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Kommunales Musterklauseln

Kommunales. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Staatsaufbaus und einer lebendigen Demokratie. Unsere Gemeinden, Städte und Landkreise sind der vornehmste Ort demokratischer Entscheidungen. Sie sind die wichtigsten Ansprechpartner für die Bürger und zugleich die Grundlage für bürgerschaftliches Engagement. Im Rahmen der bewährten Selbstverwaltung gestalten sie die unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Lebens und der Daseinsvorsorge. Ziel der Koalitionspartner ist es daher Wege zu finden, die Bürgerinnen und Bürger stärker einzubeziehen. Die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger sollen gestärkt werden. Die Koalitionspartner prüfen, wie bei Bürgerbegehren Chancengleichheit zwischen Antragstellern und Verwaltung hergestellt werden kann. Die Rechtsstellung der Fraktionen in den kommunalen Vertretungskörperschaften wird gesetzlich geregelt. Bürgerinnen und Bürger aus der EU werden Deutschen auch beim passiven Wahlrecht gleichgestellt. Das Recht der kommunalen Zusammenarbeit wird an die Erfordernisse der Praxis angepasst. Für Bürgermeister und Landräte wird im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit eine Vertretungsmöglichkeit durch Beigeordnete geschaffen. Die Koalitionspartner vereinbaren, die weitgehende Umwandlung bisheriger Weisungsaufgaben in weisungsfreie Pflichtaufgaben zu prüfen. Das staatliche Weisungsrecht soll auf das Notwendigste beschränkt werden. Die Koalitionspartner werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf den Standesämtern eingetragen werden können. Die Koalitionspartner werden sich bei der Bundesregierung und der Europäischen Union dafür einsetzen, dass die Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge gestärkt und die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden in diesem Bereich beibehalten werden. Die Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts soll entbürokratisiert und die rechtlichen Regelungen selbst nach einer Evaluierung gegebenenfalls novelliert werden. Die Einnahmebeschaffungsgrundsätze sollen mit dem Ziel modifiziert werden, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu ermöglichen. Auch eine rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann damit entfallen. Die kommunalen Spitzenverbände werden, sofern sie betroffen sind, auch bei untergesetzlichen Regelungen angehört. Die Anhörungsfrist soll in der Regel sechs Wochen betragen. Die Folgekosten sind abzuschätzen und fundiert darzulegen.
Kommunales. Thüringen ist durch seine Städte, Dörfer und vielgestaltigen ländlichen Regionen geprägt. Die Kommunen sind die ersten Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Belangen und entscheiden mit über die Lebensqualität vor Ort. Leistungsfähige Kommunen, mit denen die Menschen sich identifizieren, bleiben ein Ziel der CDU und der SPD: ▪ Beide Seiten stimmen darin überein, dass im Bereich der Straßenausbaubeiträge für die Zukunft eine gesetzliche Regelung gefunden werden muss, die bürgerfreundlich, juristisch einwandfrei und für das Land finanzierbar ist. Gemeinsam sollen die insoweit bestehenden Möglichkeiten bis Ende 2010 ausgelotet werden und in einen konkreten Lösungsvorschlag einmünden. Die Interessenverbände sollen hierzu frühzeitig eingebunden werden. ▪ CDU und SPD wollen das Ehrenamt des Bürgermeisters stärken. Die Landesregierung erarbeitet eine Bundesratsinitiative, die die Sozialversicherungsfreiheit der ehrenamtlichen Bürgermeister sichert. Die Stichwahl wird wieder eingeführt. ▪ Die Landesregierung lässt im Licht der demographischen Entwicklung, der allgemeinen Haushaltsentwicklung und vor dem Hintergrund der Degression des Solidarpaktes II durch unabhängige Gutachter prüfen, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen auf kommunaler Ebene und im Landeshaushalt führt. In Auswertung dieses Gutachtens wird die Landesregierung eine Entscheidung über weitergehende Maßnahmen treffen. Die Bereitschaft zum bürgerschaftlichen Engagement vor Ort muss dabei berücksichtigt werden.
Kommunales. Die Koalitionspartner bekennen sich zur vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Sachsens Kommunen. Die kommunale Selbstverwaltung wird weiter gestärkt. Ziel der Koalitionspartner ist es, den Städten, Gemeinden und Landkreisen auch in Zukunft eigenverantwortliche Entscheidungen über ihre Zukunft zu 2924 ermöglichen. Das den Kommunen nach Art. 84 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung 2925 garantierte Anhörungsrecht werden wir einhalten. 2926 2927 Wir werden die Sächsische Gemeindeordnung und die Sächsische Landkreisordnung 2928 überarbeiten, um die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken. Dabei gilt unser 2929 2930 2931 2932 2933 2934 2935 2936 2937 2938 2939 2940 2941 2942 2943 2944 2945 2946 2947 2948 2949 2950 2951 2952 2953 2954 2955 2956 Augenmerk insbesondere den Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte und den Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an den lokalen Entscheidungen. Durch eine Neufassung der Stadtbezirksverfassung geben wir den Kommunen mehr Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer lokalen Mitwirkungsrechte. Die Regelungen zur Finanzierung von Personal- und Sachkosten der Fraktionen werden präzisiert. Kurzfristig werden wir den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit geben, die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen auf einen beschließenden Ausschuss zu übertragen. Außerdem werden wir bei der Bestellung der Beigeordneten eine Einvernehmensregelung analog der Sächsischen Landkreisordnung einführen. Die Koalitionspartner stimmen darin überein, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht allein dem Markt und dem unbeschränktem Wettbewerb überlassen werden darf. Diese wirtschaftliche Betätigung gehört zum Kern der kommunalen Selbstverwaltung. Wir werden die betreffenden gesetzlichen Grundlagen mit dem Ziel größeren Gestaltungsspielraumes für die Kommunen weiterentwickeln. Insbesondere werden wir das kommunale Wirtschaftsrecht ändern, um die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler energiewirtschaftlicher Unternehmen wiederherzustellen. Den Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, bei fakultativen Aufsichtsräten Arbeitnehmervertreter zu beteiligen. Wir setzen uns für eine klare rechtliche Regelung ein, die den Steuerlichen Querverbund auch weiterhin ermöglicht. Gegenüber der EU und dem Bund werden wir uns für die Umsatzsteuerfreiheit kommunaler Unternehmen sowie für den Erhalt der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung u...

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung hat in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres stattzufinden.