Reklamationen Musterklauseln

Reklamationen. 1. Eine Reklamation ist jede Äußerung der Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung bzw. dem Verlauf der geleisteten Dienstleistung und kann mit einem Anspruch auf Verbesserung der Dienstleistung bzw. Rückerstattung aller oder eines Teils der erhaltenen Gebühren einhergehen. Aufforderungen ohne den gegen den Betreiber gerichteten Anspruch gelten nicht als Reklamation. 2. Im Reklamationsschreiben sind zumindest folgende Daten zur Kundenidentifizierung anzugeben: Vorname, Nachname, Mobiltelefonnummer. Ohne diese Daten werden die Reklamationen vom Betreiber nicht bearbeitet. 3. Alle Reklamationen bezüglich der vertraglichen Dienstleistungen sind vorzubringen: a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3, b. per Kontaktformular auf der Webseite, c. telefonisch, d. per Einschreibebrief an die unter I.3 genannte Anschrift des Betreibers, e. persönlich am Sitz des Betreibers. 4. Falls die in der Reklamation angegebenen Daten oder sonstige Informationen zu ergänzen sind, ersucht der Betreiber vor der Prüfung der Reklamation, die angezeigte Ergänzung durch den die Beschwerde einlegenden Kunde nachzureichen. 5. Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Vorfall einzureichen. 6. Das Vorbringen einer Reklamation befreit den Kunden nicht von der Pflicht, den Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber fristgerecht nachzukommen. 7. Der Betreiber prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang und in besonders komplexen Fällen innerhalb von 30 Tagen. Falls die Reklamation einer Ergänzung bedarf, beginnt die Frist für die Reklamationsprüfung mit dem Tag der Vorlage aller notwendigen Unterlagen oder weiteren Erklärungen/Informationen. Sollte es für den Betreiber nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, unterrichtet er den Kunden über die Verzögerung und deren Grund (Umstände, die festgestellt werden müssen) und teilt die voraussichtliche Frist der Reklamationsprüfung mit. 8. Die Reklamationsentscheidung wird dem Kunden je nach seiner Xxxx per E-Mail oder Post zugeschickt. Der Betreiber kann diese Entscheidung an eine andere vom Kunden gewünschte Adresse/E-Mail-Adresse senden. 9. Der Kunde hat das Recht, gegen die Entscheidung des Betreibers eine Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim KDZ bearbeitet. Die Beschwerde ist durch eine der nachstehend beschriebenen Möglichkeiten einzureichen: a. per E-Mail an die Adresse des Betreibers wie unter I.3, b. per Kontaktformular auf der Webseite, c. per Einschre...
Reklamationen. 10.1 Wie auch immer genannte Reklamationen jeglicher Art schieben die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht auf. Reklamationen werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn diese per Einschreiben innerhalb von vierzehn Tagen nach der Lieferung der Sachen bei ihm geltend gemacht werden. Nach Ablauf der oben genannten Frist gilt die Lieferung als von der Gegenpartei unwiderruflich und bedingungslos angenommen. Eventuelle Rechtsforderungen sind unter Androhung deren Nichtigkeit innerhalb von einem Jahr nach der fristgerechten Reklamation anhängig zu machen. Der Nachweis der fristgerechten Reklamation ist Sache der Gegenpartei. Die Gegenpartei kann die Richtigkeit ihrer Reklamation nur anhand der Sachen beweisen, wobei ihr außerdem die Beweispflicht obliegt, dass diese Sachen die gleichen sind wie jene, die vom Lieferanten geliefert wurden und dass sich die Sachen in dem gleichen Zustand befinden wie beim Verlassen des Lagers des Lieferanten. 10.2 Abweichungen in Bezug auf Qualität, Maße, Farben, Oberflächenbehandlung und dergleichen, die technisch nicht zu verhindern oder laut Handelsbrauch allgemein zulässig sind, stellen keinen Reklamationsgrund dar. Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn ihm Gelegenheit gegeben wurde, die Sachen im Originalzustand in der Originalverpackung zu kontrollieren. Vom Lieferanten werden nur Sachen angenommen, die in seinem Auftrag zurückgeschickt wurden und für die der Reklamationsgrund von ihm gebilligt wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei. Bei einer von der Gegenpartei nachgewiesenen und vom Lieferanten für begründet erachteten Reklamation kann der Lieferant nach eigenem Ermessen die Teile oder die Artikel, auf die sich die Reklamation bezieht, ersetzen oder der Gegenpartei gutschreiben, dies unter Ausschluss jeglicher anderer Rechte der Gegenpartei auf Schadenersatz. In Bezug auf Reklamationen wird jede Teillieferung als Einzellieferung betrachtet.
Reklamationen. 1. Der GP ist verpflichtet, die Übereinstimmung, die Menge und die Qualität der gelieferten Ware vor ihrer Abholung zu überprüfen. Die Übereinstimmung, die Menge und die Qualität der Ware wird gemäß ihrem tatsächlichen Zustand zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lieferscheins beurteilt. 2. Stellt der GP bei der Warenabholung einen Mangel, eine Beschädigung fest bzw. stellt sich heraus, dass die Menge der Ware nicht mit der Menge in den Beförderungspapieren und dem Lieferschein übereinstimmt, ist er zu Folgendem verpflichtet: a. die fehlende Übereinstimmung durch einen entsprechenden Vermerk im Lieferschein festzustellen, b. eine Reklamation der gelieferten Erzeugnisse unverzüglich an die E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxxxxx.xx unter Androhung des Verlustes seiner eventuellen Rechte gegenüber AWILUX vorzubringen; c. ist die Beurteilung der Übereinstimmung und der Qualität bei der Lieferung/der Abholung der Ware nicht möglich, hat der GP die Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung zu melden, in dem er sie beispielsweise in Form von Fotos nachweist. Die Meldung hat vor der Montage und nicht später als innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung (der Unterzeichnung des Lieferscheins) zu erfolgen. 3. Die Voraussetzung für die Annahme einer Reklamation während der Garantiedauer ist es, dass der GP die Mängel spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen meldet, nachdem er von den Mängel Kenntnis erlangte. Eine Reklamation hat der GP im Namen des Kunden, ausschließlich auf dem Reklamationsformular, der auf der Webseite von AWILUX im Menü für Geschäftspartner zu finden ist, vorzubringen. 4. Die bevorzugte Form der Prüfung von Kundenreklamationen ist die Prüfung auf Basis der Garantie von AWILUX, trotzdem wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Kunde seine Reklamationsansprüche auf Grundlage der Mängelgewährleistung / der Gewährleistung wegen fehlender Übereinstimmung der Ware mit dem Vertrag meldet. 5. Sollte der Kunde Garantieansprüche, Mängelgewährleistungsansprüche bzw. Ansprüche aus der Gewährleistung wegen fehlender Übereinstimmung der Ware mit dem Vertrag melden, vereinbaren die Parteien folgende Vorgehensweise: a. Reklamationen bzw. vom Kunden gemeldete Mängel sind zuerst dem GP zu melden. b. erhält der GP eine Kundenreklamationen während der Garantiedauer, kontaktiert der GP den Kunden, um erforderliche Informationen einzuholen, führt eine Vorortsbesichtigung durch, prüft und dokumentiert den Sachverhalt (z. B. Fotos) sowie führt eine Vorbewertung der Begründe...
Reklamationen. Der Xxxx ist verpflichtet den Vermieter über Mängel des Mietobjektes/Mobilheimes unverzüglich (binnen 24 Std. nach Anreise) zu unterrichten. Sollte binnen der gesetzten Frist keine Rückmeldung erfolgen, gilt das Mietobjekt als mängelfrei. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere Ansprüche auf Mietminderung) sind dann nicht mehr zulässig.
Reklamationen. 1. Meldungen in Bezug auf sichtbare Mängel, worunter die Anzahl, das Maß oder das Gewicht, haben sofort nach der Feststellung beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach der Anlieferung beim Verkäufer eingegangen zu sein. Eine telefonische Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich bestätigt worden sein. Sichtbare Mängel sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren geltend zu machen. 2. Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, sofern die Mitteilung nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich zu bestätigen. 3. Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten: a. Eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels, und zwar untermauert mit Beweismaterial wie Fotos oder einem Sachverständigengutachten; b. Den Nachweis, dass die gerügten Produkte aus der Lieferung des Verkäufers stammen. 4. Der Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen, es sei denn, der Verkäufer hat in Schriftform angegeben, auf eine Untersuchung vor Ort zu verzichten. Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu halten. 5. Mängelrügen, die sich nur auf einen Teil der Lieferung beziehen, rechtfertigen keinesfalls die Ablehnung der restlichen Lieferung. 6. Nach Ablauf der Fristen im Sinne von Absatz 1 und 2 dieses Artikels gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom Käufer gebilligt. Dennach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert. 7. Sofern eine vom Käufer eingereichte Reklamation nicht berechtigt ist, hat der Käufer dem Verkäufer die im Zusammenhang mit der Untersuchung entstandenen Kosten zu erstatten.
Reklamationen. Reklamationen (Artikel 43 CIM) sind zu begründen. Es sind ihnen alle Belege beizugeben, die nötig sind, um den Anspruch zu beweisen, insbesondere was den Wert des Gutes betrifft.
Reklamationen. Trotz aller Bemühungen von Landal GreenParks kann es vorkommen, dass Sie eine gerechtfertigte Beschwerde in Bezug auf Ihren Aufenthalt haben. Diese Reklamation müssen Sie an erster Stelle direkt und vor Ort der Parkleitung melden. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie bis spätestens einen Monat nach Verlassen des Parks die Möglichkeit, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen bei: Landal GreenParks, Abteilung Gästeservice, Xxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxx; xxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx. Sollte dies auch nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde bei der Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission einzureichen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung deliktischer Ansprüche. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren.
Reklamationen. 12.1. Reklamationen auf gelieferte Waren sind innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Übernahme der Produkte und Lieferungen möglich und müssen ausschließlich in schriftlicher Form an Printera zugestellt werden. Reklamationen beziehen sich auf alle Aspekte der Qualität der gelieferten Produkte und Lieferungen, jedoch können nachträgliche vom Auftraggeber nach der Bestätigung der Genauigkeit der PDF-Datei mit der Druckvorstufe und der Genehmigung für den Druck gemäß den Punkten 4 und 5 angeforderte Änderungen nicht reklamiert werden. Damit Reklamationen angenommen werden können, ist es notwendig, die gelieferten Produkte und Leistungen an Printera zurückzusenden. Eine Rücksendung von Produkten ohne vorherige Ankündigung kann nicht angenommen werden. Nach Ablauf der Frist von 8 Tagen ab Übernahme der Produkte hat der Auftraggeber kein Anrecht mehr auf Erfüllung irgendwelcher Rechte auf Grund von materiellen und juristischen Mängeln. 12.2. Wenn Printera eine Reklamation des Auftraggebers erhält, wird sie ein Musterstück überprüfen und, falls die Reklamation gerechtfertigt ist, die Mängel ausbessern oder die Produkte entsprechend den realen Produktionsbedingungen umtauschen. Printera wird über die Ausbesserung der Mängel oder den Umtausch der Produke eine Bestätigung erstellen, die sie dem Auftraggeber einhändigen wird. 12.3. Printera verpflichtet sich auf Zahlung eines Schadensersatzes nur in dem Fall, dass der Schaden durch einen Fehler im Produktionsprozess entstanden ist, der zur Herstellung eines mangelhaften und nicht funktionellen Produkts geführt hat. Abweichungen, die in Drucknormen und Druckstandards gemäß Punkt 5 zulässig sind und die sich auf die Schnittpräzision, die Wiedergabetreue der Reproduktion im Vergleich zum Original, den Farbtonwert und die Qualität des Materials, auf das gedruckt wird, beziehen, nimmt der Auftraggeber mit der Annahme des Angebots an und sie können kein Grund für Reklamationen sein. 12.4. Printera übernimmt keine Verantwortung für Schäden über dem Wert der bestellten Produkte und Leistungen, der in der Angebotsannahme festgelegt wird und kann in keinem Fall die Verantwortung für Schadensersatz für nicht realisierten Gewinn übernehmen. 12.5. Printera übernimmt keine Verantwortung für jegliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gelieferten Produkte entstehen können. 12.6. Falls es keine Einigung zwischen dem Auftraggeber und Printera über die Berechtigung der Reklamation kommt, werden der Auftraggeber und Printera die...
Reklamationen. Beschwerden, Reklamationen und sonstige Gewährleistungsansprüche können Sie unter der im Impressum angegebenen Adresse vorbringen.
Reklamationen. Wir sind bestrebt, Ihnen ein Höchstmass an Service zu bieten. Im Falle einer Unzufriedenheit müssen Sie Ihre Beschwerde jedoch zunächst per Post an die folgende Adresse senden: Europ Assistance (Schweiz) Versicherungen AG Claims Department Avenue Xxxxxxxxx 00 XXX 0000 0000 Xxxx, Xxxxxxx oder xxxxxx@xxxxx-xxxxxxxxxx.xx