Kommunaler Verbrauch Musterklauseln

Kommunaler Verbrauch. Die Position „Sonstige“ aus Abschnitt 6.2.4.2 enthält auch die kommunalen Verbräuche und wird im Weiteren für das Jahr 2010 näher betrachtet. Die Datenermittlung gestaltete sich äußerst schwierig, da es keine zentrale Erfassung für die kommunalen Verbrauchsdaten gibt. Begleitende Daten selbst sind nicht immer konsistent (hier z. B. die Flächenangaben betreffend). Kategorie Strom in MWh Strom in MWh Details Fläche in Tm² Verbrauch in kWh/ m² Stromkosten inT€ Straßenbeleuchtung u. LSA 4.800 4.519 Straßenbel. 763,2 281 LSA (Ampeln) 69,2 Schulen u. Kitas 1.986 1.924 Schule 158,4 12 440,3 61 Kita 3,2 19 13,6 Sport, Freizeit, Kultur 2.724 666 Sport 22,1 30 140,1 1.427 Freizeit 18,7 76 241,4 631 Kultur 17,3 36 128,0 Verwaltung 886 886 Verwaltung 49,6 18 181,4 Feuerwehr u. sonstige 357 334 Feuerwehrgeb. 9,2 36 52,2 24 Sonstige 1,5 16 5,8 Interessant ist die Reihenfolge: • 45 % des Stroms verbrauchen Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen • 25 % der Bereich Sport / Freizeit / Kultur • 19 % Schulen und Kitas • 8 % die Verwaltung • 3 % Sonstige Absoluter Verbrauchsschwerpunkt ist die Straßenbeleuchtung (dagegen sind die Lichtsignalanlagen vernachlässigbar). Zu den kommunalen Einrichtungen gehören: • Stadtverwaltung mit ca. 1.144 Beschäftigten an 11 Standorten in ca. 200 Gebäuden • 23 staatlich allgemeinbildende Schulen sowie 6 allgemeinbildende Schulen in freier Xxxxxx- schaft, 4 staatliche berufsbildende Schulen sowie 7 in freier Trägerschaft • 3 Stadien, 16 Sportplätze, 4 Xxxxxxxxxxx, 00 Xxxxxxxxxxxxxxxx und 7 Spezialsportanlagen • Hofwiesenbad Gera • Gera Kultur GmbH • Straßenbeleuchtung mit 11.103 Lichtpunkten • 81 Lichtsignalanlagen (LSA). (Stand 2015) Beim Wärmeverbrauch ergibt sich folgendes Bild: Kategorie Wärme in MWh Wärme in MWh Details Fläche in Tm² Verbrauch in kWh/ m² Heizkosten inT€ Schulen u. Kitas 18.801 18.247 Schule 162,1 113 1.710,7 554 Kita 8,7 64 45,1 Sport, Freizeit, Kultur 10.512 4.899 Sport 41,6 118 423,6 3.770 Freizeit 22,6 167 327,7 1.843 Kultur 21,3 87 159,4 Verwaltung 3.068 3.068 Verwaltung 45,9 67 314,6 Feuerwehr u. sonstige 2.154 1.448 Feuerwehrgeb. 13,6 106 120,8 706 Sonstige 3,5 204 55,2 Interessant ist auch hier die Reihenfolge: • 55 % der Wärme verbrauchen Schulen und Kitas • 30 % der Bereich Sport / Freizeit / Kultur • 9 % die Verwaltung bei einem Flächenanteil von 14,5 % • 6 % Sonstige. Der Verbrauch in kWh/m² ist nicht direkt mit Energieverbrauchskennwerten entsprechend EnEV ver- gleichbar, da die Flächenangaben nicht den Anfo...
Kommunaler Verbrauch. Nr. lfd. Nr. Maßnahme Beschreibung Handelnde verantwortlich Priorität Beginn mögl. Dauer, Zeit- rahmen kommunale Finanzen kv 0 Zentralisierung Verwaltung Durch die im HSK vorgesehene Bündelung der Verwal- tung durch Leerzug bestimmter Gebäude, ergeben sich massive Einsparungen Verwaltung Stadtverwaltung Ge- ra a 2015 l profitabel kv 1 Verhaltensorientierte und geringinvestive Einsparpo- tenziale erschließen, Im Bereich der Schulen ist ein geeignetes Programm: "Energie sparen macht Schule". Energiesparwettbewerb zwischen Schulen initiieren, Anreize schaffen Hausmeisterschulungen durchführen Verwaltung Stadtverwaltung Gera a ab 2016 k profitabel kv 2 Kommunales Energiema- nagement aufbauen Das kommunale Energiemanagement ist eine wesentli- che Grundlage Einsparpotenziale systematisch zu er- schließen. Verwaltung Klimaschutzmanager a ab 2016 k rentabel kv 3 Energieeffizienzkonzept für die Straßenbeleuchtung nachbessern/ überarbeiten lassen Die Bietergemeinschaft auffordern, das Energieeffi- zienzkonzept für die Straßenbeleuchtung mit wirksamen Maßnahmen nachzubessern und über die Verbrauchs- entwicklung und umgesetzte Maßnahmen zu berichten. Verwaltung Stadtverwaltung Gera, Klimaschutz- manager a 2016 k keine ext. Kosten kv 4 Contracting nutzen, nach Möglichkeit auch bei Um- rüstung Straßenbeleuch- tung Es sollte nach Contracting-Lösungen bzw. Angeboten für die Gebäudesanierung gesucht werden (aus Einspa- rungen im Wärmeverbrauch werden Investitionen finan- ziert). Dabei sind BHKW-Lösungen zu bevorzugen. Verwaltung Klimaschutzmanager b ab 2016 l rentabel kv 5 Kommunaler Stromver- brauch über Ökostrom ab- decken, Refinanzierung durch Einsparungen durch die anderen Maßnahmen Die Stadt Gera sollte dem Vorbild anderer Kommunen folgen und bei der Ausschreibung der Stromversorgung auf Strom aus zertifizierten Erneuerbaren Quellen set- zen (jedoch keine RECS-Zertifikate, weil kein physischer Ökostrom). Die Beschaffung „hochwertigen“ Ökostro- mes ist für die EGG jederzeit möglich. Sofern z.B. für den Strombedarf der kommunalen Immobilien darf bestehen sollte, kann hierzu jederzeit kurzfristig ein Angebot unterbreitet werden. Verwaltung Klimaschutzmanager b ab 2017 m gering kv 6 Automatische Ver- brauchserfassung einrich- ten Eine automatische Verbrauchserfassung (Zähler auf- schalten) hilft dem Energiemanagement in der Datener- fassung und Genauigkeit und unterstützt das Optimieren der Regelungen. Verwaltung Klimaschutzmanager b ab 2016 m gering

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  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Hemmung Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

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