Verwahrung und Verwaltung Musterklauseln

Verwahrung und Verwaltung. Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittel- bar oder mittelbar die Finanzinstrumente und Wertrechte oder sonstige Finanzinstrumente des Kunden (im Folgenden zusam- menfassend »Finanzinstrumente« genannt). Ferner erbringt die Bank die in B. XIV. 13 ff. der Sonderbedingungen für den Han- del in Finanzinstrumenten sowie in den Sonderbedingungen für den außerbörslichen Handel in Finanzinstrumenten und Deriva- ten beschriebenen Dienstleistungen. Dafür zu zahlendes Entgelt berechnet die Bank und belastet dies dem vereinbarten Konto.
Verwahrung und Verwaltung. Zur Klarstellung: Für die Verwahrung und Verwaltung von im In- oder Ausland angeschafften und verwahrten Wertpapieren, die zum Depotbestand des Kunden gehören, gelten die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte bzw. sonstigen rechtlichen Vereinbarungen der Depotbank des Kunden. Die CORESTATE Bank ist in die Verwahrung dieser Wertpapiere nicht eingebunden und übernimmt keinerlei Haftung für irgendwelche Handlungen oder Unterlassungen der Depotbank des Kunden im Rahmen der Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere.

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  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwahrrisiko Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen insbesondere im Ausland ist ein Verlustrisiko ver- bunden, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen des Verwahrers bzw. höherer Gewalt resultie- ren kann.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Verwahrstelle Die Verwaltungsgesellschaft hat für das Fondsvermögen eine Bank oder Wertpapierfirma nach Bankengesetz mit Sitz oder Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein als Verwahrstelle bestellt. Die Funktion der Verwahrstelle richtet sich nach dem UCITSG, dem Verwahrstellenvertrag und diesem Treuhandvertrag.

  • Vermögensverwaltungsvertrag Erteilt der Anleger der Bank im Rahmen von MeinInvest einen Auftrag zur

  • Haftung und Verjährung Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  • Verwaltungsrat Präsident Xx. Xxxxxx Xxxxxx Mitglieder Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Verpackung und Versand Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Xxxx der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.