungedeckten Kaufoption kann zu einer Erhöhung des Preises der Wertpapiere führen, wodurch sich der Verlust verschärft. Der Käufer einer Kaufoption trägt das Risiko des Verlusts seiner gesamten Prämieninvestition in die Kaufoption. Der Verkäufer (Zeichner) einer Verkaufsoption, die gedeckt ist (d. h. der Verkäufer hält eine Short-Position im zugrunde liegenden Wertpapier), trägt das Risiko eines Anstiegs des Marktpreises des zugrunde liegenden Wertpapiers über den Verkaufspreis (durch Aufbau der Short-Position) des zugrunde liegenden Wertpapiers zuzüglich der erhaltenen Prämie und gibt die Gelegenheit für einen Gewinn aus dem zugrunde liegenden Wertpapier auf, falls der Marktpreis unter den Ausübungspreis der Option sinkt. Der Verkäufer einer ungedeckten Verkaufsoption trägt das Risiko, dass der Marktpreis des zugrunde liegenden Wertpapiers unter den Ausübungspreis der Option fällt. Der Käufer einer Verkaufsoption trägt das Risiko des Verlusts seiner gesamten Anlage in der Verkaufsoption.
Optionen. 1.8.1 Der Auftragnehmer bleibt bis zum Ablauf der im Vertrag be- stimmten Frist an dessen als "Option" bezeichnete Teile gebun- den. Er ist im Fall gesonderter Beauftragung zur Erbringung der als Optionen bezeichneten Leistungen verpflichtet; erforderliche Anpassungen der Bedingungen des Vertrags sind im Sinne von
Optionen a. Eine Option ist das Recht, einen bestimmten Basiswert während eines bestimm- ten Zeitraums bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem im Voraus be- stimmten Preis („Ausübungspreis") zu kaufen (Kauf- oder „Call"-Option) oder zu verkaufen (Verkaufs- oder „Put"-Option). Der Preis einer Call- oder Put-Option ist die Options-„"Prämie". Kauf und Verkauf von Optionen sind mit besonderen Risiken verbunden: Die entrichtete Prämie einer erworbenen Call- oder Put-Option kann vollständig verlorengehen, sofern der Kurs des der Option zugrundeliegenden Basiswerts sich nicht erwartungsgemäß entwickelt und es deshalb nicht im Interesse des Teilfonds liegt, die Option auszuüben. Wenn eine Call-Option verkauft wird, besteht das Risiko, dass der Teilfonds nicht mehr an einer möglicherweise erheblichen Wertsteigerung des Basiswerts teilnimmt beziehungsweise sich bei Ausübung der Option durch den Vertrags- partner zu ungünstigen Marktpreisen eindecken muss. Beim Verkauf von Call- Optionen ist der theoretische Verlust unbegrenzt. Beim Verkauf von Put-Optionen besteht das Risiko, dass der Teilfonds zur Ab- nahme des Basiswerts zum Ausübungspreis verpflichtet ist, obwohl der Markt- wert dieser Wertpapiere bei Ausübung der Option deutlich niedriger ist. Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Teilfondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb des Basiswerts der Fall ist. Basiswerte von Optionen können die unter Punkt 1 bis 6 aufgeführten Basis- werte sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sein. b. Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Beachtung der in diesem Absatz er- wähnten Anlagebeschränkungen für einen Teilfonds Call-Optionen und Put-Op- tionen kaufen und verkaufen, sofern diese Optionen an einer Börse oder an ei- nem anderen geregelten Markt gehandelt werden. Darüber hinaus können für einen Teilfonds Optionen der beschriebenen Art ge- und verkauft werden, die nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden („over-the-counter" oder „OTC"-Optionen), sofern die Vertragspartner des Teilfonds erstklassige, auf solche Geschäfte spezialisierte Kredit- oder Finanzinstitute sind. Optionen können zu Absicherungszwecken, zu Spekulationszwecken und zur effizienten Portfolioverwaltung für das Teilfondsvermögen erworben oder veräu- ßert (geschrieben) werden. Die Gesamtheit der Verpflichtungen aus Finanzterminkontrakten, Optionsge- schäften und sonstigen abgeleiteten Finanzinstrumenten (Deri...
Optionen. Abrufmöglichkeit
Optionen. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage vor Tätigkeitsbeginn nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
Optionen. 10.1. Zum Erwerb der Option hat der Kunde die fällige Optionsprämie am Tag des Erwerbs in der von XTB angegebenen Höhe zu zahlen. Das entsprechende Handelskonto des Kunden wird mit der Optionsprämie belastet. Soweit nicht ausreichende Geldmit- tel für den Erwerb zur Verfügung stehen, wird XTB die Order ablehnen.
Optionen. Call- und Put-Optionen können eingesetzt werden, um ein Long-Engagement in einzelnen Wertpapieren einzugehen und das Risiko von Kursverlusten abzusichern. Optionen können auch erworben werden, um das Währungs- und Zinsrisiko abzusichern. Der Anlageverwalter wird keine ungedeckten Kaufoptionen verkaufen.
Optionen. Eine Option ist das Recht (aber keine Verpflichtung), einen bestimmten Vermögenswert oder Index zu einem bestimmten Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen oder zu verkaufen. Im Gegenzug für die durch die Option verliehenen Rechte muss der Optionskäufer dem Optionsverkäufer eine Prämie für die Übernahme des mit der Verpflichtung verbundenen Risikos zahlen. Die Höhe der Optionsprämie hängt vom Ausübungspreis, der Volatilität des Basiswerts sowie der verbleibenden Restlaufzeit ab. Optionen können börsengehandelt oder außerbörslich (OTC) gehandelt sein. Ein Fonds kann Optionsgeschäfte entweder als Käufer oder Verkäufer dieses Rechts abschließen und diese zu einer bestimmten Handelsstrategie zusammenfassen sowie Optionen zur Minderung eines bestehenden Risikos nutzen. Liegen der Anlageberater oder sein Beauftragter bezüglich seiner Einschätzung der Veränderung der Börsenkurse oder der Ermittlung der Korrelation zwischen den bestimmten Vermögenswerten oder Indizes, auf denen die verkauften oder erworbenen Optionen basieren, und den Vermögenswerten im Anlageportfolio des Fonds falsch, entstehen diesem Fonds möglicherweise Verluste, die ihm andernfalls nicht entstanden wären.
Optionen. 10.1 Optionen sind Kontrakte, die dem Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung geben, ein bestimmtes Devisen-/CFD-Instrument zu einem spezifischen Preis (“Strike“) zu einer bestimmten Zeit und einem bestimmten Datum (“Expiration“) zu kaufen (im Fall einer Call- Optionen) oder zu verkaufen (im Fall einer Put-Optionen) – vom oder an den Verkäufer der Optionen. Dies ist allgemein als „European Style Vanilla Options“ bekannt.