Kommunalfinanzen Musterklauseln

Kommunalfinanzen. Mit dem Beginn des Solidarpaktes I im Jahr 1995 sind die neuen Länder voll gleichberechtigt in das bundesstaatliche Finanzsystem einbezogen worden. Dies gilt für den Umsatzsteuerausgleich und für den Länderfinanzausgleich einschließlich der Fehlbetrags- Bundesergänzungszuweisungen. Mit den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen erhalten die neuen Ländern erhebliche zusätzliche Mittel zur Finanzierung der teilungsbedingten Sonderlasten. Das „„Föderale Konsolidierungsprogramm““ soll den neuen Ländern einen Aufbau bei solider Finanzierung ermöglichen. Der kommunale Finanzausgleich (FAG) sorgt für eine verlässliche Grundlage der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Maßstab des kommunalen Finanzausgleichs ist eine faire Partnerschaft zwischen Land und Kommunen auf Basis des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes. Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz trägt der Entwicklung der Einnahmen und der zu erfüllenden Aufgaben sowohl des Landes und der Kommunen als auch zwischen den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften Rechnung. Dieses regelgebundene Finanzierungssystem zwischen dem Land und seinen Kommunen ist das tragende Ordnungsprinzip zwischen beiden Ebenen und hat sich bewährt. Der FAG-Beirat wird unter Hinzuziehung weiterer Experten beauftragt, im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2007/2008 unverzüglich Vorschläge für eine Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches zu unterbreiten. Die Koalitionspartner streben einen verstärkten Einsatz von Investitionspauschalen an. Die Förderquoten werden im Hinblick auf ihre Steuerungswirkungen überprüft. Für das Jahr 2005 wird einmalig zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen eine Investpauschale in Höhe von 50 Millionen Euro außerhalb des FAG bereitgestellt. Die Koalitionspartner setzen sich für eine Gemeindefinanzreform ein.
Kommunalfinanzen. Der kommunale Konsolidierungsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro dient der Unterstützung der Haushaltskonsolidierung der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte und wird im Doppelhaushalt 2012/2013 veranschlagt. Die nähere Ausgestaltung des Fonds wird im engen Dialog mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet. Die Mittel des Fonds können nur Körperschaften gewährt werden, die selbst messbare Anstrengungen zur Re- duzierung ihrer Fehlbeträge unternehmen.
Kommunalfinanzen. ▪ Vor der Revision des Kommunalen Finanzausgleiches wird die noch ausstehende Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes in der Sache abgewartet. Im Anschluss an diese Entscheidung wird der weitere Handlungsbedarf analysiert. Dabei gilt das besondere Augenmerk den zentralen Orten. Bei der Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs für die Jahre 2010/2011 wird in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden besonderer Wert auf Kommunikation und Transparenz des Verfahrens gelegt. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Aufgaben, Strukturen und Standards einer Aufgabenkritik zu unterziehen, um Einsparpotentiale zu erschließen. ▪ Die Koalitionspartner bekennen sich zum öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen und werden deshalb keine Schritte unterstützen bzw. selbst in die Wege leiten, die dieses Bekenntnis in irgendeiner Form in Frage stellen. ▪ Die Thüringer Aufbaubank ist das zentrale Förderinstitut des Landes. Es ist zu prüfen und auf Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen nachzuweisen, ob die Übertragung der Abwicklung weiterer Förderprogramme auf die Thüringer Aufbaubank sinnvoll ist. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Festlegungen dieser Koalitionsvereinbarung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel und auf Grundlage der Haushaltsberatungen umgesetzt werden. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, dass vom Haushaltsaufstellungsverfahren der Budgetierung für den Haushalt 2010 Abstand genommen wird, um im klassischen Haushaltsaufstellungsverfahren den Schwerpunkten der Koalitionsvereinbarung Rechnung zu tragen. Über das zukünftige Haushaltsaufstellungsverfahren wird im Kabinett entschieden. ▪ Die Koalitionsparteien werden sich dafür einsetzen, dass bei der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Länder das Konnexitätsprinzip strikte Anwendung findet. ▪ CDU und SPD verständigen sich auf die Erstellung eines einjährigen Haushaltes für das Jahr 2010. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass sie zum Verfahren von Doppelhaushalten zurückkehren wollen, wenn die finanzpolitischen Voraussetzungen dies wieder erlauben. ▪ Alle Einnahmen stehen dem Gesamthaushalt zur Verfügung und nicht einzelnen Politikbereichen. Ausnahmen davon regelt der Haushalt. ▪ Alle Ausgaben sind im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu evaluieren. ▪ CDU und SPD werden die Mandate und Vorsitze in Aufsichtsräten in Landesgesellschaften und Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, grundsätzlich paritätisch ...

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