Keine Depotüberwachung/keine Finanzportfolioverwaltung Musterklauseln

Keine Depotüberwachung/keine Finanzportfolioverwaltung. Die Verwahrung und Verwaltung durch die Bank stellt keine Finanzportfolioverwaltung dar, d. h. die Bank trifft weder Anlageentscheidun- gen noch überwacht die Bank die Wertpapiere im Depot, soweit sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Das Verfügungsrecht über das Depot / Konto steht ausschließlich dem Kunden zu, dem auch die Überwachung der Wertpapiere im Depot obliegt.
Keine Depotüberwachung/keine Finanzportfolioverwaltung. Die Verwahrung und Verwaltung von Investmentvermögen durch das Institut stellt keine Finanzportfolioverwaltung dar. Für Xxxxxx, die ausschließlich die Depotverwaltung in Anspruch nehmen, trifft das Institut weder Anlageent- scheidungen noch überwacht es die Investmentvermögen im Depot, soweit es nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Das Verfügungsrecht über das Depot steht ausschließlich dem Kunden zu, dem auch die Überwachung der Investmentver- mögen im Depot obliegt.
Keine Depotüberwachung/keine Finanzportfolioverwaltung. Die Verwahrung und Verwaltung durch die ebase stellt keine Finanzportfoliover- waltung dar, d. h., die ebase trifft weder Anlageentscheidungen noch überwacht die ebase die Finanzinstrumente im Depot, soweit sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Das Verfügungsrecht über das Depot/Konto steht ausschließlich dem Kunden zu, dem auch die Überwachung der Finanzinstrumente im Depot obliegt. Es fallen grundsätzlich für die Kommunikation des Kunden mit der ebase unter Be- nutzung von Fernkommunikationsmitteln der ebase keine gesonderten Kosten an. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch. Die Vertragsunterlagen und diese Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommuni- kation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrags ist deutsch, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist. Die ebase wird die Vorvertraglichen Informationen bei außerhalb von Geschäfts- räumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienst- leistungen speichern und dem Kunden vor bzw. unverzüglich nach Abschluss des Vertrages übermitteln.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.