Kind/ Familie der Eltern Musterklauseln

Kind/ Familie der Eltern. 2 Kinder/ Familie nach Anzahl 3 Kinder/ Familie x. Xxxxxx 4 und mehr Unter 3 6,50 € 1,35 € 1,00 € 0,50 € 0,40 € Über 3 5,50 € 1,15 € 0,85 € 0,40 € 0,35 € Bei Qualifizierung der Tagespflegeperson bis 70 Unterrichtseinheiten (UE) erhält die TPP eine geringere laufende Geldleistung. Stellen Eltern einen Antrag auf Förderung, erhalten Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid über die Förderleistung und den Kostenbeitrag der Eltern (monatliche Pauschale). Für die vom Jugendamt anerkannten Betreuungsstunden sind keine privaten Zuzahlungen der Eltern an die Tagespflegeperson möglich. Darüber hinaus können Betreuungsstunden, die nicht durch die Stadt Stuttgart gefördert werden, privat abgegolten werden. Möglich und üblich ist ein Beitrag zur Verpflegung (Essensgeld), das die Eltern direkt an die Tagespflegeperson bezahlen, zumeist als Pauschale. Das Essensgeld darf nicht mehr als 3,25€ pro Betreuungstag betragen. Es erfolgt eine Abrechnung der Pauschale bei Ausfallzeiten (aber nicht bei kurzfristigen Absagen). Die Eingewöhnungszeit für Kinder unter 3 Jahren wird pauschal mit 90 Stunden gefördert, Eltern bezahlen den Elternanteil für nur 30 Stunden. Tagesmutter und Eltern entscheiden gemeinsam, ob die Eingewöhnung auf 2 oder 3 Wochen festgelegt wird. Danach beginnt die Bezahlung nach regulärer Betreuungszeit (siehe Bewilligungsbescheid), auch wenn die Eingewöhnung noch nicht komplett abgeschlossen ist. Tageskindern ab einem Jahr, die in Kindertagespflege ergänzend zur Kita oder Schule betreut werden, werden in der Eingewöhnung mit 30 Stunden gefördert. Damit die ergänzende Betreuung als Kindertagespflege gefördert werden kann, ist eine Mindestbetreuungszeit von 5 Stunden pro Woche erforderlich. Die laufende Geldleistung kann für Kinder ab 1 Jahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Der notwendige Betreuungsumfang wird dabei von den Eltern und der Tagesmutter vereinbart. Wenn der Betreuungsumfang weniger als 10 Stunden oder mehr als 50 Stunden beträgt, wird eine Bedarfsprüfung erforderlich. Ebenso wird diese erforderlich, wenn das zu betreuende Kind jünger als ein Jahr ist bzw. ab dem 3. Geburtstag. Hat das Kind nachweislich keinen Platz zum 3. Geburtstag in einer Kindertageseinrichtung (städtisch oder nichtstädtisch) oder eine Absage erhalten, wird die Kindertagespflege weiter mit einem Stundensatz von 6,50€ gefördert. (Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Weiterbewilligung rechtzeitig zu stellen) Ab dem 01.08.2019 erfolgt ab einer Betre...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.