Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen.
Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kunden.
1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim).
1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin).
1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. Der Auftragnehmer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden: • eine Versorgung vorzunehmen, • auf der Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/ein Angebot zu erstellen, • eine Anpassung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder • ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. Die Dienstleistungen und evtl. Lieferungen werden vom Auftragnehmer auf Grundlage des Inhalts eines schriftlichen Auftrags seitens des Auftraggebers, in dem sich dieser auf die entsprechende Auftrags- bzw. Kostenvoranschlagsnummer beruft, erbracht. Der schriftliche Auftrag ist für den Auftragnehmer nur bei schriftlicher Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers verbindlich. Ein telefonischer Auftrag bedarf für dessen Gültigkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers. Sollte der Auftraggeber dem bestätigten Auftrag oder dem abgeschlossenen Vertrag zuwider handeln, insbesondere bei Zahlungsverzug, gilt, dass der Auftragnehmer vom Auftrag zurückgetreten ist, es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich eine abweichende Erklärung abgegeben. Etwaige weitere Anträge auf Änderung und Erweiterung des Auftrags bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber die aufgrund der weiteren Anträge auf Änderung und Erweiterung des Auftrags evtl. aufkommenden Zusatzkosten zu berechnen. Aus demselben Grund hat der Auftragnehmer das Recht auf Verlängerung der ursprünglich für die Durchführung der Lieferungen und Dienstleistungen laut Vertrag/Auftrag vereinbarten Termine. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. mit Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er das Angebot, das Gegenstand des Auftrags ist, geprüft hat, und dass die darin festgelegten Dienstleistungen und Lieferungen seinen Anforderungen entsprechen. Dienstleistungen und Lieferungen, die vor einer genaueren Definition durch ein Angebot, ohne Angebot oder zusätzlich zum Angebot erbracht werden, sowie Dienstleistungen und Lieferungen, die in der Beschreibung als „variabel“ definiert sind, sind getrennt nach tatsächlichem Zeitaufwand abzurechnen, es sei denn, es wurde von den Parteien anderweitig vereinbart. Der Auftragnehmer weist darauf hin und beruft sich ausdrücklich darauf, dass es mit Xxxxxxxx auf den heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine vollkommen fehlerfreie Software herzustellen. Der Auftragnehmer weist deshalb den Auftraggeber bezüglich der hergestellten und/oder gelieferten und/ oder implementierten Softwarelösungen darauf hin, dass deren Anwendung in Einklang mit den Gebrauchsanweisungen und mit der empfohlenen Hardware und Systemsoftware sowie in Einklang mit der aktuellen guten Praxis, bei derselben Hardware und demselben Datensatz zu denselben Ergebnissen führt, wie die Anwendung dieser Software in einer Testu...
Auftrag. Ich beauftrage die Stadtwerke Erkrath mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas für die oben bezeichnete Lieferstelle. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf der Rückseite abgedruckte „Ergänzenden Geschäftsbedingungen“ sowie deren Anlagen. Datum und Unterschrift des Kunden Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: Mo. – Do. 7.30 bis 17.00, Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx , Tel. 02104 /000 00 00; oder informieren Sie sich im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Stadtwerke Erkrath GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal, HR B Nr. 13183 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Sondervertrag GutesGas S Bonus
Auftrag. 3.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Einwände gegen die Auftragsbestätigung müssen schriftlich sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Besteller - spätestens innerhalb 7 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung - bei uns eingehen. Spätere Einwände werden nic ht berücksichtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Im Übrigen gilt die Best immung in Ziffer 1.2. AVLB (Satz 3) entsprechend.
3.2. Der Lieferant behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonität sprüfung des Bestellers - ggf. durch einen Kreditversicherer - durchzuführen. Bei negativem Ergebnis (vor allem wenn der Kredit versicherer Deckung versagt) kann der Lieferant ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten.
3.3. Mündlic he Erklärungen (vor allem unserer Handelsvertreter oder Reisenden) erlangen erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten Wirksamkeit.
3.4. Trit t der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglic hkeit , einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeit ung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3.5. Bestellungen auf Abruf sind spätestens nach 6 Monaten - ausgehend von dem Datum der Auftragsbestät igung - von dem Besteller abzurufen. Wird auch nicht binnen einer angemessenen Nachfrist, die der Lieferant dem Besteller setzt, mit den erforderlichen Einzelangaben die Bestellung abgerufen, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen entweder ohne Abruf zu dem am Tage der Lieferung gült igen Preis zu liefern oder Schadensersatz statt der Leist ung zu verlangen oder von dem rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten.
Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen.
1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.
1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen.
1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung.
1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.
1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.
1.7. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.
1.8. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.
Auftrag. Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Einzelaufträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Der Schriftform bedarf jede von den AAB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen. Solche (Exklusiv-Betreuungsverträge, Agenturverträge) sichern dem Aufraggeber und Grafik-Designer Kon- kurrenzausschluss für ein definiertes Auftrags-/Arbeitsgebiet und -volumen auf die Vertragsdauer (meist zwei Jahre).
Auftrag. 2.1. Die Auftragsbestätigung muss vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber unterzeichnet zurückge- sandt werden.
2.2. Bei nachträglich geforderten Teilmontagen und
2.3. Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfül- lung unserer Leistungspflicht technisch und wirt- schaftlich unmöglich machen oder erschweren und die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin angemessen hinauszuziehen, ohne das der Auftraggeber Schadensersatz beanspruchen kann. Das gleiche gilt für etwaige erforderliche Räumungs- arbeiten zur Vorbereitung der eigentlich beauftragten Arbeiten.
2.4. Der Auftraggeber hat zu den vereinbarten oder üblichen Arbeitszeiten für freie Zufahrt zum Leistungs- ort zu sorgen, so das die Montage des Gerüstes ohne Unterbrechung erfolgen kann. Vor Beginn der Gerüst- bauarbeiten müssen, soweit nicht anders vereinbart, hervorstehende Lampen, Leuchtreklamen und Satelli- tenschüsseln die weiter als 25 cm aus der Wandflucht
2.5. Das Gerüst ist ausschließlich für das von uns festgelegte, bzw. angebotene Bauvorhaben zu nutzen und darf nicht eigenmächtig um- oder abgebaut wer- den. Bei eigenständiger oder bauseitiger Umstellung der Gerüste, sind vom Nutzer (Kunden) nochmals die gleichen Preise zu entrichten wie bei der Erstaufstel- lung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Roll- gerüste. Dies betrifft aber nur die Baustelle, welche im Angebot benannt wurde.
2.6. Das Gerüst darf nur für die im Angebot bzw. Auftrag festgelegten Zwecke benutzt werden. Bau- liche Veränderungen am Material, an den Veranke- rungen oder das Anbringen von Schutznetzen oder Planen dürfen nur durch den Auftragnehmer vorge- nommen werden.
2.7. Das Gerüst muss vor Abbau bauseits gesäubert werden. Ist das nicht der Fall, gehen Verunreingungen auf Gehwegen, Grünanlagen oder Fassaden zu Las- ten des Auftraggebers; die Haftung ebenfalls!
2.8. Das Verschließen der Ankerlöcher in der Fassade erfolgt bauseits. Wenn diese Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers durch uns erfolgen, können wir keine Gewähr für die Qualität der Ausführung übernehmen (z. X. Xxxx- und Strukturunterschiede oder Dichtigkeit).
2.9. Auf- und Abbautermine sind aus organisatischen Gründen rechtzeitig mitzuteilen.