Klima Musterklauseln

Klima. 8.1 Leistungen: Sie haben die Möglichkeit aus der Entfernung den Status der Heizung und/oder Klimaanlage zu prüfen, diese zu aktivieren oder zu deaktivieren. Sobald die Heizung und/oder Klimaanlage erfolgreich aktiviert oder deaktiviert wurde erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht oder eine Push- Benachrichtigung. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit aus der Entfernung den Klima-Timer für eine ferngesteuerte Beheizung und/oder Klimatisierung einzustellen. Sobald die Einstellung erfolgt ist, erhalten sie eine Bestätigungsnachricht oder eine Push-Benachrichtigung auf Ihrem Mobilgerät, sobald ein aktivierter Klima-Timer abgelaufen ist.
Klima. Ohne Atmosphäre würde die auf die Erde einfallende Sonnenstrahlung ungehindert zur Erdoberfläche gelangen. Etwa 12 % der einfallenden Strahlung würde zurück in den Kosmos reflektiert werden, wäh- rend die verbleibenden 88 % von der Erdoberfläche absorbiert und durch quantenmechanische Pro- zesse in Wärmeenergie umgewandelt werden. Diese absorbierte Energie würde anschließend von der Erdoberfläche als Strahlung im infraroten Bereich wieder emittiert. Bei der momentanen Strahlungsin- tensität der Sonne kann davon ausgegangen werden, dass sich auf der Erdoberfläche mit minus 18°C eine relativ niedrige Durchschnittstemperatur einstellt. Mit Atmosphäre nimmt die Reflexionsfähigkeit erheblich zu, so dass nur noch 70 % der einfallenden Strahlung die Erdoberfläche erreichen oder von der Atmosphäre absorbiert werden. Von entscheiden- der Bedeutung ist jedoch, dass die Atmosphäre für die von der Oberfläche emittierte infrarote Strah- lung weitgehend undurchlässig ist. Nur etwa 10 % dieser Strahlung entweicht direkt in das Weltall, der Rest wird von der Atmosphäre zunächst absorbiert und führt zusammen mit der Energie der direkt von der Atmosphäre absorbierten Sonnenstrahlung, sowie den Beiträgen anderer atmosphärischer Ener- gietransportprozesse, wie Konvektion und Phasenumwandlungen des atmosphärischen Wassers zur Erwärmung der Erdatmosphäre auf ca. 15°C. Die erwärmte Atmosphäre gibt dann ihrerseits die ak- kumulierte Energie als infrarote Strahlung ab, wobei etwa die Hälfte in den Kosmos emittiert wird, der Rest erneut von der Erdoberfläche absorbiert und anschließend wieder in die Atmosphäre emittiert wird. Insgesamt entsteht so ein stationärer Zustand, bei dem die gesamte von der Sonne einfallende Strahlungsenergie an der Erde gestreut und – bis auf einen geringen durch chemische und biologi- sche Prozesse gebundenen Anteil von weniger als 0,3% – hauptsächlich als infrarote Strahlung in den Kosmos zurückgegeben wird (vgl. Abbildung 2-2). Der für die Erwärmung der Erdatmosphäre entscheidende Faktor ist die Transmissionsfähigkeit ge- genüber der einfallenden Sonnenstrahlung und der entweichenden infraroten Erdstrahlung. Die Transmissionsfähigkeit wird durch verschiedene Umwelteinflüsse kontrolliert. Die aus geologischen, glaziologischen und paläontologischen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zeigen, dass das Klima auf der Erde in der Vergangenheit erheblichen Schwankungen unterworfen war, deren Ursache in Veränderungen der Atmosphäre durch extraterrestrische ...
Klima. Großklimatisch befindet sich das Projektgebiet im Übergangsbereich zwischen subozeanischem und sub- kontinentalem Klima. Die subkontinentale Tönung fin- det ihren Ausdruck in einem sommerlichen Nieder- schlagsmaximum, in vergleichsweise hohen Jahres- schwankungen der Lufttemperatur (17,5–18°C), in den geringeren mittleren Jahresniederschlägen bei ver- gleichbaren Höhenlagen, in der Zunahme lokaler Leegebiete und in den phänologischen Terminen (MANNSFELD & RICHTER 1995). Nicht zuletzt wird dies widergespiegelt durch ein verstärktes Auftreten subkontinental verbreiteter Pflanzenarten (z. B. Pe- rücken-Flockenblume, Sibirische Schwertlilie). Die Aus- dehnung über mehrere Höhenstufen bedingt eine höhenzonale Abstufung der Klimaparameter. Mit zu- nehmender Höhenstufe steigen die mittleren Jahres- niederschlagsmengen von ca. 700 mm in der hochkol- linen bis auf ca. 1 000 mm in der hochmontanen Stu- fe und sinken die Jahresdurchschnittstemperaturen von ca. 10°C bis auf 4,8°C (Tab. 3.1.-1). Weiterhin bewirkt das Relief, u. a. durch unterschiedliche Expositionen und Inklinationen der Flusstalhänge, die Ausprägung geländeklimatischer Besonderheiten, die das Wald- wachstum entscheidend beeinflussen. So wechseln im häufig gewundenen, tief eingeschnittenen Müglitztal windgeschützte, südexponierte thermophile Trocken- standorte mit luft- und bodenfeuchten, kühlen Nord- hängen (BEER & WEBER 2007). Als Besonderheit ist zu vermerken, dass bei ent- sprechenden Wetterverhältnissen häufig Nebel- und Smogschwaden aus dem böhmischen Becken „über- laufen“, was bis in die 1990er Jahre zu umfangreichen Rauchschäden an den Waldbäumen und teils dramati- schen Immissionsbelastungen der Waldökosysteme führte (LAF 1999). Im Projektgebiet nehmen die Forstlichen Klimastufen Um (Untere Berglagen und Hügelland mit mäßig tro- ckenem Klima, 13,8 % des Projektgebietes), Uf (Untere Berglagen und Hügelland mit feuchtem Klima, 35,4 %) und Mf (Mittlere Berglagen mit feuchtem Kli- ma, 43,4 %) die größten Flächenanteile ein und spie- geln die Höhenstufung hochkollin, submontan und montan wider. Nur am Südwestrand in hochmontanen Lagen werden oberhalb 700 m ü. NN die Klimastufe Hf (Höhere Berglagen mit feuchtem Klima, 6,9 %) und sehr kleinflächig oberhalb 830 m ü. NN bei Zinnwald Kf (Kammlagen mit feuchtem Klima, 0,3 %) erreicht. Unter den in der Forstlichen Klimagliederung unter- schiedenen Makroklimaformen treten die Glashütter (Klimastufe Uf) und die Lauensteiner Makroklimaform (Klimastufe Mf) he...
Klima. Böhlen liegt im Bereich des subkontinentalen Binnentieflandklimas des Leipziger Landes mit langjährigem Temperaturmittel zwischen 8,6 - 9,5 °C. Das durchschnittliche Jahresmittel der Niederschlagsmengen liegt bei ca. 570 mm. Insgesamt dominieren Winde aus westlichen Richtungen, wobei im Xxxxxxxxxxxxxx südwestliche Winde vorherrschen. Durch die sehr intensive Prüfung der zu erwartenden klimatischen Entwicklung im LE-Plan können diesbezüglich ebenfalls wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Demnach (Karte 0.0.1 - Projektion Lufttemperatur und Klimatische Wasserbilanz) ist mit einem Anstieg des durchschnittlichen Jahresmittel der Lufttemperatur auf 13°C im Bereich des Stadtgebietes Böhlen bis 2100 zu rechnen. Im gleichen Zeitraum ist eine veränderte Wasserbilanz der Jahressumme im Vergleich zu 1961 bis 1990 mit einem Überschuss von 0 – 200 mm auf ein Defizit von 100-200mm anzunehmen. Dies resultiere vor allem aus wesentlich sinkenden Sommerniederschlägen.
Klima. Aufgrund der geringen baulichen Dichte und des hohen Durchgrünungsgrades für die geplanten Allgemeinen Wohngebiete (WA) und das Mischgebiet (MI) wird kei- ne Verschlechterung der stadtklimatischen Funktionsbereiche angenommen (Großräumige Betrachtung). Bezogen auf das lokale Klima (Kaltluftbildung, Luftleitbahn) ist davon auszugehen, dass die im räumlichen Zusammenhang liegenden öffentlichen Grünflächen wei- terhin zur Kaltluftbildung und zum klimatischen Ausgleich bezogen auf das Plan- gebiet beitragen. Dennoch werden die zusammenhängenden Flächen mit Bedeu- tung für die Kaltluftentstehung reduziert, so dass diesbezüglich ein naturschutzre- levanter Eingriff zu erwarten ist. So werden mit der vorgesehenen Planung zwar die Flächenzuordnungen verän- dert, aber durch die geplanten Grünflächen und durch umfangreiche Neupflan- zungen von Bäumen innerhalb der Grünflächen, der Verkehrsflächen, der Bauge- biete sowie in den Flächen für Wald, ist kein Eingriff auf das Schutzgut Klima im Geltungsbereich zu erwarten. Festlegungen zu den Baumpflanzungen erfolgen im Rahmen des städtebaulichen Rahmenvertrages vom 23. Januar 2004zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Umwelt und Gesundheit, Fachbereich Landschaftsplanung und dem Eigentümer der Grundstücke.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.