Kaufauftrag Musterklauseln

Kaufauftrag. Der Kunde beauftragt die Bank, ausgewählte Fonds zum Ausgabepreis bzw. unter Einbeziehung des Ausgabeaufschlages, der der Xxxxx Xxxxxx Privatbank Aktiengesellschaft zum Ausführungstag aktuell vorliegt, zu erwerben. Die Bank wird die Disposition nur dann vornehmen, wenn am Bankar- beitstag vor dem angegebenen ersten Kauftermin der Depotvertrag sowie ein entsprechender Kaufauftrag der Xxxxx Fugger Privatbank Ak- tiengesellschaft korrekt ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet zur Bearbeitung vorliegt. Kauftermine müssen Bankarbeitstage am Sitz der Bank sein. Andernfalls verschiebt ein Kauftermin sich auf den nächsten Bankarbeitstag. Für alle weiteren Einzahlungen gilt das Vorstehende entsprechend. Änderungen eines Kaufauftrages bedürfen der Schriftform.
Kaufauftrag. Der LIEFERANT erklärt, dass es sein freier Wille ist, sich zu verpflichten und die Bestimmungen und Bedingungen anzunehmen, festgelegt in dem vorliegenden Dokument, unter Anerkennung der Tatsache, dass ihm diese Klauseln und die zusätzliche DOKUMENTATION zu dem vorliegenden Dokument bekannt waren. DER LIEFERANT erklärt ebenfalls, dass seine Verkaufs- oder Liefer- oder sonstigen anderen Bedingungen nicht anwendbar sind, außer im Falle von ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, entweder über den Bereich Einkauf von VOLKSWAGEN und/oder andere Dokumente, ausgestellt durch die gesetzlich befähigten Vertreter der Parteien. Der KAUFAUFTRAG wird juristisch verbindlich für beide Parteien, wenn er bestätigt wurde durch den LIEFERANT mittels seiner AKZEPTATION über die durch VOLKSWAGEN bestimmten elektronischen Systeme, über seine eigenhändige Unterschrift auf dem schriftlich ausgestellten physischen KAUFAUFTRAG und/oder wenn DER LIEFERANT die Lieferung oder Leistung der Ware oder Dienstleistungen, Gegenstand desselben, mittels vollständiger oder teilweiser Erfüllung durchführt, wobei unter dieser Erfüllung die stillschweigende Zustimmung des LIEFERANT S zu verstehen ist, auch wenn er den KAUFAUFTRAG nicht akzeptiert (oder in seinem Fall unterzeichnet) hat durch seinen (seine) gesetzlichen Vertreter und/oder gesetzlich berechtigten Bevollmächtigten oder durch den LIEFERANT dafür berechtigte Personen. Ungeachtet dessen, wenn die Muster, Prototypen oder Endprodukte, seien sie aus der Eigenproduktion des LIEFERANT S oder von Dritten, nicht die zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen erfüllen, behält sich VOLKSWAGEN das Recht vor, den erteilten Auftrag zu stornieren, ohne jegliche Haftung oder Kosten ihrerseits. Der KAUFAUFTRAG begründet nur Verpflichtungen und Rechte zwischen den Parteien, die ihn schließen, weshalb im Falle, dass der LIEFERANT nicht über eine vorhergehende schriftliche Genehmigung von VOLKSWAGEN verfügt, er weder befugt ist, ganz oder teilweise die Verpflichtungen und/oder Rechte abzutreten, die er erwirbt, abgeleitet aus dem KAUFAUFTRAG, sowie von Dritten erworbene Rechte oder Verpflichtungen, die ebenfalls daraus stammen, noch um Dritte zu subkontrahieren für die Ausführung desselben. Im Falle, dass es dazu kommt, dass der LIEFERANT ganz oder teilweise irgendeines der aus dem vorliegenden KAUFAUFTRAG abgeleiteten Rechte und/oder der Verpflichtungen abtritt, der LIEFERANT ausdrücklich versteht, akzeptiert und...

Related to Kaufauftrag

  • Auftrag Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Unterauftragnehmer 15.1 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer und deren jeweiligen Leistungsbereich (Art und Umfang der Auslagerung an den Unterauftragnehmer) be- nennt. Die Benennung kann entfallen, wenn es sich nur um Zulieferer oder solche Unternehmen handelt, deren Leistung keine vereinbarten C5-Kriterien betreffen und die nicht in die Erbringung der Leistungen eingebunden sind oder lediglich Nebenleistungen erbringen. 15.2 Soweit im Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer Vereinbarungen geändert wer- den sollen, die die vereinbarten C5-Kriterien betreffen, hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Benennung bzw. die Mitteilung geplanter Vertragsänderungen kann auch durch eine für den Auftraggeber zugängliche Web-Site in Verbindung mit einer individuellen Benachrichtigung, z.B. per Push Nachricht, erfolgen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. vorgenannten Änderungen aus sachlichem Grund innerhalb 30 Tagen ab der individuellen Be- nachrichtigung zu widersprechen. Können sich die Parteien nicht binnen 90 Kalendertagen seit dem Zugang der individuellen Benachrichtigung auf die geplante Vertragsänderung bzw. den Austausch des Unterauftragnehmers einigen, hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis ganz oder teil- weise außerordentlich zu kündigen. 15.3 Soweit vereinbart, gilt alternativ zu Ziffer 15.1, dass der Auftragnehmer zur Leistungserbringung Unter- auftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln darf, wenn der Auftragnehmer den bzw. die Unterauftragnehmer namentlich benennt und der Auftraggeber dem Ein- satz ausdrücklich zustimmt. Voraussetzung für eine Zustimmung ist zunächst, dass sich der Unterauf- tragnehmer, soweit dies seine Leistungen betrifft, zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachweist. Eine Zustimmung ist auch dann erforderlich, wenn der Auftragnehmer eine Leistung, die er bisher über einen Unteraufragnehmer erbringt, nunmehr selbst durchzuführen beabsichtigt. Der Auftraggeber wird zustimmen, wenn sich unter Berücksichtigung des neuen Unterauftragnehmers oder des Auftragneh- mers anstelle des alten Unterauftragnehmers keine andere Zuschlagsentscheidung ergeben hätte und auch sonst kein sachlicher Grund dem Einsatz des Unterauftragnehmers entgegensteht. Die Xxxxxxxx- xxxx des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers oder sonst im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. 15.4 Voraussetzung für den Einsatz eines Unterauftragnehmers ist, dass dieser sich, soweit dies seine Leis- tungen betrifft, zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens einem seinem jeweiligen Anteil an der Leistungserbringung entsprechenden Umfang zur Einhaltung der vertraglichen Regelungen verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 15.5 Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftragnehmer weitergeben, de- ren Einsatz der Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat und nur wenn und soweit diese ver- traulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind („Need-to-know“-Prinzip) und der Unterauftragnehmer mindestens im gleichen Maße zur Vertraulichkeit verpflichtet ist wie der Auftragnehmer. 15.6 Unterauftragnehmer in diesem Sinne sind auch solche, die wiederum von Unterauftragnehmern einge- setzt werden (Unterauftragnehmerkette).

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.