Kilometerstand Musterklauseln

Kilometerstand. Schäden – Beanstandungen
Kilometerstand. Zum Mietende prüfen der Fahrzeuginhaber und der Mieter den Kilometerstand. Für Connect-Anmietungen erfolgt die Prüfung des Kilometerstands automatisch über das Connect-Gerät. Sollte die Anzahl der gefahrenen Kilometer/Meilen den Gesamtkilometereinschluss (d. h. die Summe aus dem Standard-Kilometereinschluss und dem Kilometerpaket) überschreiten, zahlt der Mieter zusätzliche Kilometerleistungsgebühren gemäß eines von Getaround bestimmten Preises pro extra Kilometer/Meile. Ein Teil der Kilometerleistungsgebühr wird an den Fahrzeuginhaber übertragen. Die Entschädigung pro extra Kilometer (Meile in Großbritannien) hängt von der Fahrzeugkategorie und dem Alter des Fahrzeugs ab. Sie wird wie folgt festgelegt: - Summe der dem Mieter berechneten Kilometerleistungsgebühr: a) Alle Fahrzeuge außer Camper, Vans und Transporter Frankreich Österreich Deutschland Belgien Spanien Großbritannien Norwegen „Eco“- Kategorie €0.32 €0.32 €0.32 €0.32 €0.26 £0.38 4.50 kr „Comfort“- Kategorie €0.38 €0.38 €0.38 €0.38 €0.30 £0.42 5.25 kr „Premium“- Kategorie €0.50 €0.50 €0.50 €0.50 €0.40 £0.64 6.75 kr b) Camper, Vans, Transporter für alle Länder außer Großbritannien, wo diese Fahrzeuge nicht akzeptiert werde Frankreich Österreich Deutschland Belgien Spanien Norwegen „Eco“- Kategorie €0.44 €0.44 €0.44 €0.44 €0.36 6.20kr „Comfort“- Kategorie €0.48 €0.48 €0.48 €0.48 €0.40 6.70kr „Premium“- Kategorie €0.54 €0.54 €0.54 €0.54 €0.44 7.30kr - Anteil der an den Fahrzeuginhaber übertragenen Kilometerleistungsgebühr: a) Alle Fahrzeuge außer Camper, Vans und Transporter Frankreich Österreich Deutschland Belgien Spanien Großbritannien Norwegen „Eco“- Kategorie €0.13 €0.13 €0.13 €0.13 €0.11 £0.16 2.55 kr „Comfort“- Kategorie €0.16 €0.16 €0.16 €0.16 €0.13 £0.17 2.98 kr „Premium“- Kategorie €0.21 €0.21 €0.21 €0.21 €0.17 £0.27 3.75 kr b) Camper, Vans, Transporter für alle Länder außer Großbritannien, wo diese Fahrzeuge nicht akzeptiert werde Frankreich Österreich Deutschland Belgien Spanien Norwegen „Eco“- Kategorie €0.19 €0.19 €0.19 €0.19 €0.16 3.40 kr „Comfort“- Kategorie €0.21 €0.21 €0.21 €0.21 €0.17 3.84 kr „Premium“- Kategorie €0.23 €0.23 €0.23 €0.23 €0.19 4.17 kr Wenn die Kilometerprüfung vom Fahrzeuginhaber und dem Mieter durchgeführt wurde, hat der Fahrzeuginhaber 48 Stunden nach Beendigung der Anmietung Zeit, Getaround um diese Entschädigung zu bitten. Bei Connect-Anmietungen gilt die Entschädigung automatisch.

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  • RLM / Zählerstandsgangmessung Zur Ermittlung der Leistungswerte bzw. Energiemengen je ¼-h-Messperiode bei Messlokationen mit viertelstündiger registrierender Leistungsmessung oder Zählerstandsgangmessung verwendet der Netzbetreiber die ausgelesenen und aufbereiteten Zeitreihen. 1. 1Der Messstellenbetrieb nach § 1 Absatz 1 dieses Vertrages ist Aufgabe des Netzbetreibers, solange und soweit nicht ein Dritter nach § 5 MsbG den Messstellenbetrieb durchführt. 2Der Netzbetreiber ist – soweit er Messstellenbetreiber nach Satz 1 ist – mit Blick auf die Durchführung des Messstellenbetriebs Messgeräteverwender im Sinne des Eichrechts und verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen. 3Er bestätigt hiermit insoweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG). 2. 1Es ist Aufgabe des Netzbetreibers, jeder Marktlokation und Messlokation in seinem Netz eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuordnen und diese zu verwalten. 2Die einmal zugeordneten Identifikationsnummern sind unveränderlich. 3Soweit der Netzbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt oder eine Festlegung der Bundesnetzagentur dies für darüber hinausgehende Fälle bestimmt, hat er auch die abrechnungsrelevanten Messwerte zu verarbeiten, aufzubereiten und an die berechtigten Stellen weiterzuleiten. 3. Die Messwerte bilden die Grundlage für die Bilanzierung sowie für die Abrechnung der Netznutzung. 4. 1Ersatzwerte werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebildet. 2Sie sind als solche zu kennzeichnen.

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgen- den Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie be- treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäfts- sitz zuständig ist.

  • Welche Rechte haben Sie? Sie haben das Recht über die bei uns gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten sowie unrichtige Daten berichtigen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem das Recht auf Löschung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand 28 1. Der Immobilienfonds untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG), der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 (KKV) sowie der Verordnung der FINMA über die kol- lektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014 (KKV-FINMA). Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung. 2. Für die Auslegung des Fondsvertrages ist dessen deutsche Fassung massgebend. 3. Dieser Fondsvertrag tritt am 19.10.2022 in Kraft und ersetzt den Fondsvertrag vom 01.12.2021. 4. Bei der Genehmigung des Fondsvertrags prüft die FINMA ausschliesslich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 Bst. a-g KKV und stellt deren Gesetzeskonformität fest.