Common use of Keine Leistungspflicht besteht bei Inanspruchnahme gewerblich betriebener privater Diagnostikin- stitute und -kliniken Clause in Contracts

Keine Leistungspflicht besteht bei Inanspruchnahme gewerblich betriebener privater Diagnostikin- stitute und -kliniken. 5. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder wird für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnet, so kann der Versicherer sei- ne Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

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Samples: www.gothaer.de, www.ihre-zahnzusatzversicherung.de, www.versicherung-online.net

Keine Leistungspflicht besteht bei Inanspruchnahme gewerblich betriebener privater Diagnostikin- stitute und -kliniken. 52. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder wird für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnetMaß, so kann der Versicherer sei- ne seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

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Samples: www.concret.de, www.ihre-krankenzusatzversicherung.de

Keine Leistungspflicht besteht bei Inanspruchnahme gewerblich betriebener privater Diagnostikin- stitute und -kliniken. 5. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß oder wird für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme eine unangemessen hohe Vergütung berechnet, so kann der Versicherer sei- ne seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

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