Auftrag Musterklauseln
Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen.
Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kunden.
1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim).
1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin).
1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. Der Auftragnehmer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden: • eine Versorgung vorzunehmen, • auf der Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/ein Angebot zu erstellen, • eine Anpassung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder • ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. 3.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den Treuhänder, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu.
3.2. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt.
3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.
Auftrag. 3.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Einwände gegen die Auftragsbestätigung müssen schriftlich sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Besteller - spätestens innerhalb 7 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung - bei uns eingehen. Spätere Einwände werden nic ht berücksichtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Im Übrigen gilt die Best immung in Ziffer 1.2. AVLB (Satz 3) entsprechend.
3.2. Der Lieferant behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonität sprüfung des Bestellers - ggf. durch einen Kreditversicherer - durchzuführen. Bei negativem Ergebnis (vor allem wenn der Kredit versicherer Deckung versagt) kann der Lieferant ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten.
3.3. Mündlic he Erklärungen (vor allem unserer Handelsvertreter oder Reisenden) erlangen erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten Wirksamkeit.
3.4. Trit t der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglic hkeit , einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeit ung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3.5. Bestellungen auf Abruf sind spätestens nach 6 Monaten - ausgehend von dem Datum der Auftragsbestät igung - von dem Besteller abzurufen. Wird auch nicht binnen einer angemessenen Nachfrist, die der Lieferant dem Besteller setzt, mit den erforderlichen Einzelangaben die Bestellung abgerufen, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen entweder ohne Abruf zu dem am Tage der Lieferung gült igen Preis zu liefern oder Schadensersatz statt der Leist ung zu verlangen oder von dem rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten.
Auftrag. 1. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter den Auftrag, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag personenbezogene Daten zu verarbeiten, welcher vom Letztgenannten ange- nommen wird.
2. Die Verantwortung für die Verarbeitung der Daten verbleibt weiterhin dem Verantwortli- chen. Der Auftragsverarbeiter verfügt über keinerlei Verfügungsgewalt über die Daten, wel- che gemäß diesem Verarbeitungsvertrag für den Verantwortlichen von ihm verarbeitet wer- den.
3. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die in Anhang 1 genannten und vom Verantwortlichen aus streng notwendigen Gründen bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich für die dort bezeichneten aufgetragenen Tätigkeiten. Sofern zutreffend, können in dieser An- lage zudem weitere, vom Auftragsverarbeiter dann zu erfüllenden Sicherungsmaßnahmen aufgenommen werden.🡪ANLAGE 1 HINZUFÜGEN
4. Nach der Ausführung der aufgetragenen Aufgaben werden die Dateien von erhobenen (per- sonenbezogenen) Daten vom Auftragsverarbeiter auf erstes, schriftliches Verlangen des Ver- antwortlichen an diesen zurückgesendet und sämtliche angefertigten Kopien von personen- bezogenen Daten des Verantwortlichen unverzüglich vernichtet; dies gilt jedoch nicht, wenn die erbrachten Dienstleistungen und/oder die (personenbezogenen) Daten vom Verantwort- lichen bestritten werden. Kopien von personenbezogenen Daten, welche Bestandteil der Back-up-Routine des Auftragsverarbeiters darstellen, sind von diesem möglichst unverzüglich zu löschen.
5. Sofern keine Situation gemäß Absatz 4 dieses Artikels vorliegt, werden die Daten bis zu 6 Mo- naten nach dem Ende dieses Vertrages weiterhin zur Verfügung gehalten. Nach Ablauf von 4 Monaten gibt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter einen Bescheid dahingehend, dass die Daten, sofern dieser nicht die Aufbewahrung der Daten wünscht, innerhalb der da- rauf folgenden 2 Monate zu vernichteten sind.
6. Liegt keine Situation gemäß Absatz 5 dieses Artikels vor, so erklärt der Auftragsverarbeiter, dass die Löschung gemäß den Bestimmungen des Absatzes 4 erfolgt ist. Sofern der Auf- tragsverarbeiter, nach Zustimmung des Verantwortlichen, einen Unterauftragsverarbeiter hinzuzieht, wird dieser vom Auftragsverarbeiter über den Auftrag zur Löschung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen zu han- deln.
7. Sofern in Anhang 1 nicht anders lautend vereinbart, unterlässt es der Auftragsverarbeiter, andere als die in Artikel 1 genannten Tätigkeiten zu ver...
Auftrag. Ich beauftrage die Stadtwerke Erkrath mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas für die oben bezeichnete Lieferstelle. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf der Rückseite abgedruckte „Ergänzenden Geschäftsbedingungen“ sowie deren Anlagen. Datum und Unterschrift des Kunden Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: Mo. – Do. 7.30 bis 17.00, Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx , Tel. 02104 /000 00 00; oder informieren Sie sich im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Stadtwerke Erkrath GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal, HR B Nr. 13183 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Sondervertrag GutesGas S Bonus
Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen.
1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.
1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen.
1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung.
1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.
1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.
1.7. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.
1.8. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.
Auftrag. Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenverein- barungen erteilt werden. Einzelaufträge sind nicht an die Schriftform gebungen. Der Schriftform bedarf jede von den AAB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen. Solche (Exklusiv-Betreuungsverträge, Agenturverträge) sichern dem Auftrag- geber und Grafik-Designer Konkurrenzausschluss für ein definiertes Auftrags-/ Arbeitsgebiet und -volumen auf die Vertragsdauer (meist zwei Jahre).