Reklamationen Musterklauseln

Reklamationen. Der Xxxx ist verpflichtet den Vermieter über Mängel des Mietobjektes/Mobilheimes unverzüglich (binnen 24 Std. nach Anreise) zu unterrichten. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig.
Reklamationen. Reklamationen (Artikel 43 CIM) sind zu begründen. Es sind ihnen alle Belege beizugeben, die nötig sind, um den Anspruch zu beweisen, insbesondere was den Wert des Gutes betrifft.
Reklamationen. Trotz aller Bemühungen von Landal GreenParks kann es vorkommen, dass Sie eine gerechtfertigte Beschwerde in Bezug auf Ihren Aufenthalt haben. Diese Reklamation müssen Sie an erster Stelle direkt und vor Ort der Parkleitung melden. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie bis spätestens einen Monat nach Verlassen des Parks die Möglichkeit, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen bei: Landal GreenParks, Abteilung Gästeservice, Xxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx; xxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx. Sollte dies auch nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde bei der Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission einzureichen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung deliktischer Ansprüche. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren.
Reklamationen. Beschwerden, Reklamationen und sonstige Gewährleistungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.
Reklamationen. 1. Meldungen in Bezug auf sichtbare Mängel, worunter die Anzahl, das Maß oder das Gewicht, haben sofort nach der Feststellung beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach der Anlieferung beim Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen.
Reklamationen. Wir sind bestrebt, Ihnen ein Höchstmass an Service zu bieten. Im Falle einer Unzufriedenheit müssen Sie Ihre Beschwerde jedoch zunächst per Post an die folgende Adresse senden: Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG Claims Department Avenue Xxxxxxxxx 00 XXX 0000 0000 Xxxx, Xxxxxxx oder xxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx
Reklamationen. Trotz sorgfältigster Planung und Durchführung kann es einmal zu Pannen kommen. Bitte reklamieren Sie sofort an Ort und Stelle. Ist eine Behebung unterwegs nicht möglich, bitten wir Sie, eine schriftliche Bestätigung unserer Reiseleitung einzuholen und uns Ihre Ansprü- che unmittelbar nach Ihrer Rückkehr mitzuteilen. Wir geben uns Mühe, dies ehestmöglich zu beantworten und partnerschaftlich zu entscheiden. Gesetzliche Grundlagen und Datenschutz Alle rechtlichen Grundlagen für Reiseverträge wie x.X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (PRG) und Pauschalreisever- ordnung (PRV) sind in unseren Geschäftsbedingungen berücksichtigt. Wir erfüllen höchste Ansprüche an den Datenschutz und die Vorgaben der DSGVO. Unsere Mitarbeiter wurden hierzu detailliert unterwiesen und wir haben die Organisation unserer Unternehmen da- nach ausgerichtet. Beachten Sie bitte die Datenschutz- erklärung, die auch auf allen unseren Webseiten abruf- bar ist, sowie die Informationen zur Datenerhebung. Die RT/Raiffeisen Touristik Group Die Unternehmen GEO Reisen & Erlebnis GmbH, GEO Reisen & Freizeit GmbH sowie Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. mit den Produktmarken „Austrian Cruise Center“ und „Best4Travel“ sind Unternehmen der Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH und Teil der RT/Raiffeisen Touristik Group. Die 100% ver- bundenen Unternehmen agieren europaweit und ver- fügen über ein großes Partnernetzwerk, wirtschaftliche Stabilität und ein großes Vertriebs- und Produktions- netzwerk. Sie sind also in besten Händen! Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!
Reklamationen. Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
Reklamationen. 19.1. Trotz der Sorgfalt und der Bemühungen des Eigentümers können Sie der Meinung sein, dass Sie eine berechtigte Beschwerde in Bezug auf Ihren Aufenthalt haben. Diese Beschwerde müssen Sie direkt vor Ort in dem Park, in dem Sie sich aufhalten, der Parkleitung melden.
Reklamationen. Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf Ihre Richtigkeit im Hinblick auf Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl und Preis zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 9 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme der Tickets.