Sperranzeige Musterklauseln

Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizierung (z. B. girocard mit TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder • die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann eine solche Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kommunikationskanäle abgeben.
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer
Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde - den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Authentifizierungsinstruments oder - die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder eines seiner Persönlichen Sicherheitsmerkmale fest, muss der Kunde die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Kunde kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer ° den Verlust oder Diebstahl der PIN, ° die missbräuchliche Verwendung oder ° die sonstige nicht autorisierte Nutzung seiner PIN fest oder hat er den Verdacht, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
Sperranzeige. 8.1.1 Stellt der Kunde den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments, die miss- bräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung des Authentifizierungsinstru- ments oder seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale fest, musst er die Ikano Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Eine Sperranzeige kann jederzeit auch über eine geson- dert mitgeteilte Telefonnummer aufgegeben werden.
Sperranzeige. (1 )Stellt der Teilnehmer – den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizierung (z. B. girocard mit TAN-Generator, mobiles Endgerät, Signaturkarte) oder – die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit über die folgenden Kontaktdaten mitteilen: – Betrugsverdacht Hotline: 0531 212-859 527 – xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xx Weiterhin kann der Teilnehmer im Online-Dialog eine selbstständige Sperre vornehmen.
Sperranzeige. I. Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungs- instruments, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder seiner PIN fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über eine gesondert mitgeteilte Telefonnummer aufgeben.
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer – den Verlust oder den Diebstahl des Personalisierten Sicherheitsmerk- mals oder seiner Zugangsdaten (siehe Nummer 3) und – die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Teilnehmer die Sparkasse hierüber unverzüglich unterrich- ten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Sparkasse eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.
Sperranzeige. (1) Stellt der Kunde • den Verlust oder den Diebstahl eines Besitzelements zur Authentifizie- rung (z. B. mobiles Endgerät oder TAN-Generator) oder • die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Authentifizierungselements fest, muss der Kunde die ING hierüber unverzüglich unterrichten (Sperr- anzeige). Der Kunde kann eine solche Sperranzeige jederzeit über die hierfür angebotenen Kommunikationskanäle abgeben.
Sperranzeige. (1) Stellt der Teilnehmer - den Verlust oder den Diebstahl des Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder seiner Zugangsdaten (siehe Nummer 3) und - die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung seines Persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Teilnehmer die Bank hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperranzeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten abgeben.