Kinderbetreuungszuschuss. Für die Betreuung von Kindern, die nicht älter als 12 Jahre sind, kann auf Antrag ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Leistungen nach dem Erziehungsgeldge- setz werden dabei jedoch angerechnet. Wird ein Teilstipendium in Anspruch genommen, so wird der Kinderbetreuungszuschlag entsprechend gekürzt, es sei denn, eines der zu betreuenden Kinder ist noch nicht drei Jahre alt und wird allein von der Bewilligungs- empfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger erzogen. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt monatlich ▪ bei einem Kind 154,- EUR, ▪ bei zwei Kindern 205,- EUR, ▪ bei drei und mehr Kindern 256,- EUR. Der Zuschuss wird erst dann ausgezahlt, wenn der DFG entsprechende Nachweise im Original vorgelegt werden. Für die Anerkennung gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen § 9 c EStG.
Appears in 4 contracts
Samples: Fördervertrag, Fördervertrag, Fördervertrag
Kinderbetreuungszuschuss. Für die Betreuung von Kindern, die nicht älter als 12 Jahre sind, kann auf Antrag ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Leistungen nach dem Erziehungsgeldge- setz werden dabei jedoch angerechnet. Wird ein Teilstipendium in Anspruch genommen, so wird der Kinderbetreuungszuschlag entsprechend gekürzt, es sei denn, eines der zu betreuenden Kinder ist noch nicht drei Jahre alt und wird allein von der Bewilligungs- empfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger erzogen. Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt monatlich ▪ bei einem Kind 154,- EUR, ▪ bei zwei Kindern 205,- EUR, ▪ bei drei und mehr Kindern 256,- EUR. Der Zuschuss wird erst dann ausgezahlt, wenn der DFG entsprechende Nachweise im Original vorgelegt werden. Für die Anerkennung gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen § 9 c EStG.Bestimmungen.
Appears in 1 contract
Samples: Fördervertrag
Kinderbetreuungszuschuss. Für die Betreuung von Kindern, die nicht älter als 12 Jahre sind, kann auf Antrag ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Leistungen nach dem Erziehungsgeldge- setz werden dabei jedoch angerechnet. Wird ein Teilstipendium in Anspruch genommengenom- men, so wird der Kinderbetreuungszuschlag entsprechend gekürzt, es sei denn, eines der zu betreuenden Kinder ist noch nicht drei Jahre alt und wird allein von der Bewilligungs- empfängerin Bewil- ligungsempfängerin bzw. dem Bewilligungsempfänger erzogen. Der Kinderbetreuungszuschlag Kinderbetreu- ungszuschlag beträgt monatlich ▪ bei einem Kind 154,- EUR, ▪ bei zwei Kindern 205,- EUR, ▪ bei drei und mehr Kindern 256,- EUR. Der Zuschuss wird erst dann ausgezahlt, wenn der DFG entsprechende Nachweise im Original vorgelegt werden. Für die Anerkennung gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen § 9 c EStG.Bestimmungen.
Appears in 1 contract
Samples: Förderverträge