Auftrag Musterklauseln

Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen.
Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kunden. 1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim). 1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin). 1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Auftrag. Der Auftragnehmer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden: • eine Versorgung vorzunehmen, • auf der Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/ein Angebot zu erstellen, • eine Anpassung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder • ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. 2.1. Der CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den TREUHÄNDER, im eigenen Namen, aber für Rechnung des CROWDINVESTORS, das Genussrechtskapital an der GESELLSCHAFT in der übernommen Höhe zu erwerben und zu halten, diese Beteiligung zu verwalten und dem CROWDINVESTOR allen Nutzen aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle, aufgrund der treuhändig gehaltenen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der TREUHÄNDER ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des CROWDINVESTORS, dem das wirtschaftliche Eigentum an der für ihn gehaltenen Beteiligung – die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zusteht. 2.2. Der CROWDINVESTOR übernimmt durch den TREUHÄNDER die Beteiligung, deren Höhe und Zahlungsmodalität, die sich aus Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages ergibt. 2.3. Der TREUHÄNDER ist berechtigt, für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in die GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während der Beteiligungsdauer im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt. 2.4. Dem CROWDINVESTOR ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist. 2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme des vom CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunkt
Auftrag. (1) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Überweisungsauftrag gilt nach vollständigem Einlangen der Überweisungsdaten laut Z 39 der AGB zuzüglich der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) als erteilt. (2) Überweisungsaufträge können bei Einzelzeichnungsbefugnis auch im Wege einer eps-Überweisung erteilt werden. Die Angaben zum Zahlungsempfänger werden dabei direkt aus dem Internetshop in das Auftragsformular übernommen. Eine Überprüfung und allfällige Richtigstellung der Angaben hat durch den Verfüger zu erfolgen. Eps-Überweisungen sind nur im Haben möglich. (3) Ein Eigenübertrag wird abweichend von Z 17 Abs 1 der EB auch ohne Zeichnungsverfahren gemäß Z 14 der EB durchgeführt. (1) Für die Durchführungsvoraussetzungen, die Durchführung sowie die Gründe einer Nichtdurchführung eines Überweisungsauftrages nach Z 17 der EB ist Z 39 der AGB entsprechend anzuwenden. Für die Ausführungsfristen gilt Z 39a der AGB entsprechend. Die Entgegennahme eines Überweisungsauftrages gilt nicht als Durchführungsbestätigung. (2) Können Überweisungsaufträge aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden, wird die Hypo Vorarlberg den Verfüger darüber informieren. (3) Ohne Angabe eines Ausführungsdatums erteilte Überweisungsaufträge gelten mit der Erteilung (Z 17 Abs 1 der EB) als eingegangen und können nicht widerrufen werden. Der Widerruf eines erteilten Terminauftrages ist bis 23:00 Uhr des Bankarbeitstages vor dem vereinbarten Durchführungstag unter Verwendung einer gültigen TAN oder der elektronischen Signatur möglich. Außerhalb der elektronischen Dienste (zB persönlich) kann ein Widerruf eines Terminauftrages während der Banköffnungszeiten am Bankarbeitstag vor dem vereinbarten Durchführungstag erklärt werden. (1) Im Rahmen der elektronischen Dienste können auch Serviceaufträge an die Hypo Vorarlberg erteilt werden (zB Änderungen von Kontaktdaten, Einrichtung eines Überweisungslimits, Bestellung einer Debitkarte, etc) (2) Ein im Rahmen der elektronischen Dienste erteilter Serviceauftrag gilt nach Einlangen aller jeweils notwendigen Daten als erteilt. Für bestimmte Serviceaufträge kann die Zeichnung mit der TAN (Z 14 Abs 2 der EB) oder der digitalen Signatur (Z 14 Abs 4 der EB) notwendig sein, wobei die Hypo Vorarlberg bei jedem Serviceauftrag gesondert auf ein solches Zeichnungserfordernis hinweist.
Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen. 1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln. 1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen. 1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung. 1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten. 1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen. 1.7. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers. 1.8. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.
Auftrag. 3.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Einwände gegen die Auftragsbestätigung müssen schriftlich sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Besteller - spätestens innerhalb 7 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung - bei uns eingehen. Spätere Einwände werden nic ht berücksichtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Im Übrigen gilt die Best immung in Ziffer 1.2. AVLB (Satz 3) entsprechend. 3.2. Der Lieferant behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonität sprüfung des Bestellers - ggf. durch einen Kreditversicherer - durchzuführen. Bei negativem Ergebnis (vor allem wenn der Kredit versicherer Deckung versagt) kann der Lieferant ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten. 3.3. Mündlic he Erklärungen (vor allem unserer Handelsvertreter oder Reisenden) erlangen erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten Wirksamkeit. 3.4. Trit t der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglic hkeit , einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeit ung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 3.5. Bestellungen auf Abruf sind spätestens nach 6 Monaten - ausgehend von dem Datum der Auftragsbestät igung - von dem Besteller abzurufen. Wird auch nicht binnen einer angemessenen Nachfrist, die der Lieferant dem Besteller setzt, mit den erforderlichen Einzelangaben die Bestellung abgerufen, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen entweder ohne Abruf zu dem am Tage der Lieferung gült igen Preis zu liefern oder Schadensersatz statt der Leist ung zu verlangen oder von dem rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten.
Auftrag. Ich beauftrage die Stadtwerke Erkrath mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas für die oben bezeichnete Lieferstelle. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf der Rückseite abgedruckte „Ergänzenden Geschäftsbedingungen“ sowie deren Anlagen. Datum und Unterschrift des Kunden Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: Mo. – Do. 7.30 bis 17.00, Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx , Tel. 02104 /000 00 00; oder informieren Sie sich im Internet unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Stadtwerke Erkrath GmbH, Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx Eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal, HR B Nr. 13183 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Sondervertrag GutesGas S Bonus
Auftrag. Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenvereinbarungen erteilt werden. Einzelaufträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Der Schriftform bedarf jede von den AAB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen. Solche (Exklusiv-Betreuungsverträge, Agenturverträge) sichern dem Aufraggeber und Grafik-Designer Kon- kurrenzausschluss für ein definiertes Auftrags-/Arbeitsgebiet und -volumen auf die Vertragsdauer (meist zwei Jahre).